Wer sich eingehend mit dem Geschehen bei problembehafteten Demonstrationen befasst hat, wird festgestellt haben, dass sich Polizei in den letzten drei Jahrzehnten immer wieder mit den Fragen um die "einschließende Absperrung" oder sog. "Einkesselung" auseinandersetzen musste. Erstmals rückte diese Thematik 1986 mit dem Aufsehen erregenden sog. "Hamburger Kessel" auf dem Heiliggeistfeld ins Blickfeld, als die Polizei rund 800 Demonstranten "eingeschlossen" hatte. Bereits ein Jahr später folgte der sog. "Berliner Kessel" am 12.6.1987 in der Tauentziehstraße mit dem "Einschluss" von rund 600 Demonstranten. Die Ereignisse rissen nicht ab. Eine Vielzahl weiterer sog. "Kessel" folgte - so u.a. in Mainz, München und Dortmund. Alle mündeten mehr oder minder in Klagen, die vor den Gerichten der unterschiedlichsten Rechtswege ausgetragen wurden und meistens zuungunsten der Polizei endeten. Mit der schlagzeilenträchtigen "einschließenden Absperrung" von Blockupy-Demonstranten am 1. Juni 2013 in Frankfurt am Main wurde daher kein Neuland betreten. Frankfurt befindet sich in illustrer Gesellschaft. Es bleibt abzuwarten, ob das Tätigwerden der Frankfurter Polizei an diesem Tag der strengen Prüfung der Justiz standhalten wird. Dieser Aufsatz beleuchtet und bewertet nicht die konkreten Ereignisse; dafür fehlen schon detaillierte Erkenntnisse über die Geschehensabläufe und polizeilichen Entscheidungsprozesse. Stattdessen widmet er sich den grundsätzlichen juristischen sowie psychologischen und taktischen Fragestellungen, die es zu beachten gilt, wenn eine "einschließende Absperrung" anlässlich problembehafteter Versammlungen unter freiem Himmel und Aufzüge rechtskonform gelingen soll.
Wer sich eingehend mit dem Geschehen bei problembehafteten Demonstrationen befasst hat, wird festgestellt haben, dass sich Polizei in den letzten drei Jahrzehnten immer wieder mit den Fragen um die "einschließende Absperrung" oder sog. "Einkesselung" auseinandersetzen musste. Erstmals rückte diese Thematik 1986 mit dem Aufsehen erregenden sog. "Hamburger Kessel" auf dem Heiliggeistfeld ins Blickfeld, als die Polizei rund 800 Demonstranten "eingeschlossen" hatte. Bereits ein Jahr später folgte der sog. "Berliner Kessel" am 12.6.1987 in der Tauentziehstraße mit dem "Einschluss" von rund 600 Demonstranten. Die Ereignisse rissen nicht ab. Eine Vielzahl weiterer sog. "Kessel" folgte - so u.a. in Mainz, München und Dortmund. Alle mündeten mehr oder minder in Klagen, die vor den Gerichten der unterschiedlichsten Rechtswege ausgetragen wurden und meistens zuungunsten der Polizei endeten. Mit der schlagzeilenträchtigen "einschließenden Absperrung" von Blockupy-Demonstranten am 1. Juni 2013 in Frankfurt am Main wurde daher kein Neuland betreten. Frankfurt befindet sich in illustrer Gesellschaft. Es bleibt abzuwarten, ob das Tätigwerden der Frankfurter Polizei an diesem Tag der strengen Prüfung der Justiz standhalten wird. Dieser Aufsatz beleuchtet und bewertet nicht die konkreten Ereignisse; dafür fehlen schon detaillierte Erkenntnisse über die Geschehensabläufe und polizeilichen Entscheidungsprozesse. Stattdessen widmet er sich den grundsätzlichen juristischen sowie psychologischen und taktischen Fragestellungen, die es zu beachten gilt, wenn eine "einschließende Absperrung" anlässlich problembehafteter Versammlungen unter freiem Himmel und Aufzüge rechtskonform gelingen soll.