Author: | Alexandra Botez | ISBN: | 9783653959604 |
Publisher: | Peter Lang | Publication: | February 26, 2016 |
Imprint: | Peter Lang GmbH, Internationaler Verlag der Wissenschaften | Language: | German |
Author: | Alexandra Botez |
ISBN: | 9783653959604 |
Publisher: | Peter Lang |
Publication: | February 26, 2016 |
Imprint: | Peter Lang GmbH, Internationaler Verlag der Wissenschaften |
Language: | German |
Dieses Buch hat die Kontrolle von privatrechtlichen Wasserpreisen und öffentlich-rechtlichen Wassergebühren nach der 8. GWB-Novelle zum Gegenstand. Es beinhaltet u.a. eine Vorstellung der Kontrollmöglichkeiten nach dem GWB, BGB und KAG. Der Vergleich der jeweils vorgestellten Kontrollmöglichkeiten zeigt, dass sich eine Rekommunalisierung bzw. Flucht in das öffentliche Recht nicht lohnt. Daneben stellt die Autorin einen eigenen Lösungsansatz vor, wie mit Rekommunalisierungen, die nach Einleitung eines kartellbehördlichen Preismissbrauchsverfahrens stattfinden oder die nach ergangenen kartellrechtlichen Verfügungen bzw. kartellgerichtlichen Entscheidungen erfolgen, zukünftig rechtlich umgegangen werden könnte. Zu einer Ausweitung des Anwendungsbereiches der kartellrechtlichen Missbrauchsaufsicht auf öffentlich-rechtliche Wassergebühren muss es hierbei nicht kommen.
Dieses Buch hat die Kontrolle von privatrechtlichen Wasserpreisen und öffentlich-rechtlichen Wassergebühren nach der 8. GWB-Novelle zum Gegenstand. Es beinhaltet u.a. eine Vorstellung der Kontrollmöglichkeiten nach dem GWB, BGB und KAG. Der Vergleich der jeweils vorgestellten Kontrollmöglichkeiten zeigt, dass sich eine Rekommunalisierung bzw. Flucht in das öffentliche Recht nicht lohnt. Daneben stellt die Autorin einen eigenen Lösungsansatz vor, wie mit Rekommunalisierungen, die nach Einleitung eines kartellbehördlichen Preismissbrauchsverfahrens stattfinden oder die nach ergangenen kartellrechtlichen Verfügungen bzw. kartellgerichtlichen Entscheidungen erfolgen, zukünftig rechtlich umgegangen werden könnte. Zu einer Ausweitung des Anwendungsbereiches der kartellrechtlichen Missbrauchsaufsicht auf öffentlich-rechtliche Wassergebühren muss es hierbei nicht kommen.