Author: | Alexander Ulm | ISBN: | 9783640473410 |
Publisher: | GRIN Verlag | Publication: | November 17, 2009 |
Imprint: | GRIN Verlag | Language: | German |
Author: | Alexander Ulm |
ISBN: | 9783640473410 |
Publisher: | GRIN Verlag |
Publication: | November 17, 2009 |
Imprint: | GRIN Verlag |
Language: | German |
Diplomarbeit aus dem Jahr 2009 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1,7, Hochschule für Technik, Wirtschaft und Kultur Leipzig, Sprache: Deutsch, Abstract: Diese Diplomarbeit verfolgt mehrere Ziele. Zum einen soll sie als Leitfaden zur Bilanzierung selbst geschaffener immaterieller Vermögensgegenstände des Anlagevermögens nach dem neuen HGB dienen. Dabei werden die neuen Ansatz-, Bewertungs- und Ausweisvorschriften und die entsprechenden Gesetzesbegründungen sowie deren Auslegung in der Literatur kritisch dargestellt. Zum anderen wird untersucht, ob der Gesetzgeber die mit dem BilMoG verfolgten Ziele (Schaffung einer Alternative zu den IFRS, Anhebung des Informationsniveaus und Aufrechterhaltung eines hinreichenden Gläubigerschutzes) erreicht hat und das Gesetzesvorhaben dahingehend zweckmäßig umgesetzt wurde. Daneben werden offene Fragen und Ungereimtheiten aufgegriffen und unter Umständen Lösungs- bzw. Verbesserungsvorschläge angeboten.
Diplomarbeit aus dem Jahr 2009 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1,7, Hochschule für Technik, Wirtschaft und Kultur Leipzig, Sprache: Deutsch, Abstract: Diese Diplomarbeit verfolgt mehrere Ziele. Zum einen soll sie als Leitfaden zur Bilanzierung selbst geschaffener immaterieller Vermögensgegenstände des Anlagevermögens nach dem neuen HGB dienen. Dabei werden die neuen Ansatz-, Bewertungs- und Ausweisvorschriften und die entsprechenden Gesetzesbegründungen sowie deren Auslegung in der Literatur kritisch dargestellt. Zum anderen wird untersucht, ob der Gesetzgeber die mit dem BilMoG verfolgten Ziele (Schaffung einer Alternative zu den IFRS, Anhebung des Informationsniveaus und Aufrechterhaltung eines hinreichenden Gläubigerschutzes) erreicht hat und das Gesetzesvorhaben dahingehend zweckmäßig umgesetzt wurde. Daneben werden offene Fragen und Ungereimtheiten aufgegriffen und unter Umständen Lösungs- bzw. Verbesserungsvorschläge angeboten.