Author: | Thomas Hissel | ISBN: | 9783638340403 |
Publisher: | GRIN Verlag | Publication: | January 19, 2005 |
Imprint: | GRIN Verlag | Language: | German |
Author: | Thomas Hissel |
ISBN: | 9783638340403 |
Publisher: | GRIN Verlag |
Publication: | January 19, 2005 |
Imprint: | GRIN Verlag |
Language: | German |
Studienarbeit aus dem Jahr 2004 im Fachbereich VWL - Umweltökonomie, Note: 1,7, Rheinisch-Westfälische Technische Hochschule Aachen (Institut für Volkswirtschaftslehre, Mikro1), 17 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Auf dem Weltgipfel für Umwelt und Entwicklung (UNCED), welcher 1992 in Rio de Janeiro stattgefunden hat, wurde die Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen verabschiedet. Diese ist seither von 186 Staaten ratifiziert worden und trat 1994 in Kraft. Es handelt sich hierbei um den ersten internationalen Vertrag, der den Klimawandel als ernstzunehmendes Problem charakterisiert und die internationale Staatengemeinschaft zum Handeln auffordert. Neun Vertragsstaatenkonferenzen zur Klimarahmenkonvention (KRK), die zur verbindlicheren Vertragsbildung und -weiterentwicklung dienen sollen, wurden seither abgehalten. Bei dem Protokoll von Kyoto handelt es sich um das Abschlussprotokoll der dritten Vertragsstaatenkonferenz (COP3) der Klimarahmenkonvention, welche 1997 in Kyoto (Japan) stattgefunden hat. In dem Protokoll von Kyoto finden die internationalen Ambitionen zum Schutz des Klimas und im speziellen zur Vermeidung von Treibhausgasen ihre juristische, verbindliche Basis. In den folgenden Vertragsstaatenkonferenzen ging es im wesentlichen darum, dazu gewonnene wissenschaftliche Erkenntnisse und politische Veränderungen zu implementieren und die Ratifikation voran zu treiben. Das Protokoll von Kyoto ist derzeit noch nicht in Kraft getreten, da die Vorrausetzungen für den sogenannten 'double-trigger-Mechanismus' noch nicht gegeben sind. Dieser besagt, dass für das Inkrafttreten mindestens 55% der Vertragsstaaten das Protokoll ratifiziert haben müssen, wobei diese zusammen mindestens 55% der Treibhausgasemissionen der Annex-B-Länder(1) auf sich vereinigen müssen. (Vgl. UNFCCC, Protokoll von Kyoto, Art. 25.1 ff.) Zwar stellt die Anzahl der Ratifikationsstaaten schon länger kein Problem mehr dar, jedoch beläuft sich deren bisherige Emissionssumme zur Zeit noch auf 44,2%. [...] (1) Liste aller Länder, die im Rahmen des Protokolls von Kyoto die Selbstverpflichtung zur Reduktion von Treibhausgasen auf sich genommen haben. Aufgelistet sind alle OECD-Länder außer Korea und Mexiko und alle Osteuropäischen Länder außer Jugoslawien und Albanien.
Studienarbeit aus dem Jahr 2004 im Fachbereich VWL - Umweltökonomie, Note: 1,7, Rheinisch-Westfälische Technische Hochschule Aachen (Institut für Volkswirtschaftslehre, Mikro1), 17 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Auf dem Weltgipfel für Umwelt und Entwicklung (UNCED), welcher 1992 in Rio de Janeiro stattgefunden hat, wurde die Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen verabschiedet. Diese ist seither von 186 Staaten ratifiziert worden und trat 1994 in Kraft. Es handelt sich hierbei um den ersten internationalen Vertrag, der den Klimawandel als ernstzunehmendes Problem charakterisiert und die internationale Staatengemeinschaft zum Handeln auffordert. Neun Vertragsstaatenkonferenzen zur Klimarahmenkonvention (KRK), die zur verbindlicheren Vertragsbildung und -weiterentwicklung dienen sollen, wurden seither abgehalten. Bei dem Protokoll von Kyoto handelt es sich um das Abschlussprotokoll der dritten Vertragsstaatenkonferenz (COP3) der Klimarahmenkonvention, welche 1997 in Kyoto (Japan) stattgefunden hat. In dem Protokoll von Kyoto finden die internationalen Ambitionen zum Schutz des Klimas und im speziellen zur Vermeidung von Treibhausgasen ihre juristische, verbindliche Basis. In den folgenden Vertragsstaatenkonferenzen ging es im wesentlichen darum, dazu gewonnene wissenschaftliche Erkenntnisse und politische Veränderungen zu implementieren und die Ratifikation voran zu treiben. Das Protokoll von Kyoto ist derzeit noch nicht in Kraft getreten, da die Vorrausetzungen für den sogenannten 'double-trigger-Mechanismus' noch nicht gegeben sind. Dieser besagt, dass für das Inkrafttreten mindestens 55% der Vertragsstaaten das Protokoll ratifiziert haben müssen, wobei diese zusammen mindestens 55% der Treibhausgasemissionen der Annex-B-Länder(1) auf sich vereinigen müssen. (Vgl. UNFCCC, Protokoll von Kyoto, Art. 25.1 ff.) Zwar stellt die Anzahl der Ratifikationsstaaten schon länger kein Problem mehr dar, jedoch beläuft sich deren bisherige Emissionssumme zur Zeit noch auf 44,2%. [...] (1) Liste aller Länder, die im Rahmen des Protokolls von Kyoto die Selbstverpflichtung zur Reduktion von Treibhausgasen auf sich genommen haben. Aufgelistet sind alle OECD-Länder außer Korea und Mexiko und alle Osteuropäischen Länder außer Jugoslawien und Albanien.