Author: | Therese Schwabe | ISBN: | 9783638315043 |
Publisher: | GRIN Verlag | Publication: | October 13, 2004 |
Imprint: | GRIN Verlag | Language: | German |
Author: | Therese Schwabe |
ISBN: | 9783638315043 |
Publisher: | GRIN Verlag |
Publication: | October 13, 2004 |
Imprint: | GRIN Verlag |
Language: | German |
Studienarbeit aus dem Jahr 2003 im Fachbereich BWL - Revision, Prüfungswesen, Note: 1,7, Technische Universität Berlin, 21 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: In den letzten Jahren haben internationale Rechnungslegungsvorschriften zunehmend Eingang in die Bilanzierung und Bewertung deutscher Unternehmen gefunden. Der Anwendung liegen dabei unterschiedliche Motive zugrunde. Die Finanz- und Kapitalmarktteilnehmer erwarten transparente und international vergleichbare Unternehmensdaten. Der Kapitalbedarf global tätiger Unternehmen erfordert die Inanspruchnahme internationaler Finanzmärkte. Mit der Wahl bestimmter Börsenplätze lässt sich eine Internationalisierung der Rechnungslegung nicht vermeiden. Seit Gründung des neuen Marktes im März 1997 wurde erstmals in Deutschland eine Anwendung der 'International Financial Reporting Standards' oder US-GAAP für einen Teil der börsennotierten Unternehmen in Deutschland Pflicht. Weitere Wechsel zu internationalen Vorschriften waren in den Börsensegmenten DAX und MDAX zu beobachten. Seit 1.1.2002 sind nunmehr auch die Unternehmen des SMAX zur Anwendung internationaler Vorschriften verpflichtet. Um der Skepsis ausländischer Investoren gegenüber HGB Abschlüssen zu begegnen, wurde 1998 die Öffnungsklausel § 292a HGB verabschiedet. Dadurch ist für deutsche börsennotierte Konzernmutterunternehmen eine Bilanzierung nach internationalen Normen möglich und mittlerweile auch gängige Praxis. Eine Ausweitung dieser Regelungen durch das KapCoRiLiG im Jahr 2000 ermöglicht Unternehmen eine internationale Bilanzierung, ohne selbst börsennotiert zu sein. Mit der Zustimmung des Ministerrates der EU am 07.06.2002 sind alle kapitalmarktorientierten Unternehmen ab 01.01.2005 verpflichtet, ihre Jahresabschlüsse nach den IFRS aufzustellen. Es handelt sich dabei um Gesellschaften, die dem Recht eines Mitgliedstaates der EU unterliegen und deren Wertpapiere zum Handel in einem geregelten Markt zugelassen sind. Ein Wahlrecht für die einzelnen Mitgliedstaaten der EU existiert bezüglich Unternehmen, deren Wertpapiere in einem Markt außerhalb der EU gehandelt werden und die ihren Abschluss nach einer anderen international anerkannten Norm, wie US-GAAP aufstellen. Für sie kann eine Übergangsfrist bis zum 01.01.2007 geschaffen werden. Diese gilt aber nicht für Unternehmen, die in der EU gelistet sind, aber bisher freiwillig nach US-GAAP bilanzieren. Weiterhin kann eine Übergangsfrist für jene Unternehmen geschaffen werden, von denen lediglich Schuldverschreibungen zum Handel am geregelten Markt eines EU-Mitgliedstaates zugelassen sind.
Studienarbeit aus dem Jahr 2003 im Fachbereich BWL - Revision, Prüfungswesen, Note: 1,7, Technische Universität Berlin, 21 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: In den letzten Jahren haben internationale Rechnungslegungsvorschriften zunehmend Eingang in die Bilanzierung und Bewertung deutscher Unternehmen gefunden. Der Anwendung liegen dabei unterschiedliche Motive zugrunde. Die Finanz- und Kapitalmarktteilnehmer erwarten transparente und international vergleichbare Unternehmensdaten. Der Kapitalbedarf global tätiger Unternehmen erfordert die Inanspruchnahme internationaler Finanzmärkte. Mit der Wahl bestimmter Börsenplätze lässt sich eine Internationalisierung der Rechnungslegung nicht vermeiden. Seit Gründung des neuen Marktes im März 1997 wurde erstmals in Deutschland eine Anwendung der 'International Financial Reporting Standards' oder US-GAAP für einen Teil der börsennotierten Unternehmen in Deutschland Pflicht. Weitere Wechsel zu internationalen Vorschriften waren in den Börsensegmenten DAX und MDAX zu beobachten. Seit 1.1.2002 sind nunmehr auch die Unternehmen des SMAX zur Anwendung internationaler Vorschriften verpflichtet. Um der Skepsis ausländischer Investoren gegenüber HGB Abschlüssen zu begegnen, wurde 1998 die Öffnungsklausel § 292a HGB verabschiedet. Dadurch ist für deutsche börsennotierte Konzernmutterunternehmen eine Bilanzierung nach internationalen Normen möglich und mittlerweile auch gängige Praxis. Eine Ausweitung dieser Regelungen durch das KapCoRiLiG im Jahr 2000 ermöglicht Unternehmen eine internationale Bilanzierung, ohne selbst börsennotiert zu sein. Mit der Zustimmung des Ministerrates der EU am 07.06.2002 sind alle kapitalmarktorientierten Unternehmen ab 01.01.2005 verpflichtet, ihre Jahresabschlüsse nach den IFRS aufzustellen. Es handelt sich dabei um Gesellschaften, die dem Recht eines Mitgliedstaates der EU unterliegen und deren Wertpapiere zum Handel in einem geregelten Markt zugelassen sind. Ein Wahlrecht für die einzelnen Mitgliedstaaten der EU existiert bezüglich Unternehmen, deren Wertpapiere in einem Markt außerhalb der EU gehandelt werden und die ihren Abschluss nach einer anderen international anerkannten Norm, wie US-GAAP aufstellen. Für sie kann eine Übergangsfrist bis zum 01.01.2007 geschaffen werden. Diese gilt aber nicht für Unternehmen, die in der EU gelistet sind, aber bisher freiwillig nach US-GAAP bilanzieren. Weiterhin kann eine Übergangsfrist für jene Unternehmen geschaffen werden, von denen lediglich Schuldverschreibungen zum Handel am geregelten Markt eines EU-Mitgliedstaates zugelassen sind.