Author: | Laura Theresa Krull | ISBN: | 9783631699539 |
Publisher: | Peter Lang | Publication: | October 21, 2016 |
Imprint: | Peter Lang GmbH, Internationaler Verlag der Wissenschaften | Language: | German |
Author: | Laura Theresa Krull |
ISBN: | 9783631699539 |
Publisher: | Peter Lang |
Publication: | October 21, 2016 |
Imprint: | Peter Lang GmbH, Internationaler Verlag der Wissenschaften |
Language: | German |
Die Autorin nimmt den «Suhrkamp»-Fall zum Anlass, schwierigen Rechtsfragen an der Schnittstelle von Gesellschafts- und Insolvenzrecht nachzugehen und auszuloten, ob gesetzgeberischer Handlungsbedarf besteht. Sie untersucht die Auswirkungen des bei Durchführung eines Insolvenzplanverfahrens in Eigenverwaltung zur Verfügung gestellten Handlungs- und Gestaltungsspielraums auf die Stellung des Minderheitsgesellschafters und den diesem zugleich zur Verfügung gestellten Schutz. Außerdem gibt sie Antwort auf die Frage, ob die durch das Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG) eröffnete Möglichkeit, im Insolvenzplan alle gesellschaftsrechtlich zulässigen Regelungen zu treffen, aus Sicht des Mehrheitsgesellschafters dazu einlädt, den lästigen Minderheitsgesellschafter mittels Nutzung der insolvenzrechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten zu entmachten.
Die Autorin nimmt den «Suhrkamp»-Fall zum Anlass, schwierigen Rechtsfragen an der Schnittstelle von Gesellschafts- und Insolvenzrecht nachzugehen und auszuloten, ob gesetzgeberischer Handlungsbedarf besteht. Sie untersucht die Auswirkungen des bei Durchführung eines Insolvenzplanverfahrens in Eigenverwaltung zur Verfügung gestellten Handlungs- und Gestaltungsspielraums auf die Stellung des Minderheitsgesellschafters und den diesem zugleich zur Verfügung gestellten Schutz. Außerdem gibt sie Antwort auf die Frage, ob die durch das Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG) eröffnete Möglichkeit, im Insolvenzplan alle gesellschaftsrechtlich zulässigen Regelungen zu treffen, aus Sicht des Mehrheitsgesellschafters dazu einlädt, den lästigen Minderheitsgesellschafter mittels Nutzung der insolvenzrechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten zu entmachten.