Aufsichtspflicht / Schweigepflicht / Anzeigepflicht / Zeugnisverweigerungsrecht

Nonfiction, Reference & Language, Education & Teaching, Educational Theory, Philosophy & Social Aspects
Cover of the book Aufsichtspflicht / Schweigepflicht / Anzeigepflicht / Zeugnisverweigerungsrecht by Angelika Otto, GRIN Verlag
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Author: Angelika Otto ISBN: 9783640726004
Publisher: GRIN Verlag Publication: October 18, 2010
Imprint: GRIN Verlag Language: German
Author: Angelika Otto
ISBN: 9783640726004
Publisher: GRIN Verlag
Publication: October 18, 2010
Imprint: GRIN Verlag
Language: German

Studienarbeit aus dem Jahr 2009 im Fachbereich Sozialpädagogik / Sozialarbeit, Note: 2,0, Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main, Veranstaltung: Von der Inneren Mission zum DPWV, vom RJWG zum KICK - Organisationen und Rechtsgrundlagen der Sozialen Arbeit, Sprache: Deutsch, Abstract: In dieser Hausarbeit geht es um die rechtlichen Rahmenbedingungen, in denen sich Sozialarbeiter / -pädagogen in Bezug auf Aufsichtspflicht, Schweigepflicht, Anzeigepflicht und Zeugnisverweigerungsrecht bewegen. Dabei werden zunächst die Gesetze im Allgemeinen erläutert und im nächsten Schritt die Bedeutung für die Soziale Arbeit im Besonderen dargestellt. Die Begriffe geben auch die Gliederung dieser Arbeit vor. Der erste Punkt, die Aufsichtspflicht, ist ein sehr wichtiger Punkt im Arbeitsalltag eines Erziehers, im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit und in der Sonderpädagogik. Im ersten Unterpunkt wird zunächst auf die genaue Definition, wer aufsichtsbedürftig und wer aufsichtspflichtig ist, eingegangen. Geklärt werden auch der Zweck der Aufsichtspflicht, die unterschiedlichen Arten der Aufsichtspflicht und der Unterschied zwischen Aufsicht und Aufsichtspflicht. Der zweite Unterpunkt behandelt die Umsetzung der Aufsichtspflicht: welche Dinge müssen vom Aufsichtspflichtigen beachtet werden, wann beginnt und wann endet die Aufsichtspflicht? Im nächsten Schritt wird der Umfang der zu führenden Aufsicht deutlich gemacht. Zur Erläuterung folgt ein Beispiel aus der Rechtssprechung. Im vierten Unterpunkt werden die Grenzen der Aufsichtspflicht dargestellt. Der letzte Unterpunkt ist den Folgen einer Aufsichtspflichtverletzung gewidmet. Der zweite Punkt behandelt die Schweigepflicht. Dafür wird zuerst auf den Zweck der Schweigepflicht eingegangen und auf welche Gesetze sich diese stützt. Es folgt im nächsten Unterpunkt die Definition der Berufsgruppen, die der Schweigepflicht unterliegen. Im dritten Schritt geht es um die Definition dessen, was unter die Schweigepflicht fällt. Der vierte Unterpunkt beschäftigt sich mit der Ausnahme, der befugten Offenbarung. Hier wird geklärt, wann diese vorliegt und aus welchem Gesetz sich diese ergibt. Der letzte Unterpunkt behandelt die Sanktionen, die bei widerrechtlichem brechen der Schweigepflicht folgen können. Im dritten Punkt geht es um die Anzeigepflicht. In zwei Unterpunkten wird darauf eingegangen, was der Anzeigepflicht unterliegt, wo die Anzeigepflicht geregelt ist und wann die Nichtanzeige einer Straftat trotz Anzeigepflicht straflos bleibt. Das Zeugnisverweigerungsrecht bildet den letzten Punkt der Hausarbeit. Das Zeugnisverweigerungsrecht ist kein allgemeines Recht der Sozialarbeiter / -pädagogen, es gilt also zu klären, wer ein Recht auf Zeugnisverweigerung hat und worin der Zweck von diesem Recht liegt.

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Studienarbeit aus dem Jahr 2009 im Fachbereich Sozialpädagogik / Sozialarbeit, Note: 2,0, Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main, Veranstaltung: Von der Inneren Mission zum DPWV, vom RJWG zum KICK - Organisationen und Rechtsgrundlagen der Sozialen Arbeit, Sprache: Deutsch, Abstract: In dieser Hausarbeit geht es um die rechtlichen Rahmenbedingungen, in denen sich Sozialarbeiter / -pädagogen in Bezug auf Aufsichtspflicht, Schweigepflicht, Anzeigepflicht und Zeugnisverweigerungsrecht bewegen. Dabei werden zunächst die Gesetze im Allgemeinen erläutert und im nächsten Schritt die Bedeutung für die Soziale Arbeit im Besonderen dargestellt. Die Begriffe geben auch die Gliederung dieser Arbeit vor. Der erste Punkt, die Aufsichtspflicht, ist ein sehr wichtiger Punkt im Arbeitsalltag eines Erziehers, im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit und in der Sonderpädagogik. Im ersten Unterpunkt wird zunächst auf die genaue Definition, wer aufsichtsbedürftig und wer aufsichtspflichtig ist, eingegangen. Geklärt werden auch der Zweck der Aufsichtspflicht, die unterschiedlichen Arten der Aufsichtspflicht und der Unterschied zwischen Aufsicht und Aufsichtspflicht. Der zweite Unterpunkt behandelt die Umsetzung der Aufsichtspflicht: welche Dinge müssen vom Aufsichtspflichtigen beachtet werden, wann beginnt und wann endet die Aufsichtspflicht? Im nächsten Schritt wird der Umfang der zu führenden Aufsicht deutlich gemacht. Zur Erläuterung folgt ein Beispiel aus der Rechtssprechung. Im vierten Unterpunkt werden die Grenzen der Aufsichtspflicht dargestellt. Der letzte Unterpunkt ist den Folgen einer Aufsichtspflichtverletzung gewidmet. Der zweite Punkt behandelt die Schweigepflicht. Dafür wird zuerst auf den Zweck der Schweigepflicht eingegangen und auf welche Gesetze sich diese stützt. Es folgt im nächsten Unterpunkt die Definition der Berufsgruppen, die der Schweigepflicht unterliegen. Im dritten Schritt geht es um die Definition dessen, was unter die Schweigepflicht fällt. Der vierte Unterpunkt beschäftigt sich mit der Ausnahme, der befugten Offenbarung. Hier wird geklärt, wann diese vorliegt und aus welchem Gesetz sich diese ergibt. Der letzte Unterpunkt behandelt die Sanktionen, die bei widerrechtlichem brechen der Schweigepflicht folgen können. Im dritten Punkt geht es um die Anzeigepflicht. In zwei Unterpunkten wird darauf eingegangen, was der Anzeigepflicht unterliegt, wo die Anzeigepflicht geregelt ist und wann die Nichtanzeige einer Straftat trotz Anzeigepflicht straflos bleibt. Das Zeugnisverweigerungsrecht bildet den letzten Punkt der Hausarbeit. Das Zeugnisverweigerungsrecht ist kein allgemeines Recht der Sozialarbeiter / -pädagogen, es gilt also zu klären, wer ein Recht auf Zeugnisverweigerung hat und worin der Zweck von diesem Recht liegt.

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