Die Geschichte der Unmöglichkeitslehre - Die Unmöglichkeit im Wandel der Zeit

Die Unmöglichkeit im Wandel der Zeit

Nonfiction, Reference & Language, Law, Legal History
Cover of the book Die Geschichte der Unmöglichkeitslehre - Die Unmöglichkeit im Wandel der Zeit by Yasmine-Lee Schwingenheuer, GRIN Verlag
View on Amazon View on AbeBooks View on Kobo View on B.Depository View on eBay View on Walmart
Author: Yasmine-Lee Schwingenheuer ISBN: 9783638607063
Publisher: GRIN Verlag Publication: February 12, 2007
Imprint: GRIN Verlag Language: German
Author: Yasmine-Lee Schwingenheuer
ISBN: 9783638607063
Publisher: GRIN Verlag
Publication: February 12, 2007
Imprint: GRIN Verlag
Language: German

Studienarbeit aus dem Jahr 2001 im Fachbereich Jura - Rechtsphilosophie, Rechtssoziologie, Rechtsgeschichte, Note: 17 Punkte sehr gut, Universität zu Köln (Institut für Neuere Privatrechtsgeschichte, Deutsche und Rheinische Rechtsgeschichte), Veranstaltung: Seminar zur neueren Privatrechtsgeschichte, 61 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Vielfach hat der fast vollständige Verzicht des BGB auf Kasuistik und der damit verbundene hohe Abstraktionsgrad Kritik hervorgerufen. Auch den Regelungen bezüglich der 'Unmöglichkeit der Leistung' wurde, insbesondere vor dem Schuldrechtsmodernisierungsgesetz aus dem Jahre 2001, vielerorts ein Mangel an Allgemeinverständlichkeit und Anschaulichkeit vorgeworfen. So äußerte u.a. Wollschläger, dass das deutsche Recht der Leistungsstörungen von einem 'unanschaulichen und schwer zu beherrschenden Begriff' bestimmt würde: der 'Unmöglichkeit der Leistung'. Die Ungefügigkeit, die viele diesem Begriff zuschrieben war vor allem darauf zurückzuführen, dass es sich bei der Unmöglichkeit der Leistung - anders als beim Verzug - nicht um ein einheitliches Rechtsinstitut handelte; der Unmöglichkeit der Leistung lag kein einheitlicher Tatbestand mit einheitlichen Rechtsfolgen zugrunde. Die diesbezüglichen gesetzlichen Regelungen betrafen vielmehr drei völlig verschiedene Regelungsprobleme, die im Grunde nichts miteinander zu tun hatten: Lag die Unmöglichkeit vor, bevor der Vertrag geschlossen wurde, ließ § 306 BGB a.F. kein gültiges Rechtsgeschäft entstehen. Trat der gleiche Sachverhalt nach Vertragsabschluss ein, haftete der Schuldner nach §§ 280, 325 BGB a.F. auf den Nichterfüllungsschaden, sofern er die Unmöglichkeit zu vertreten hatte; andernfalls wurde er von seiner Leistungsverpflichtung gem. § 275 BGB a.F. frei, verlor aber auch den Anspruch auf die Gegenleistung (§ 323 BGB a.F.). Selbst dem Sprachgebrauch des Gesetzes in Bezug auf den Begriff der 'Unmöglichkeit der Leistung' wurde - so von Wieacker - eine 'latente Doppeldeutigkeit' und damit auch eine gewisse Widersprüchlichkeit zugeschrieben. Dies führte dazu, dass eine völlige Neuregelung dieses Bereichs der Leistungsstörungen, zeitweilig sogar die gänzliche Abschaffung des Begriffs der Unmöglichkeit gefordert wurde. Diese Forderungen haben letztendlich dazu geführt, dass im Rahmen des Schuldrechtmodernisierungsgesetzes die Lehre der Unmöglichkeit eine ganz neue Wendung erfuhr. Dabei spielte der Blick auf die Geschichte derselben keine unerhebliche Rolle: Warum wurde der Begriff der Unmöglichkeit überhaupt in das BGB eingeführt? Lagen diesen Bestimmungen nachvollziehbare rechtspolitische Entscheidungen zugrunde? Welche Sachverhalte hatte der Gesetzgeber im Auge, als er sich für den Begriff der Unmöglichkeit entschied und welche Rolle sollte diesem Tatbestand im System der Rechtsfolgen zukommen?

View on Amazon View on AbeBooks View on Kobo View on B.Depository View on eBay View on Walmart

Studienarbeit aus dem Jahr 2001 im Fachbereich Jura - Rechtsphilosophie, Rechtssoziologie, Rechtsgeschichte, Note: 17 Punkte sehr gut, Universität zu Köln (Institut für Neuere Privatrechtsgeschichte, Deutsche und Rheinische Rechtsgeschichte), Veranstaltung: Seminar zur neueren Privatrechtsgeschichte, 61 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Vielfach hat der fast vollständige Verzicht des BGB auf Kasuistik und der damit verbundene hohe Abstraktionsgrad Kritik hervorgerufen. Auch den Regelungen bezüglich der 'Unmöglichkeit der Leistung' wurde, insbesondere vor dem Schuldrechtsmodernisierungsgesetz aus dem Jahre 2001, vielerorts ein Mangel an Allgemeinverständlichkeit und Anschaulichkeit vorgeworfen. So äußerte u.a. Wollschläger, dass das deutsche Recht der Leistungsstörungen von einem 'unanschaulichen und schwer zu beherrschenden Begriff' bestimmt würde: der 'Unmöglichkeit der Leistung'. Die Ungefügigkeit, die viele diesem Begriff zuschrieben war vor allem darauf zurückzuführen, dass es sich bei der Unmöglichkeit der Leistung - anders als beim Verzug - nicht um ein einheitliches Rechtsinstitut handelte; der Unmöglichkeit der Leistung lag kein einheitlicher Tatbestand mit einheitlichen Rechtsfolgen zugrunde. Die diesbezüglichen gesetzlichen Regelungen betrafen vielmehr drei völlig verschiedene Regelungsprobleme, die im Grunde nichts miteinander zu tun hatten: Lag die Unmöglichkeit vor, bevor der Vertrag geschlossen wurde, ließ § 306 BGB a.F. kein gültiges Rechtsgeschäft entstehen. Trat der gleiche Sachverhalt nach Vertragsabschluss ein, haftete der Schuldner nach §§ 280, 325 BGB a.F. auf den Nichterfüllungsschaden, sofern er die Unmöglichkeit zu vertreten hatte; andernfalls wurde er von seiner Leistungsverpflichtung gem. § 275 BGB a.F. frei, verlor aber auch den Anspruch auf die Gegenleistung (§ 323 BGB a.F.). Selbst dem Sprachgebrauch des Gesetzes in Bezug auf den Begriff der 'Unmöglichkeit der Leistung' wurde - so von Wieacker - eine 'latente Doppeldeutigkeit' und damit auch eine gewisse Widersprüchlichkeit zugeschrieben. Dies führte dazu, dass eine völlige Neuregelung dieses Bereichs der Leistungsstörungen, zeitweilig sogar die gänzliche Abschaffung des Begriffs der Unmöglichkeit gefordert wurde. Diese Forderungen haben letztendlich dazu geführt, dass im Rahmen des Schuldrechtmodernisierungsgesetzes die Lehre der Unmöglichkeit eine ganz neue Wendung erfuhr. Dabei spielte der Blick auf die Geschichte derselben keine unerhebliche Rolle: Warum wurde der Begriff der Unmöglichkeit überhaupt in das BGB eingeführt? Lagen diesen Bestimmungen nachvollziehbare rechtspolitische Entscheidungen zugrunde? Welche Sachverhalte hatte der Gesetzgeber im Auge, als er sich für den Begriff der Unmöglichkeit entschied und welche Rolle sollte diesem Tatbestand im System der Rechtsfolgen zukommen?

More books from GRIN Verlag

Cover of the book Sacajawea. Die indianische Volksheldin by Yasmine-Lee Schwingenheuer
Cover of the book Kurzer biographischer Abriss des Künstlers Chuck Close by Yasmine-Lee Schwingenheuer
Cover of the book Die islamische Identitätskrise by Yasmine-Lee Schwingenheuer
Cover of the book Erziehung als Mittel gegen Selbstentfremdung und gesellschaftlichen Verfall? In Anlehnung an Rousseau by Yasmine-Lee Schwingenheuer
Cover of the book Die historische Exkursion - Sinn und Bedeutung des alternativen Unterrichtkonzepts und seiner Erforschung by Yasmine-Lee Schwingenheuer
Cover of the book Qualitative Inhaltsanalyse und quantitative Auswertungsmöglichkeiten by Yasmine-Lee Schwingenheuer
Cover of the book Koordinaten im Politikfeld Umwelt by Yasmine-Lee Schwingenheuer
Cover of the book Mini-Portfolios im Mathematikunterricht der Grundschule by Yasmine-Lee Schwingenheuer
Cover of the book Das Intensivtagebuch. Verarbeitung des Intensivaufenthalts für Betroffene by Yasmine-Lee Schwingenheuer
Cover of the book Jugendliche bei den Zeugen Jehovas. Schwierigkeiten bei der Identitätsbildung und beim Ablösungsprozess vom Elternhaus by Yasmine-Lee Schwingenheuer
Cover of the book Selbstdarstellung in Online Social Networks by Yasmine-Lee Schwingenheuer
Cover of the book Oligopole im deutschen Recht - Die Oligopolvermutung by Yasmine-Lee Schwingenheuer
Cover of the book Wir entdecken verschiedene Würfelnetze (Mathematik, 3. Klasse) by Yasmine-Lee Schwingenheuer
Cover of the book Make-or-Buy-Entscheidung by Yasmine-Lee Schwingenheuer
Cover of the book Alleinerziehende und ihre Absicherung im deutschen Sozialstaat by Yasmine-Lee Schwingenheuer
We use our own "cookies" and third party cookies to improve services and to see statistical information. By using this website, you agree to our Privacy Policy