Author: | Jan Antonios Nitsios | ISBN: | 9783638489065 |
Publisher: | GRIN Verlag | Publication: | April 11, 2006 |
Imprint: | GRIN Verlag | Language: | German |
Author: | Jan Antonios Nitsios |
ISBN: | 9783638489065 |
Publisher: | GRIN Verlag |
Publication: | April 11, 2006 |
Imprint: | GRIN Verlag |
Language: | German |
Studienarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / BGB AT / Schuldrecht / Sachenrecht, Note: 1,3, Universität Hamburg (HWP), Veranstaltung: Vertiefungskurs Zivilrecht: Haftung und Versicherung, 5 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Durch die außerordentliche Würdigung von im Verfahren erstellten Gutachten, so werden in 90% der Zivilurteile mit Gutachten diese völlig übereinstimmend, bei 95% aller Urteile diese weitgehend ungeprüft ins Urteil übernommen , kann es durch eben diese Verwertung eines falsch erstellten Gutachten zu sog. Verfahrensschäden kommen. Durch die o.g. Einbeziehung des Gutachterergebnisses wird ein auf falsche Tatsachen gestütztes Urteil erlassen, durch welches eine Partei i.d.R. einen Schaden erleidet. Außerdem können sowohl Kläger wie auch Beklagtem Schäden durch beispielsweise fehlerhafte Begutachtung über das Vorhandensein eines Schadens erleiden. Dies ist der Fall, wenn trotz verschuldetem Vorliegen eines Schadens der Gutachter diesen fälschlicher Weise nicht erkennt und das Gericht die Klage auf Schadensersatz abweist, die Parteien einen außergerichtlichen Vergleich schließen oder der Kläger die Klage zurücknimmt, im umgekehrten Fall auch bei Klageanerkennung oder Abschluss eines außergerichtlichen Vergleiches.
Studienarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / BGB AT / Schuldrecht / Sachenrecht, Note: 1,3, Universität Hamburg (HWP), Veranstaltung: Vertiefungskurs Zivilrecht: Haftung und Versicherung, 5 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Durch die außerordentliche Würdigung von im Verfahren erstellten Gutachten, so werden in 90% der Zivilurteile mit Gutachten diese völlig übereinstimmend, bei 95% aller Urteile diese weitgehend ungeprüft ins Urteil übernommen , kann es durch eben diese Verwertung eines falsch erstellten Gutachten zu sog. Verfahrensschäden kommen. Durch die o.g. Einbeziehung des Gutachterergebnisses wird ein auf falsche Tatsachen gestütztes Urteil erlassen, durch welches eine Partei i.d.R. einen Schaden erleidet. Außerdem können sowohl Kläger wie auch Beklagtem Schäden durch beispielsweise fehlerhafte Begutachtung über das Vorhandensein eines Schadens erleiden. Dies ist der Fall, wenn trotz verschuldetem Vorliegen eines Schadens der Gutachter diesen fälschlicher Weise nicht erkennt und das Gericht die Klage auf Schadensersatz abweist, die Parteien einen außergerichtlichen Vergleich schließen oder der Kläger die Klage zurücknimmt, im umgekehrten Fall auch bei Klageanerkennung oder Abschluss eines außergerichtlichen Vergleiches.