Telekommunikationsüberwachung als verdeckte polizeiliche Maßnahme der Strafprozessordnung

Nonfiction, Reference & Language, Law, Criminal law
Cover of the book Telekommunikationsüberwachung als verdeckte polizeiliche Maßnahme der Strafprozessordnung by Marius Wallmeier, GRIN Verlag
View on Amazon View on AbeBooks View on Kobo View on B.Depository View on eBay View on Walmart
Author: Marius Wallmeier ISBN: 9783640993994
Publisher: GRIN Verlag Publication: August 29, 2011
Imprint: GRIN Verlag Language: German
Author: Marius Wallmeier
ISBN: 9783640993994
Publisher: GRIN Verlag
Publication: August 29, 2011
Imprint: GRIN Verlag
Language: German
Bachelorarbeit aus dem Jahr 2011 im Fachbereich Jura - Strafrecht, Note: 1,0, Fachhochschule für öffentliche Verwaltung Nordrhein-Westfalen; Münster (PVD), Veranstaltung: Bachelor Thesis - Strafrecht Strafprozeßrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: Telekommunikationsüberwachung ist eine im Strafverfahrensrecht und Polizeirecht gängige Bezeichnung für die Überwachung von Telekommunikationsvorgängen mit dem Ziel der Feststellung von Kommunikationsinhalte und Kommunikationsdaten. Darunter fallen die Aufzeichnung von Gesprächen und das Auslesen von E-Mails, Kurzmitteilungen in der Form von SMS und MMS sowie Telefax. Die Möglichkeit der gezielten Überwachung der modernen Telekommunikation ist durch das G 10, auch Abhörgesetz genannt, eröffnet worden. Die Überwachung der Telekommunikation ist eine verdeckte Ermittlungsmaßnahme der Strafprozessordnung und ist in einer Reihe von Vorschriften geregelt, die auf komplexe Weise ineinander greifen und deren jeweiliger Anwendungsbereich mitunter schwer abzugrenzen ist. Die Telekommunikationsüberwachung im Rahmen des Strafverfahrens wurde in § 100a ff. StPO geregelt. Hinzu treten noch die Vorschriften des Telekommunikationsgesetztes und die der Telekommunikations-Überwachungsverordnung. Die Rechtsfolgen von § 100a StPO gehen über die bloße Wahrnehmung von Gesprächsinhalten hinaus und erfassen ebenfalls auch die entstehenden Daten des technischen Vorganges bei dem jeweiligen Kommunikationsereignis. Insofern erfolgt ein universaler Zugriff auf die persönliche Sphäre des Einzelnen, deren Schutz aus dem Grundgesetz hergeleitet wird. Betroffen sind hier vor allem Art. 10 und 13 GG, ebenso die informationeller Selbstbestimmung, die aus Art. 2 I 1 I GG abgeleitet wird. Grundgesetzlich wird bei dem Fernmeldegeheimnis im Sinne des Art. 10 GG die gesamte individuelle Kommunikation über das Medium der drahtlosen oder drahtgebundenen elektromagnetischen Wellen vor dem Zugriff der öffentlichen Gewalt geschützt. Der Schutz umfasst vor allem den Telefon-, Telegramm-, Funk-, Teletext-, Telefaxverkehr und Bildschirmdienst, aber auch die Kommunikation über das Internet. Eingriffe in Art 10 I GG liegen vor, wenn die öffentliche Gewalt vom Inhalt oder den Daten der Sendungen oder Mitteilungen Kenntnis nimmt, sowie die Speicherung diesbezüglich erlangter Informationen, deren Verwertung und Weitergabe vornimmt.
View on Amazon View on AbeBooks View on Kobo View on B.Depository View on eBay View on Walmart
Bachelorarbeit aus dem Jahr 2011 im Fachbereich Jura - Strafrecht, Note: 1,0, Fachhochschule für öffentliche Verwaltung Nordrhein-Westfalen; Münster (PVD), Veranstaltung: Bachelor Thesis - Strafrecht Strafprozeßrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: Telekommunikationsüberwachung ist eine im Strafverfahrensrecht und Polizeirecht gängige Bezeichnung für die Überwachung von Telekommunikationsvorgängen mit dem Ziel der Feststellung von Kommunikationsinhalte und Kommunikationsdaten. Darunter fallen die Aufzeichnung von Gesprächen und das Auslesen von E-Mails, Kurzmitteilungen in der Form von SMS und MMS sowie Telefax. Die Möglichkeit der gezielten Überwachung der modernen Telekommunikation ist durch das G 10, auch Abhörgesetz genannt, eröffnet worden. Die Überwachung der Telekommunikation ist eine verdeckte Ermittlungsmaßnahme der Strafprozessordnung und ist in einer Reihe von Vorschriften geregelt, die auf komplexe Weise ineinander greifen und deren jeweiliger Anwendungsbereich mitunter schwer abzugrenzen ist. Die Telekommunikationsüberwachung im Rahmen des Strafverfahrens wurde in § 100a ff. StPO geregelt. Hinzu treten noch die Vorschriften des Telekommunikationsgesetztes und die der Telekommunikations-Überwachungsverordnung. Die Rechtsfolgen von § 100a StPO gehen über die bloße Wahrnehmung von Gesprächsinhalten hinaus und erfassen ebenfalls auch die entstehenden Daten des technischen Vorganges bei dem jeweiligen Kommunikationsereignis. Insofern erfolgt ein universaler Zugriff auf die persönliche Sphäre des Einzelnen, deren Schutz aus dem Grundgesetz hergeleitet wird. Betroffen sind hier vor allem Art. 10 und 13 GG, ebenso die informationeller Selbstbestimmung, die aus Art. 2 I 1 I GG abgeleitet wird. Grundgesetzlich wird bei dem Fernmeldegeheimnis im Sinne des Art. 10 GG die gesamte individuelle Kommunikation über das Medium der drahtlosen oder drahtgebundenen elektromagnetischen Wellen vor dem Zugriff der öffentlichen Gewalt geschützt. Der Schutz umfasst vor allem den Telefon-, Telegramm-, Funk-, Teletext-, Telefaxverkehr und Bildschirmdienst, aber auch die Kommunikation über das Internet. Eingriffe in Art 10 I GG liegen vor, wenn die öffentliche Gewalt vom Inhalt oder den Daten der Sendungen oder Mitteilungen Kenntnis nimmt, sowie die Speicherung diesbezüglich erlangter Informationen, deren Verwertung und Weitergabe vornimmt.

More books from GRIN Verlag

Cover of the book Vor 90 Jahren: Erste Abiprüfungen in Wittenberge by Marius Wallmeier
Cover of the book Internationalization of the petroleum industry. Law and policy of energy and resources in Uganda's Host Government Contracting by Marius Wallmeier
Cover of the book Die Glen Mills Schools in den USA - Versuch einer Veranschaulichung anhand ausgesuchter Überlegungen Foucaults by Marius Wallmeier
Cover of the book Lokalisierung von Nanopartikeln in Zellen mittels Rastertransmissionselektronenmikroskopie bei niedriger Elektronenenergie by Marius Wallmeier
Cover of the book Wo lassen sich Gemeinsamkeiten und Unterschiede bei der Regelkonzeption von Wittgenstein und Searle nachweisen? by Marius Wallmeier
Cover of the book Online shops for consumer electronics: A case of Media-Saturn by Marius Wallmeier
Cover of the book Surface sealing and the water balance by Marius Wallmeier
Cover of the book Die Heilung eines Blinden im Religionsunterricht der Grundschule. Exegese und Unterrichtsentwurf zu Mk 10, 46-52 by Marius Wallmeier
Cover of the book Pflegestützpunkte versus Pflegeberatung auf Sächsisch by Marius Wallmeier
Cover of the book Vergangenheitstempora im Spanischen und im Deutschen by Marius Wallmeier
Cover of the book Compliance with the EU ETS by Marius Wallmeier
Cover of the book Ethnographie, ethnographische Feldforschung und die teilnehmende Beobachtung by Marius Wallmeier
Cover of the book Understanding Adult Educators Perceptions on Relevance of Adult Education to Community Development by Marius Wallmeier
Cover of the book Das Mitarbeitergespräch als Instrument der Personalführung unter besonderer Berücksichtigung des Feedbacks by Marius Wallmeier
Cover of the book Francis Galtons Zwillingsforschung. Ein Überblick by Marius Wallmeier
We use our own "cookies" and third party cookies to improve services and to see statistical information. By using this website, you agree to our Privacy Policy