Author: | Dennis Hogger | ISBN: | 9783656958215 |
Publisher: | GRIN Verlag | Publication: | May 8, 2015 |
Imprint: | GRIN Verlag | Language: | German |
Author: | Dennis Hogger |
ISBN: | 9783656958215 |
Publisher: | GRIN Verlag |
Publication: | May 8, 2015 |
Imprint: | GRIN Verlag |
Language: | German |
Studienarbeit aus dem Jahr 2015 im Fachbereich Archäologie, Note: 1,0, Ludwig-Maximilians-Universität München, Sprache: Deutsch, Abstract: In diesem Aufsatz soll sich speziell mit der Chronologie der älteren Merowingerzeit nach Ament auseinandergesetzt werden. Zunächst wird Aments wichtigster Vorläufer diskutiert, nämlich H. Böhner, der bereits 1958 ein eigenes, sehr wirkungsmächtiges Chronologiesystem publiziert hat, auf dem Ament aufbaut (Kap. 2). Nach der kurzen Darstellung von Aments neuer Chronologie soll anschließend die Methode der Belegungschronologie am Beispiel des Gräberfeldes von Rübenach erläutert werden, da die belegungschronologische Analyse dieses Fundplatzes eine wesentliche Inspiration für Aments System dargestellt hat (Kap. 3). Im Hauptteil dieser Arbeit soll schließlich versucht werden, charakteristisches Fundgut der Stufen AM I, AM II und AM III nach Ament zu ermitteln, da er selbst solches nicht definiert hat (Kap. 4). Um zu einem tieferen kulturhistorischen Verständnis einer vor- oder frühgeschichtlichen Zeitstufe zu gelangen, ist es unumgänglich, den Bestand an bekanntem archäologischen Material dieser Epoche in eine chronologische Zeitabfolge zu bringen. Das trifft besonders auf die Merowingerzeit zu, deren Bestand an bekannten Funden und Befunden durch jahrzehntelange Ausgrabungs- und Publikationstätigkeit unüberblickbare Ausmaße angenommen hat. Hunderte vollständig bearbeitete und publizierte merowingerzeitliche Gräberfelder mit oft über 1000 ausgegrabenen Gräbern aus einem Gebiet, das große Teile West- und Mitteleuropas umfasst, stehen der Frühmittelalterforschung zur Verfügung, und dieser Befundbestand ist im stetigen Wachsen begriffen. Um dieses umfangreiche Material zu gliedern, ist es notwendig, überregional gültige Chronologiesysteme zu entwickeln, die idealerweise jeden Fund und jeden Grabbefund einer eindeutigen Stufe, und damit auch einem absolutchronologisch fixierten Zeitraum zuweisen können.
Studienarbeit aus dem Jahr 2015 im Fachbereich Archäologie, Note: 1,0, Ludwig-Maximilians-Universität München, Sprache: Deutsch, Abstract: In diesem Aufsatz soll sich speziell mit der Chronologie der älteren Merowingerzeit nach Ament auseinandergesetzt werden. Zunächst wird Aments wichtigster Vorläufer diskutiert, nämlich H. Böhner, der bereits 1958 ein eigenes, sehr wirkungsmächtiges Chronologiesystem publiziert hat, auf dem Ament aufbaut (Kap. 2). Nach der kurzen Darstellung von Aments neuer Chronologie soll anschließend die Methode der Belegungschronologie am Beispiel des Gräberfeldes von Rübenach erläutert werden, da die belegungschronologische Analyse dieses Fundplatzes eine wesentliche Inspiration für Aments System dargestellt hat (Kap. 3). Im Hauptteil dieser Arbeit soll schließlich versucht werden, charakteristisches Fundgut der Stufen AM I, AM II und AM III nach Ament zu ermitteln, da er selbst solches nicht definiert hat (Kap. 4). Um zu einem tieferen kulturhistorischen Verständnis einer vor- oder frühgeschichtlichen Zeitstufe zu gelangen, ist es unumgänglich, den Bestand an bekanntem archäologischen Material dieser Epoche in eine chronologische Zeitabfolge zu bringen. Das trifft besonders auf die Merowingerzeit zu, deren Bestand an bekannten Funden und Befunden durch jahrzehntelange Ausgrabungs- und Publikationstätigkeit unüberblickbare Ausmaße angenommen hat. Hunderte vollständig bearbeitete und publizierte merowingerzeitliche Gräberfelder mit oft über 1000 ausgegrabenen Gräbern aus einem Gebiet, das große Teile West- und Mitteleuropas umfasst, stehen der Frühmittelalterforschung zur Verfügung, und dieser Befundbestand ist im stetigen Wachsen begriffen. Um dieses umfangreiche Material zu gliedern, ist es notwendig, überregional gültige Chronologiesysteme zu entwickeln, die idealerweise jeden Fund und jeden Grabbefund einer eindeutigen Stufe, und damit auch einem absolutchronologisch fixierten Zeitraum zuweisen können.