Author: | Peggy Fohmann | ISBN: | 9783638280570 |
Publisher: | GRIN Verlag | Publication: | June 4, 2004 |
Imprint: | GRIN Verlag | Language: | German |
Author: | Peggy Fohmann |
ISBN: | 9783638280570 |
Publisher: | GRIN Verlag |
Publication: | June 4, 2004 |
Imprint: | GRIN Verlag |
Language: | German |
Diplomarbeit aus dem Jahr 2004 im Fachbereich BWL - Controlling, Note: 2,5, Fachhochschule Erfurt, Sprache: Deutsch, Abstract: Zahlreiche in den vergangenen Jahren existierende internationale Bankkrisen sind auf plötzliche Kreditausfälle zurückzuführen. Sie zeigen auf, dass Kreditausfälle grundsätzlich die Sicherheit der Einlagen und die Existenz der Banken gefährden. Der Hauptgrund dafür lag in der geringen Eigenkapitalausstattung der Banken. Aus diesem Grund wurde im Jahr 1988 die erste Baseler Eigenkapitalvereinbarung durch den Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht veröffentlicht. 'Die Hauptziele dieser Eigenkapitalvereinbarung waren die Sicherung einer angemessenen Eigenkapitalausstattung im internationalen Bankwesen und die Schaffung einheitlicher Wettbewerbsbedingungen' (Everling 2002, S. 28). Im Hinblick auf das Kreditausfallrisiko wurde, in der ersten und heute gültigen Eigenkapitalvereinbarung von 1988, die Höhe der Kreditvergabe durch die Koppelung an das Eigenkapital der Banken begrenzt. Der so genannte Baseler Akkord oder Basel I hatte zum Ergebnis, dass Banken mindestens 8% an Eigenkapital im Verhältnis zu ihrem Aktiva-Portfolio halten müssen. Ein häufiger Kritikpunkt an Basel I war die pauschalisierte Eigenkapitalunterlegung der Kredite in Höhe des Achtprozentfaktors. Folglich wurde jedem Kredit das gleiche Ausfallrisiko unterstellt. Die Bonität eines Kreditnehmers und die eventuell damit verbundene Wahrscheinlichkeit des Kreditausfalls fanden ebenfalls keine Berücksichtigung (vgl. Ehlers 2003, S. 7; Everling 2002, S. 28 ff.; Schneck/Morgenthaler/Yesilhark 2003, S. 13 ff.). Im Juni 1999 legte der Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht einen Neuentwurf der Regelungen zur Eigenkapitalvereinbarung vor. Da die bisherige Eigenkapitalvereinbarung die bestehende Risikosituation der Banken nur unzureichend darstellte, soll anhand der neuen Baseler Eigenkapitalvereinbarung (Basel II) die Eigenkapitalunterlegung risikonäher gestaltet werden (vgl. Everling 2002, S. 29).
Diplomarbeit aus dem Jahr 2004 im Fachbereich BWL - Controlling, Note: 2,5, Fachhochschule Erfurt, Sprache: Deutsch, Abstract: Zahlreiche in den vergangenen Jahren existierende internationale Bankkrisen sind auf plötzliche Kreditausfälle zurückzuführen. Sie zeigen auf, dass Kreditausfälle grundsätzlich die Sicherheit der Einlagen und die Existenz der Banken gefährden. Der Hauptgrund dafür lag in der geringen Eigenkapitalausstattung der Banken. Aus diesem Grund wurde im Jahr 1988 die erste Baseler Eigenkapitalvereinbarung durch den Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht veröffentlicht. 'Die Hauptziele dieser Eigenkapitalvereinbarung waren die Sicherung einer angemessenen Eigenkapitalausstattung im internationalen Bankwesen und die Schaffung einheitlicher Wettbewerbsbedingungen' (Everling 2002, S. 28). Im Hinblick auf das Kreditausfallrisiko wurde, in der ersten und heute gültigen Eigenkapitalvereinbarung von 1988, die Höhe der Kreditvergabe durch die Koppelung an das Eigenkapital der Banken begrenzt. Der so genannte Baseler Akkord oder Basel I hatte zum Ergebnis, dass Banken mindestens 8% an Eigenkapital im Verhältnis zu ihrem Aktiva-Portfolio halten müssen. Ein häufiger Kritikpunkt an Basel I war die pauschalisierte Eigenkapitalunterlegung der Kredite in Höhe des Achtprozentfaktors. Folglich wurde jedem Kredit das gleiche Ausfallrisiko unterstellt. Die Bonität eines Kreditnehmers und die eventuell damit verbundene Wahrscheinlichkeit des Kreditausfalls fanden ebenfalls keine Berücksichtigung (vgl. Ehlers 2003, S. 7; Everling 2002, S. 28 ff.; Schneck/Morgenthaler/Yesilhark 2003, S. 13 ff.). Im Juni 1999 legte der Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht einen Neuentwurf der Regelungen zur Eigenkapitalvereinbarung vor. Da die bisherige Eigenkapitalvereinbarung die bestehende Risikosituation der Banken nur unzureichend darstellte, soll anhand der neuen Baseler Eigenkapitalvereinbarung (Basel II) die Eigenkapitalunterlegung risikonäher gestaltet werden (vgl. Everling 2002, S. 29).