Das 2010 erschienene Bestseller-Buch der Berliner Richterin Kirsten Heisig Das Ende der Geduld machte diese Probleme publik und stellte zahlreiche Zusammenhänge her zwischen Jugendkriminalität, Jugendgewalt, Parallelgesellschaften, Schulversagen, Problemvierteln („Ghettoisierung“, „Sozialer Brennpunkt“), Trägheit der Justiz, Versäumnissen von Schulen , Jobcentern und Jugendämtern. Leitsymptome der Sozialen Störung sind: Deutliches Maß an Ungehorsam, Streiten oder Tyrannisieren Respektlosigkeit Schuld sind immer die anderen Unterdrückung und Beherrschung von jüngeren oder kleineren Kaputtes Elternhaus oder Hotel Mama ICH-Bezogenheit Narzissmus Hilflose Suche nach Mitläufern oder Mittätern Ungewöhnlich häufige oder schwere Wutausbrüche Grausamkeit gegenüber anderen Menschen oder Tieren Erhebliche Destruktivität gegenüber Eigentum Geheimnisvoll, Wichtigmacher, Glaubhaftes Erfinden von Geschichten Zündeln Stehlen Häufiges Lügen Schuleschwänzen Weglaufen von zu Hause Überzeugender Redner Respektloses und überzeugendes Lügen gegenüber Behörden oder Ämter Hält alle anderen für minderwertig oder dumm Im deutschen Jugendstrafrecht werden Personen unter 14 Jahren (Alter zur Tatzeit) wegen Strafunmündigkeit strafrechtlich nicht zur Verantwortung gezogen. Personen zwischen dem 18. und einschließlich 21. Lebensjahr (sog. Heranwachsende) können sowohl unter das Erwachsenenstrafrecht, als auch unter das Jugendstrafrecht fallen. Nach dem Jugendgerichtsgesetz und nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz werden nur Personen von 14 bis unter 18 Jahre rechtlich als Jugendliche eingestuft.
Das 2010 erschienene Bestseller-Buch der Berliner Richterin Kirsten Heisig Das Ende der Geduld machte diese Probleme publik und stellte zahlreiche Zusammenhänge her zwischen Jugendkriminalität, Jugendgewalt, Parallelgesellschaften, Schulversagen, Problemvierteln („Ghettoisierung“, „Sozialer Brennpunkt“), Trägheit der Justiz, Versäumnissen von Schulen , Jobcentern und Jugendämtern. Leitsymptome der Sozialen Störung sind: Deutliches Maß an Ungehorsam, Streiten oder Tyrannisieren Respektlosigkeit Schuld sind immer die anderen Unterdrückung und Beherrschung von jüngeren oder kleineren Kaputtes Elternhaus oder Hotel Mama ICH-Bezogenheit Narzissmus Hilflose Suche nach Mitläufern oder Mittätern Ungewöhnlich häufige oder schwere Wutausbrüche Grausamkeit gegenüber anderen Menschen oder Tieren Erhebliche Destruktivität gegenüber Eigentum Geheimnisvoll, Wichtigmacher, Glaubhaftes Erfinden von Geschichten Zündeln Stehlen Häufiges Lügen Schuleschwänzen Weglaufen von zu Hause Überzeugender Redner Respektloses und überzeugendes Lügen gegenüber Behörden oder Ämter Hält alle anderen für minderwertig oder dumm Im deutschen Jugendstrafrecht werden Personen unter 14 Jahren (Alter zur Tatzeit) wegen Strafunmündigkeit strafrechtlich nicht zur Verantwortung gezogen. Personen zwischen dem 18. und einschließlich 21. Lebensjahr (sog. Heranwachsende) können sowohl unter das Erwachsenenstrafrecht, als auch unter das Jugendstrafrecht fallen. Nach dem Jugendgerichtsgesetz und nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz werden nur Personen von 14 bis unter 18 Jahre rechtlich als Jugendliche eingestuft.