Rechtsprechung Mietrecht 2012

Die relevanten Urteile der deutschen Gerichte zum Mietrecht im Jahr 2012

Nonfiction, Reference & Language, Law
Cover of the book Rechtsprechung Mietrecht 2012 by Sascha Lambert, smiling cat
View on Amazon View on AbeBooks View on Kobo View on B.Depository View on eBay View on Walmart
Author: Sascha Lambert ISBN: 9783944411989
Publisher: smiling cat Publication: February 15, 2013
Imprint: smiling cat Language: German
Author: Sascha Lambert
ISBN: 9783944411989
Publisher: smiling cat
Publication: February 15, 2013
Imprint: smiling cat
Language: German

Verwalter müssen ständig auf dem Laufenden bleiben, wie die Rechtsprechung zu konkreten Problemen des Mietrechts steht. Andernfalls laufen sie Gefahr, sich gegenüber ihrem Auftraggeber, dem Eigentümer des Objekts, haftbar zu machen. Zu denken sind an so selbstverständliche Dinge wie die Aufnahme einer Schönheitsreparaturklausel in den Mietvertrag. Wenn der Verwalter hier eine Klausel wählt, die nach der Rechtsprechung unwirksam ist, setzt er sich Haftungsrisiken aus. Aber auch der selbstverwaltende Eigentümer tut gut daran zu wissen, was Stand der Dinge nach der mietrechtlichen Rechtsprechung ist, um gegenüber seinem Mieter, der häufig durch Interessenverbände u.ä. beraten ist, seine Rechte wahren zu können. Auch im Jahr 2012 war die Fortentwicklung des Rechts vielschichtig und ändert meist eingetretene Pfade: Wurde etwa der wegen Lärm mindernde Mieter früher häufig darauf verwiesen, er solle ein Mängelprotokoll vorlegen, das seine Minderung stützt, ist das nun anders; der Mieter braucht ein solches nicht mehr. Oder will ein Vermieter die Betriebskostenvorauszahlungen nach § 560 Abs. 4 BGB anpassen, reichte im früher eine formell ordnungsgemäße Abrechnung für eine wirksame Anpassung. Jetzt muss die Abrechnung auch materiell in Ordnung sein. Beabsichtigt ein Vermieter Modernisierungsmaßnahmen, ist nun der gegenwärtigen Zustand der Wohnung einschließlich der vom Mieter vorgenommenen Verbesserungsmaßnahmen zu beurteilen. Über all diese Fragen entschied der BGH im Jahre 2012. Aber auch unterinstanzliche Gerichte trafen beachtenswerte Entscheidungen.Mit der vorliegenden Zusammenstellung von Urteilen aus dem Jahre 2012 verschaffen Sie sich das nötige Wissen über die Rechtsprechung des vergangenen Jahres.

View on Amazon View on AbeBooks View on Kobo View on B.Depository View on eBay View on Walmart

Verwalter müssen ständig auf dem Laufenden bleiben, wie die Rechtsprechung zu konkreten Problemen des Mietrechts steht. Andernfalls laufen sie Gefahr, sich gegenüber ihrem Auftraggeber, dem Eigentümer des Objekts, haftbar zu machen. Zu denken sind an so selbstverständliche Dinge wie die Aufnahme einer Schönheitsreparaturklausel in den Mietvertrag. Wenn der Verwalter hier eine Klausel wählt, die nach der Rechtsprechung unwirksam ist, setzt er sich Haftungsrisiken aus. Aber auch der selbstverwaltende Eigentümer tut gut daran zu wissen, was Stand der Dinge nach der mietrechtlichen Rechtsprechung ist, um gegenüber seinem Mieter, der häufig durch Interessenverbände u.ä. beraten ist, seine Rechte wahren zu können. Auch im Jahr 2012 war die Fortentwicklung des Rechts vielschichtig und ändert meist eingetretene Pfade: Wurde etwa der wegen Lärm mindernde Mieter früher häufig darauf verwiesen, er solle ein Mängelprotokoll vorlegen, das seine Minderung stützt, ist das nun anders; der Mieter braucht ein solches nicht mehr. Oder will ein Vermieter die Betriebskostenvorauszahlungen nach § 560 Abs. 4 BGB anpassen, reichte im früher eine formell ordnungsgemäße Abrechnung für eine wirksame Anpassung. Jetzt muss die Abrechnung auch materiell in Ordnung sein. Beabsichtigt ein Vermieter Modernisierungsmaßnahmen, ist nun der gegenwärtigen Zustand der Wohnung einschließlich der vom Mieter vorgenommenen Verbesserungsmaßnahmen zu beurteilen. Über all diese Fragen entschied der BGH im Jahre 2012. Aber auch unterinstanzliche Gerichte trafen beachtenswerte Entscheidungen.Mit der vorliegenden Zusammenstellung von Urteilen aus dem Jahre 2012 verschaffen Sie sich das nötige Wissen über die Rechtsprechung des vergangenen Jahres.

More books from Law

Cover of the book The Courage of Their Convictions by Sascha Lambert
Cover of the book Le leggi d'interpretazione autentica al vaglio del rasoio di Occam by Sascha Lambert
Cover of the book Auburn Police by Sascha Lambert
Cover of the book Regulating Lifestyle Risks by Sascha Lambert
Cover of the book Australian Intellectual Property Law by Sascha Lambert
Cover of the book What Your Lawyer May Not Tell You About Your Family's Will by Sascha Lambert
Cover of the book A Practitioner's Guide to Maritime Boundary Delimitation by Sascha Lambert
Cover of the book Transitions to Sustainability by Sascha Lambert
Cover of the book Regime Jurídico das Férias, Faltas e Licenças dos Trabalhadores com Vínculo de Emprego Público by Sascha Lambert
Cover of the book Derecho Administrativo para estudios no jurídicos by Sascha Lambert
Cover of the book An Introduction to the Law on Financial Investment by Sascha Lambert
Cover of the book A Law Enforcement Sourcebook of Asian Crime and CulturesTactics and Mindsets by Sascha Lambert
Cover of the book Criminal Law in Liberal and Fascist Italy by Sascha Lambert
Cover of the book Combating Terrorism in Northern Ireland by Sascha Lambert
Cover of the book Outmaneuver the Bureaucrats: Bend Them to Your Will by Sascha Lambert
We use our own "cookies" and third party cookies to improve services and to see statistical information. By using this website, you agree to our Privacy Policy