Rechtsprechung Mietrecht 2012

Die relevanten Urteile der deutschen Gerichte zum Mietrecht im Jahr 2012

Nonfiction, Reference & Language, Law
Cover of the book Rechtsprechung Mietrecht 2012 by Sascha Lambert, smiling cat
View on Amazon View on AbeBooks View on Kobo View on B.Depository View on eBay View on Walmart
Author: Sascha Lambert ISBN: 9783944411989
Publisher: smiling cat Publication: February 15, 2013
Imprint: smiling cat Language: German
Author: Sascha Lambert
ISBN: 9783944411989
Publisher: smiling cat
Publication: February 15, 2013
Imprint: smiling cat
Language: German

Verwalter müssen ständig auf dem Laufenden bleiben, wie die Rechtsprechung zu konkreten Problemen des Mietrechts steht. Andernfalls laufen sie Gefahr, sich gegenüber ihrem Auftraggeber, dem Eigentümer des Objekts, haftbar zu machen. Zu denken sind an so selbstverständliche Dinge wie die Aufnahme einer Schönheitsreparaturklausel in den Mietvertrag. Wenn der Verwalter hier eine Klausel wählt, die nach der Rechtsprechung unwirksam ist, setzt er sich Haftungsrisiken aus. Aber auch der selbstverwaltende Eigentümer tut gut daran zu wissen, was Stand der Dinge nach der mietrechtlichen Rechtsprechung ist, um gegenüber seinem Mieter, der häufig durch Interessenverbände u.ä. beraten ist, seine Rechte wahren zu können. Auch im Jahr 2012 war die Fortentwicklung des Rechts vielschichtig und ändert meist eingetretene Pfade: Wurde etwa der wegen Lärm mindernde Mieter früher häufig darauf verwiesen, er solle ein Mängelprotokoll vorlegen, das seine Minderung stützt, ist das nun anders; der Mieter braucht ein solches nicht mehr. Oder will ein Vermieter die Betriebskostenvorauszahlungen nach § 560 Abs. 4 BGB anpassen, reichte im früher eine formell ordnungsgemäße Abrechnung für eine wirksame Anpassung. Jetzt muss die Abrechnung auch materiell in Ordnung sein. Beabsichtigt ein Vermieter Modernisierungsmaßnahmen, ist nun der gegenwärtigen Zustand der Wohnung einschließlich der vom Mieter vorgenommenen Verbesserungsmaßnahmen zu beurteilen. Über all diese Fragen entschied der BGH im Jahre 2012. Aber auch unterinstanzliche Gerichte trafen beachtenswerte Entscheidungen.Mit der vorliegenden Zusammenstellung von Urteilen aus dem Jahre 2012 verschaffen Sie sich das nötige Wissen über die Rechtsprechung des vergangenen Jahres.

View on Amazon View on AbeBooks View on Kobo View on B.Depository View on eBay View on Walmart

Verwalter müssen ständig auf dem Laufenden bleiben, wie die Rechtsprechung zu konkreten Problemen des Mietrechts steht. Andernfalls laufen sie Gefahr, sich gegenüber ihrem Auftraggeber, dem Eigentümer des Objekts, haftbar zu machen. Zu denken sind an so selbstverständliche Dinge wie die Aufnahme einer Schönheitsreparaturklausel in den Mietvertrag. Wenn der Verwalter hier eine Klausel wählt, die nach der Rechtsprechung unwirksam ist, setzt er sich Haftungsrisiken aus. Aber auch der selbstverwaltende Eigentümer tut gut daran zu wissen, was Stand der Dinge nach der mietrechtlichen Rechtsprechung ist, um gegenüber seinem Mieter, der häufig durch Interessenverbände u.ä. beraten ist, seine Rechte wahren zu können. Auch im Jahr 2012 war die Fortentwicklung des Rechts vielschichtig und ändert meist eingetretene Pfade: Wurde etwa der wegen Lärm mindernde Mieter früher häufig darauf verwiesen, er solle ein Mängelprotokoll vorlegen, das seine Minderung stützt, ist das nun anders; der Mieter braucht ein solches nicht mehr. Oder will ein Vermieter die Betriebskostenvorauszahlungen nach § 560 Abs. 4 BGB anpassen, reichte im früher eine formell ordnungsgemäße Abrechnung für eine wirksame Anpassung. Jetzt muss die Abrechnung auch materiell in Ordnung sein. Beabsichtigt ein Vermieter Modernisierungsmaßnahmen, ist nun der gegenwärtigen Zustand der Wohnung einschließlich der vom Mieter vorgenommenen Verbesserungsmaßnahmen zu beurteilen. Über all diese Fragen entschied der BGH im Jahre 2012. Aber auch unterinstanzliche Gerichte trafen beachtenswerte Entscheidungen.Mit der vorliegenden Zusammenstellung von Urteilen aus dem Jahre 2012 verschaffen Sie sich das nötige Wissen über die Rechtsprechung des vergangenen Jahres.

More books from Law

Cover of the book Special Issue: Who Belongs? by Sascha Lambert
Cover of the book Why Lawsuits are Good for America by Sascha Lambert
Cover of the book European Yearbook of International Economic Law 2015 by Sascha Lambert
Cover of the book REPENSAR LOS DERECHOS HUMANOS PARA UNA SOCIEDAD GLOBALIZADA by Sascha Lambert
Cover of the book Love Unites Us by Sascha Lambert
Cover of the book Street-Level Sovereignty by Sascha Lambert
Cover of the book Die Einwilligung und Aufklärung Minderjähriger in den ärztlichen Heileingriff by Sascha Lambert
Cover of the book Handcuffed Through the Eyes of a Co by Sascha Lambert
Cover of the book Land Nationalisation its Necessity and its Aims Being a Comparison of the System of Landlord and Tenant with that of Occupying Ownership in their Influence on the Well-being of the People by Sascha Lambert
Cover of the book The Art of War by Sascha Lambert
Cover of the book Securing Intellectual Property by Sascha Lambert
Cover of the book Scheckgesetz - ScheckG by Sascha Lambert
Cover of the book L'État et la propriété by Sascha Lambert
Cover of the book Estudos do Instituto do Conhecimento AB N.º 5 by Sascha Lambert
Cover of the book Separate: The Story of Plessy v. Ferguson, and America's Journey from Slavery to Segregation by Sascha Lambert
We use our own "cookies" and third party cookies to improve services and to see statistical information. By using this website, you agree to our Privacy Policy