Das Lebach-Urteil und die Zusammenarbeit von Presse und Justiz

Nonfiction, Reference & Language, Law, Media & the Law
Cover of the book Das Lebach-Urteil und die Zusammenarbeit von Presse und Justiz by Guido Maiwald, GRIN Verlag
View on Amazon View on AbeBooks View on Kobo View on B.Depository View on eBay View on Walmart
Author: Guido Maiwald ISBN: 9783656000822
Publisher: GRIN Verlag Publication: September 7, 2011
Imprint: GRIN Verlag Language: German
Author: Guido Maiwald
ISBN: 9783656000822
Publisher: GRIN Verlag
Publication: September 7, 2011
Imprint: GRIN Verlag
Language: German

Wissenschaftlicher Aufsatz aus dem Jahr 2004 im Fachbereich Jura - Medienrecht, Multimediarecht, Urheberrecht, , Sprache: Deutsch, Abstract: Im Jahre 1972 produzierte das ZDF ein Dokumentarspiel mit dem Namen 'Der Soldatenmord von Lebach'. In diesem bedeutenden Kriminalfall aus dem Jahre 1969 hatten zwei Männer bei einem Überfall auf ein Waffen- und Munitionsdepot der Bundeswehr drei Soldaten im Schlaf ermordet und einen vierten schwer verletzt. Der Fall erregte die Öffentlichkeit in hohem Maße, da die Diskussionen um das Bestehen einer Armee in Deutschland noch nicht verstummt waren. Aufgrund des hohen Publikumsinteresses beauftragte der ZDF Programmdirektor Joseph Viehöver Jürgen Neven-du Mont mit der Produktion eines Dokumentarspiels. Im Frühjahr 1972 wurde der Film fertiggestellt und sollte im Juni des selben Jahres ausgestrahlt werden. Der Täter hatte eine Unterlassungsklage beim Landgericht Mainz eingereicht. Er begründete die Klage mit einer Erschwerung seiner Resozialisierung, da er bald entlassen werden sollte. Im Juni lehnte das Landgericht Mainz die Klage mit der Begründung ab. Der Kläger ging jedoch in Revision vor das Oberlandesgericht, welches die Klage ebenfalls ablehnte. Die Ausstrahlung wurde dennoch verschoben, da auch seitens der Politik und Medien Kritik am Format der Sendung geübt wurde. Der Kläger begründete seine anschließende Klage vor dem Bundesverfassungsgericht mit dem Argument, dass falls es zu einer Ausstrahlung komme, dies eine erhebliche Verletzung seiner Privatsphäre bedeuten würde. Am 5. Juni 1973 untersagte das Bundesverfassungsgericht dem Sender die Ausstrahlung. In seinem Urteil stellte es fest, dass die in Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG garantierte Rundfunkfreiheit eingeschränkt werden kann, wenn diese in Konflikt mit anderen Rechtsgütern gerät. Unter Androhung einer Geldbuße untersagte das Gericht dem ZDF den Kläger namentlich zu erwähnen oder darzustellen. In der Folgezeit entbrannte ein Rechtsstreit, der wiederum bis vor das Verfassungsgericht getragen wurde. Für den Abend des 4. Dezembers 1996 hatte der Fernsehsender Sat1 den Pilotfilm 'Der Fall Lebach' angekündigt. Am 2. Dezember hatte einer der damaligen Haupttäter beim Landgericht Mainz eine einstweilige Verfügung erwirkt. Von August 1997 an betrieb Sat1 das Widerspruchsverfahren vor dem LG. Mainz. Neben den Urteilen im Falle Lebach gibt die Arbeit einen Überblick über die aktuellen Richtlinien für die Zusammenarbeit von Justiz und Medien und über Gründung und Arbeit des Deutschen Presserates.

Guido Maiwald schreibt seit 1997 (Print/Online): Produkttexte, Imagetexte. Seit 2003: Redakteur für wissenschaftliche und populärwissenschaftliche Arbeiten. 2006-2007: Online-Redakteur Tageszeitung OnRuhr (Stadtgeschichte, Sozial- und Politikressort). Seit 2009: Videoscripts, Drehbücher, Sprechtexte.

View on Amazon View on AbeBooks View on Kobo View on B.Depository View on eBay View on Walmart

Wissenschaftlicher Aufsatz aus dem Jahr 2004 im Fachbereich Jura - Medienrecht, Multimediarecht, Urheberrecht, , Sprache: Deutsch, Abstract: Im Jahre 1972 produzierte das ZDF ein Dokumentarspiel mit dem Namen 'Der Soldatenmord von Lebach'. In diesem bedeutenden Kriminalfall aus dem Jahre 1969 hatten zwei Männer bei einem Überfall auf ein Waffen- und Munitionsdepot der Bundeswehr drei Soldaten im Schlaf ermordet und einen vierten schwer verletzt. Der Fall erregte die Öffentlichkeit in hohem Maße, da die Diskussionen um das Bestehen einer Armee in Deutschland noch nicht verstummt waren. Aufgrund des hohen Publikumsinteresses beauftragte der ZDF Programmdirektor Joseph Viehöver Jürgen Neven-du Mont mit der Produktion eines Dokumentarspiels. Im Frühjahr 1972 wurde der Film fertiggestellt und sollte im Juni des selben Jahres ausgestrahlt werden. Der Täter hatte eine Unterlassungsklage beim Landgericht Mainz eingereicht. Er begründete die Klage mit einer Erschwerung seiner Resozialisierung, da er bald entlassen werden sollte. Im Juni lehnte das Landgericht Mainz die Klage mit der Begründung ab. Der Kläger ging jedoch in Revision vor das Oberlandesgericht, welches die Klage ebenfalls ablehnte. Die Ausstrahlung wurde dennoch verschoben, da auch seitens der Politik und Medien Kritik am Format der Sendung geübt wurde. Der Kläger begründete seine anschließende Klage vor dem Bundesverfassungsgericht mit dem Argument, dass falls es zu einer Ausstrahlung komme, dies eine erhebliche Verletzung seiner Privatsphäre bedeuten würde. Am 5. Juni 1973 untersagte das Bundesverfassungsgericht dem Sender die Ausstrahlung. In seinem Urteil stellte es fest, dass die in Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG garantierte Rundfunkfreiheit eingeschränkt werden kann, wenn diese in Konflikt mit anderen Rechtsgütern gerät. Unter Androhung einer Geldbuße untersagte das Gericht dem ZDF den Kläger namentlich zu erwähnen oder darzustellen. In der Folgezeit entbrannte ein Rechtsstreit, der wiederum bis vor das Verfassungsgericht getragen wurde. Für den Abend des 4. Dezembers 1996 hatte der Fernsehsender Sat1 den Pilotfilm 'Der Fall Lebach' angekündigt. Am 2. Dezember hatte einer der damaligen Haupttäter beim Landgericht Mainz eine einstweilige Verfügung erwirkt. Von August 1997 an betrieb Sat1 das Widerspruchsverfahren vor dem LG. Mainz. Neben den Urteilen im Falle Lebach gibt die Arbeit einen Überblick über die aktuellen Richtlinien für die Zusammenarbeit von Justiz und Medien und über Gründung und Arbeit des Deutschen Presserates.

Guido Maiwald schreibt seit 1997 (Print/Online): Produkttexte, Imagetexte. Seit 2003: Redakteur für wissenschaftliche und populärwissenschaftliche Arbeiten. 2006-2007: Online-Redakteur Tageszeitung OnRuhr (Stadtgeschichte, Sozial- und Politikressort). Seit 2009: Videoscripts, Drehbücher, Sprechtexte.

More books from GRIN Verlag

Cover of the book Kindheit und Armut in Deutschland. Symptome, Ursachen und Konsequenzen. by Guido Maiwald
Cover of the book Das Verbot der Vertretung widerstreitender Interessen und seine Wahrung in Großkanzleien, bei Kanzleifusionen sowie bei Sozietätswechseln by Guido Maiwald
Cover of the book Forschendes Lehren - eine Praktikumsreflexion unter Analyse der Lehrerfrage by Guido Maiwald
Cover of the book Los Partidos Políticos y la Gobernabilidad en el Perú con vistas al proceso electoral del 2011 by Guido Maiwald
Cover of the book Gehlen über das weltoffene Mängelwesen Mensch by Guido Maiwald
Cover of the book Aufsuchende Familientherapie als Hilfe zur Erziehung für Multiproblemfamilien by Guido Maiwald
Cover of the book Geschichte und Entwicklung der amerikanischen Ethnologie 3: Theorien, Methoden, empirische Grundlagen by Guido Maiwald
Cover of the book Der Einfluss von DRG auf das ärztliche Handeln - Eine kritische Analyse im Spannungsfeld zwischen Ethik und Ökonomie by Guido Maiwald
Cover of the book Männliche jugendliche Einzelgänger. Eine biographische Studie by Guido Maiwald
Cover of the book Bilingualismus und bilinguale Spracherziehung aus linguistischer Perspektive by Guido Maiwald
Cover of the book Management by Objectives by Guido Maiwald
Cover of the book Didaktischer Entwurf zur Prüfungseinheit: '(Neue?) Armut in Deutschland' by Guido Maiwald
Cover of the book Didaktische Konzepte von Bewegung, Spiel und Sport in der Ganztagsschule by Guido Maiwald
Cover of the book Die Rolle der Vereinten Nationen als 'Friedensstifter' in einem anarchischen System internationaler Beziehungen by Guido Maiwald
Cover of the book Little Britain in America by Guido Maiwald
We use our own "cookies" and third party cookies to improve services and to see statistical information. By using this website, you agree to our Privacy Policy