Author: | Heinz Duthel | ISBN: | 1230000249444 |
Publisher: | Heinz Duthel | Publication: | July 1, 2014 |
Imprint: | Language: | English |
Author: | Heinz Duthel |
ISBN: | 1230000249444 |
Publisher: | Heinz Duthel |
Publication: | July 1, 2014 |
Imprint: | |
Language: | English |
Ein Staat mit geringer oder ohne jegliche Umverteilung ist kapitalistisch orientiert, während Sozialstaaten einen hohen Anteil an sekundärer Einkommensverteilung aufweisen. Statistisch ergeben das Volkseinkommen und die Transferleistungen zusammen das private Einkommen: Privates Einkommen = Volkseinkommen + Transfereinkommen. Sind die Transfereinkommen gleich Null, entspricht das private Einkommen dem Volkseinkommen.
Folgen ungleicher Verteilung
Ungleiche Verteilung der Einkommen wirkt sich ökonomisch, politisch, sozial, gesundheitlich und kulturell aus.
Im ölreichen Norwegen wird die Umverteilung durch demokratisch gewählte Regierungen mit hohen Steuern und Sozialabgaben durchgeführt. Der Wohlstand kommt breiten Bevölkerungsschichten zugute. Im ölreichen Nigeria fehlen staatliche Regelungen zur Umverteilung bzw. zum Freiheits- und Eigentumsschutz. Der Wohlstand kommt nur Wenigen zugute.
„Wird der Spitzensteuersatz der Einkommensteuer 2004 oder 2005 auf 42 % gesenkt, erlaubte dies auch bei Beachtung des Halbteilungsgrundsatzes eine weitere Erhöhung des Satzes der Vermögensteuer. Noch höhere Vermögensteuersätze wären zulässig, wenn die Vermögensteuer als Umverteilungsinstrument eingesetzt würde, was im Vermögensteuerbeschluss ausdrücklich nicht als verfassungswidrig qualifiziert worden ist.“
– Prof. Dr. Joachim Wieland: Rechtsgutachten im Auftrag von ver.di, 2003
Vermögensteuer
Vermögen (Wirtschaft)
Steuerpflicht
Steuerprogression
Grundbesitz
Geldvermögen
Direkte und indirekte Steuer
Einkommensteuer
Vermögensteuer (Deutschland)
Grundsteuer
Betriebsvermögen
Substanzsteuer
Kraftfahrzeugsteuer
Gewerbesteuer (Deutschland)
Zweitwohnungsteuer
Hundesteuer
Erbschaftsteuer
Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung
Kapitalflucht
Vermögenspolitik
Bundesministerium der Finanzen
Halbteilungsgrundsatz
Sozialstaat
Solidaritätszuschlag
Steuerfindungsrecht
Umverteilung
Zins
Mietvertrag (Deutschland)
Gewinn
Kapitalismus
Volkseinkommen
Arbeitslosengeld (Deutschland)
Besserverdiener
Sozialversicherung
Eigentum
Lastenausgleichsgesetz
Ungleichverteilungsmaß
Sozialquote
Tragik der Allmende
Trittbrettfahrerproblem
Staatsverschuldung
Leistungsgerechtigkeit
Einkommensverteilung
Kapital
Wirtschaftspolitik
Verteilungsgerechtigkeit
Sozialpolitik
Sozialsystem
Vermögensverteilung
Markteinkommenstheorie
Verfügbares Einkommen
Quantil
Einkommen
Einkommensverteilung in Deutschland
Aufruhr
Revolte
Gehorsamsverweigerung
Aufstand
Verteilungstheorie
Empirische Sozialforschung
Makroökonomie
Wirtschaftsstatistik
Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung
Capability Approach
Vermögensverteilung in Deutschland
Obdachlosigkeit
Sozialer Brennpunkt
Armutsquote
Armutsgrenze
Der Artikel 106 des Grundgesetzes sieht die Erhebung einer Vermögensteuer grundsätzlich vor. Die konkrete Form der Erhebung einer Vermögensteuer in ihrer damaligen Form erklärte das Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 22. Juni 1995 für nicht mit dem Gleichheitsgrundsatz vereinbar. Grund war, dass Immobilienvermögen nicht - wie geschehen - gegenüber anderem Vermögen besser behandelt werden dürfe. Gleichzeitig wurde die weitere Anwendung bis zum 31. Dezember 1996 erlaubt. In einem obiter dictum erwähnte die Mehrheit der Bundesverfassungsrichter zudem den so genannten Halbteilungsgrundsatz, wonach die Vermögensteuer zu den Ertragsteuern (wie z. B. der Einkommensteuer) nur hinzutreten dürfe, wenn dadurch die steuerliche Gesamtbelastung „in der Nähe einer hälftigen Teilung“ zwischen Steuerzahler und Fiskus bleibe.
Ein Staat mit geringer oder ohne jegliche Umverteilung ist kapitalistisch orientiert, während Sozialstaaten einen hohen Anteil an sekundärer Einkommensverteilung aufweisen. Statistisch ergeben das Volkseinkommen und die Transferleistungen zusammen das private Einkommen: Privates Einkommen = Volkseinkommen + Transfereinkommen. Sind die Transfereinkommen gleich Null, entspricht das private Einkommen dem Volkseinkommen.
Folgen ungleicher Verteilung
Ungleiche Verteilung der Einkommen wirkt sich ökonomisch, politisch, sozial, gesundheitlich und kulturell aus.
Im ölreichen Norwegen wird die Umverteilung durch demokratisch gewählte Regierungen mit hohen Steuern und Sozialabgaben durchgeführt. Der Wohlstand kommt breiten Bevölkerungsschichten zugute. Im ölreichen Nigeria fehlen staatliche Regelungen zur Umverteilung bzw. zum Freiheits- und Eigentumsschutz. Der Wohlstand kommt nur Wenigen zugute.
„Wird der Spitzensteuersatz der Einkommensteuer 2004 oder 2005 auf 42 % gesenkt, erlaubte dies auch bei Beachtung des Halbteilungsgrundsatzes eine weitere Erhöhung des Satzes der Vermögensteuer. Noch höhere Vermögensteuersätze wären zulässig, wenn die Vermögensteuer als Umverteilungsinstrument eingesetzt würde, was im Vermögensteuerbeschluss ausdrücklich nicht als verfassungswidrig qualifiziert worden ist.“
– Prof. Dr. Joachim Wieland: Rechtsgutachten im Auftrag von ver.di, 2003
Vermögensteuer
Vermögen (Wirtschaft)
Steuerpflicht
Steuerprogression
Grundbesitz
Geldvermögen
Direkte und indirekte Steuer
Einkommensteuer
Vermögensteuer (Deutschland)
Grundsteuer
Betriebsvermögen
Substanzsteuer
Kraftfahrzeugsteuer
Gewerbesteuer (Deutschland)
Zweitwohnungsteuer
Hundesteuer
Erbschaftsteuer
Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung
Kapitalflucht
Vermögenspolitik
Bundesministerium der Finanzen
Halbteilungsgrundsatz
Sozialstaat
Solidaritätszuschlag
Steuerfindungsrecht
Umverteilung
Zins
Mietvertrag (Deutschland)
Gewinn
Kapitalismus
Volkseinkommen
Arbeitslosengeld (Deutschland)
Besserverdiener
Sozialversicherung
Eigentum
Lastenausgleichsgesetz
Ungleichverteilungsmaß
Sozialquote
Tragik der Allmende
Trittbrettfahrerproblem
Staatsverschuldung
Leistungsgerechtigkeit
Einkommensverteilung
Kapital
Wirtschaftspolitik
Verteilungsgerechtigkeit
Sozialpolitik
Sozialsystem
Vermögensverteilung
Markteinkommenstheorie
Verfügbares Einkommen
Quantil
Einkommen
Einkommensverteilung in Deutschland
Aufruhr
Revolte
Gehorsamsverweigerung
Aufstand
Verteilungstheorie
Empirische Sozialforschung
Makroökonomie
Wirtschaftsstatistik
Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung
Capability Approach
Vermögensverteilung in Deutschland
Obdachlosigkeit
Sozialer Brennpunkt
Armutsquote
Armutsgrenze
Der Artikel 106 des Grundgesetzes sieht die Erhebung einer Vermögensteuer grundsätzlich vor. Die konkrete Form der Erhebung einer Vermögensteuer in ihrer damaligen Form erklärte das Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 22. Juni 1995 für nicht mit dem Gleichheitsgrundsatz vereinbar. Grund war, dass Immobilienvermögen nicht - wie geschehen - gegenüber anderem Vermögen besser behandelt werden dürfe. Gleichzeitig wurde die weitere Anwendung bis zum 31. Dezember 1996 erlaubt. In einem obiter dictum erwähnte die Mehrheit der Bundesverfassungsrichter zudem den so genannten Halbteilungsgrundsatz, wonach die Vermögensteuer zu den Ertragsteuern (wie z. B. der Einkommensteuer) nur hinzutreten dürfe, wenn dadurch die steuerliche Gesamtbelastung „in der Nähe einer hälftigen Teilung“ zwischen Steuerzahler und Fiskus bleibe.