Author: | Alexander Pillris | ISBN: | 9783638389242 |
Publisher: | GRIN Verlag | Publication: | June 21, 2005 |
Imprint: | GRIN Verlag | Language: | German |
Author: | Alexander Pillris |
ISBN: | 9783638389242 |
Publisher: | GRIN Verlag |
Publication: | June 21, 2005 |
Imprint: | GRIN Verlag |
Language: | German |
Studienarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich Jura - Medienrecht, Multimediarecht, Urheberrecht, Note: 1,0, Universität der Bundeswehr München, Neubiberg (christliche Sozialethik, Lehrstuhl öffentliches Recht), Veranstaltung: Interdisziplinäres Seminar Medien und Ethik, 21 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Möchte man Aussagen über den 'Jugendschutz in Rundfunk und Telemedien' treffen, ist zunächst eine Klärung zentraler Begriffe und eine Abgrenzung der im Rahmen dieser Seminararbeit zu erörternden Teilbereiche dieser sehr umfassenden Thematik geboten. Als 'Jugendliche' sollen in Folge in Anlehnung an die Begriffsbestimmungen des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages1 alle natürlichen Personen bis zur Erlangung der Volljährigkeit gelten. Unter 'Jugendschutz' versteht man 'alle Maßnahmen zum Schutze der Jugendlichen vor gesundheitlichen und sittlichen Gefahren.' Es kommt hier nicht darauf an, wer mit welchen Mitteln und in welchem Lebensbereich tätig wird. So wird Jugendschutz im häuslichen Lebensbereich (beispielsweise durch elterliche Erziehungsarbeit), im Bereich der Öffentlichkeit (beispielsweise durch gesetzliche Bestimmungen zum Gaststättenbesuch), oder auch in der Arbeitswelt (beispielsweise durch Regelungen zum Schutz des jugendlichen Arbeitnehmers) betrieben. Akteure können dabei sowohl der Jugendliche selbst (beispielsweise durch einsichtiges, eventuell auf andere Jugendliche wirkendes Handeln), die öffentliche Hand (beispielsweise durch gesetzliche Normierungen), oder auch private Träger (beispielsweise Eltern oder selbstverpflichtete Unternehmen) sein. Als Mittel des Jugendschutzes kommen technische Mittel (beispielsweise Sperrsysteme im digitalen Fernsehen), imperative Mittel (beispielsweise die Indizierung bestimmter Filme) oder auch erzieherische Mittel (beispielsweise durch Aufklärung) in Betracht. Alle Differenzierungen erheben keinerlei Anspruch auf umfassende Vollständigkeit. Sie sollen nur die Vielschichtigkeit des Begriffes 'Jugendschutz' betonen. Im Rahmen dieser Seminararbeit soll ausschließlich der Jugendschutz in Teilbereichen des Lebensbereichs 'Medien' mit den Mitteln der Technik, ausgestaltet durch alle Akteure (ohne den Jugendlichen selbst) betrachtet werden. Nun erfordert der Begriff der 'Medien' eine genauere Betrachtung. 'Medien' sind, einer sehr allgemeinen Definition von Horn / Kerner folgend, alle Arten von 'Vermittlungsträger[n] von Informationen.' Für die Betrachtung des Jugendschutzes bei der Vermittlung von Informationen ist eine Differenzierung dieses allgemeinen Medienbegriffes in 'Trägermedien', 'Rundfunk' und 'Telemedien' am fruchtbarsten. [...]
Studienarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich Jura - Medienrecht, Multimediarecht, Urheberrecht, Note: 1,0, Universität der Bundeswehr München, Neubiberg (christliche Sozialethik, Lehrstuhl öffentliches Recht), Veranstaltung: Interdisziplinäres Seminar Medien und Ethik, 21 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Möchte man Aussagen über den 'Jugendschutz in Rundfunk und Telemedien' treffen, ist zunächst eine Klärung zentraler Begriffe und eine Abgrenzung der im Rahmen dieser Seminararbeit zu erörternden Teilbereiche dieser sehr umfassenden Thematik geboten. Als 'Jugendliche' sollen in Folge in Anlehnung an die Begriffsbestimmungen des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages1 alle natürlichen Personen bis zur Erlangung der Volljährigkeit gelten. Unter 'Jugendschutz' versteht man 'alle Maßnahmen zum Schutze der Jugendlichen vor gesundheitlichen und sittlichen Gefahren.' Es kommt hier nicht darauf an, wer mit welchen Mitteln und in welchem Lebensbereich tätig wird. So wird Jugendschutz im häuslichen Lebensbereich (beispielsweise durch elterliche Erziehungsarbeit), im Bereich der Öffentlichkeit (beispielsweise durch gesetzliche Bestimmungen zum Gaststättenbesuch), oder auch in der Arbeitswelt (beispielsweise durch Regelungen zum Schutz des jugendlichen Arbeitnehmers) betrieben. Akteure können dabei sowohl der Jugendliche selbst (beispielsweise durch einsichtiges, eventuell auf andere Jugendliche wirkendes Handeln), die öffentliche Hand (beispielsweise durch gesetzliche Normierungen), oder auch private Träger (beispielsweise Eltern oder selbstverpflichtete Unternehmen) sein. Als Mittel des Jugendschutzes kommen technische Mittel (beispielsweise Sperrsysteme im digitalen Fernsehen), imperative Mittel (beispielsweise die Indizierung bestimmter Filme) oder auch erzieherische Mittel (beispielsweise durch Aufklärung) in Betracht. Alle Differenzierungen erheben keinerlei Anspruch auf umfassende Vollständigkeit. Sie sollen nur die Vielschichtigkeit des Begriffes 'Jugendschutz' betonen. Im Rahmen dieser Seminararbeit soll ausschließlich der Jugendschutz in Teilbereichen des Lebensbereichs 'Medien' mit den Mitteln der Technik, ausgestaltet durch alle Akteure (ohne den Jugendlichen selbst) betrachtet werden. Nun erfordert der Begriff der 'Medien' eine genauere Betrachtung. 'Medien' sind, einer sehr allgemeinen Definition von Horn / Kerner folgend, alle Arten von 'Vermittlungsträger[n] von Informationen.' Für die Betrachtung des Jugendschutzes bei der Vermittlung von Informationen ist eine Differenzierung dieses allgemeinen Medienbegriffes in 'Trägermedien', 'Rundfunk' und 'Telemedien' am fruchtbarsten. [...]