Author: | Felix Schodrok | ISBN: | 9783668181489 |
Publisher: | GRIN Verlag | Publication: | March 29, 2016 |
Imprint: | GRIN Verlag | Language: | German |
Author: | Felix Schodrok |
ISBN: | 9783668181489 |
Publisher: | GRIN Verlag |
Publication: | March 29, 2016 |
Imprint: | GRIN Verlag |
Language: | German |
Studienarbeit aus dem Jahr 2015 im Fachbereich Soziologie - Religion, Note: 1,7, Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf (Sozialwissenschaften), Veranstaltung: Soziologie der Religion in Europa - Einführung in ein komplexes Feld, Sprache: Deutsch, Abstract: Im gesamten europäischen Raum existiert eine Vielzahl von Glaubensrichtungen und Religionen, deren Institutionen diversen finanziellen Aufwendungen gegenüberstehen. Hier wird eine monetäre Basis benötigt, auf der die mannigfaltigen Systeme fußen können. Neben der in Deutschland bekannten Kirchensteuer gibt es auch andere Möglichkeiten für Religionsgemeinschaften, damit diese ihren Unterhalt bestreiten können. Mit der Frage, wie die Finanzierungsmodelle im Europäischen Umland gestaltet sind, befasst sich diese Ausarbeitung.. Außerdem wird nach Einflüssen gesucht, die die Präsenz einer Kirchensteuer oder äquivalenten Besteuerungsform positiv beeinflussen. Wie es schon im Gesetzestext heißt, sind die Religionsgemeinschaften selbst, also nicht etwa der Staat, im Rahmen von National- und Landesgesetzen selbst berechtigt, Steuern von ihren Mitgliedern zu erheben. Dies tun sie bundesweit sowohl über verschiedene Besteuerungswege, als auch zu unterschiedlichen Steuersätzen, die sich an der Höhe der Einkommenssteuer, der Art des Einkommens und dem Wohnort des individuellen Steuerzahlers orientieren. In der Regel beläuft es sich dabei auf einen Steuersatz von 8% der Einkommenssteuer in Bayern und Baden-Württemberg und 9% in den anderen Bundesländern. Die zu entrichtende Summer wird dann vom zuständigen Finanzamt erhoben und an die betreffende Gemeinde bzw. Religionsgemeinschaft weitergeleitet. Allerdings ist durch den Austritt aus der Kirche auch komplette Befreiung möglich - eine alternative Mandats - oder Kultursteuer existiert nicht. Über die Kirchensteuer decken die Religionsgemeinschaften mit bis zu 85% den Großteil Ihrer Ausgaben. Allein die Einnahmen der EKD (Evangelische Kirche in Deutschland), zu der 20 evangelisch-lutherische Landeskirchen gehören, betrugen schätzungsweise 4,77 Milliarden Euro im Jahr 2013 durch die Kirchensteuer. Im Bezug auf die Gesamteinnahmen von ca. 9,93 Milliarden Euro sind das ca. 45,5%. Anhand dieser Zahlen ist der hohe Stellenwert dieser Einkommensquelle - in diesem Beispiel knapp die Hälfte des vollen Kapitals - erkennbar.
Studienarbeit aus dem Jahr 2015 im Fachbereich Soziologie - Religion, Note: 1,7, Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf (Sozialwissenschaften), Veranstaltung: Soziologie der Religion in Europa - Einführung in ein komplexes Feld, Sprache: Deutsch, Abstract: Im gesamten europäischen Raum existiert eine Vielzahl von Glaubensrichtungen und Religionen, deren Institutionen diversen finanziellen Aufwendungen gegenüberstehen. Hier wird eine monetäre Basis benötigt, auf der die mannigfaltigen Systeme fußen können. Neben der in Deutschland bekannten Kirchensteuer gibt es auch andere Möglichkeiten für Religionsgemeinschaften, damit diese ihren Unterhalt bestreiten können. Mit der Frage, wie die Finanzierungsmodelle im Europäischen Umland gestaltet sind, befasst sich diese Ausarbeitung.. Außerdem wird nach Einflüssen gesucht, die die Präsenz einer Kirchensteuer oder äquivalenten Besteuerungsform positiv beeinflussen. Wie es schon im Gesetzestext heißt, sind die Religionsgemeinschaften selbst, also nicht etwa der Staat, im Rahmen von National- und Landesgesetzen selbst berechtigt, Steuern von ihren Mitgliedern zu erheben. Dies tun sie bundesweit sowohl über verschiedene Besteuerungswege, als auch zu unterschiedlichen Steuersätzen, die sich an der Höhe der Einkommenssteuer, der Art des Einkommens und dem Wohnort des individuellen Steuerzahlers orientieren. In der Regel beläuft es sich dabei auf einen Steuersatz von 8% der Einkommenssteuer in Bayern und Baden-Württemberg und 9% in den anderen Bundesländern. Die zu entrichtende Summer wird dann vom zuständigen Finanzamt erhoben und an die betreffende Gemeinde bzw. Religionsgemeinschaft weitergeleitet. Allerdings ist durch den Austritt aus der Kirche auch komplette Befreiung möglich - eine alternative Mandats - oder Kultursteuer existiert nicht. Über die Kirchensteuer decken die Religionsgemeinschaften mit bis zu 85% den Großteil Ihrer Ausgaben. Allein die Einnahmen der EKD (Evangelische Kirche in Deutschland), zu der 20 evangelisch-lutherische Landeskirchen gehören, betrugen schätzungsweise 4,77 Milliarden Euro im Jahr 2013 durch die Kirchensteuer. Im Bezug auf die Gesamteinnahmen von ca. 9,93 Milliarden Euro sind das ca. 45,5%. Anhand dieser Zahlen ist der hohe Stellenwert dieser Einkommensquelle - in diesem Beispiel knapp die Hälfte des vollen Kapitals - erkennbar.