Zusammenarbeit zwischen Controlling und Interner Revision

Business & Finance, Accounting, Financial
Cover of the book Zusammenarbeit zwischen Controlling und Interner Revision by Peggy Fohmann, GRIN Verlag
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Author: Peggy Fohmann ISBN: 9783638278492
Publisher: GRIN Verlag Publication: May 25, 2004
Imprint: GRIN Verlag Language: German
Author: Peggy Fohmann
ISBN: 9783638278492
Publisher: GRIN Verlag
Publication: May 25, 2004
Imprint: GRIN Verlag
Language: German

Studienarbeit aus dem Jahr 2002 im Fachbereich BWL - Revision, Prüfungswesen, Note: 2,3, Fachhochschule Erfurt, Sprache: Deutsch, Abstract: Durch die sich ständig ändernden Marktsituationen sind Unternehmen gezwungen, schnell und wirtschaftlich optimal auf Veränderungen einzugehen, um ihre Ziele zu verwirklichen und sich am Markt zu etablieren. Entstehende Unternehmensrisiken müssen jederzeit kalkulierbar und kontrollierbar bleiben. In diesem Zusammenhang versucht man in der heutigen Unternehmenspraxis Teile der Führungsaufgaben zu spezialisieren und zu verselbständigen. Im Verlauf dieses Entwicklungsprozesses gewann das Controlling und die Interne Revision an Bedeutung. Die Aufgaben von Interner Revision und Controlling wurden erweitert. Das Ziel beider Unternehmensbereiche ist es, die Unternehmensführung bei zukunftsbezogenen Entscheidungen zu unterstützen. 1 Zentrum des unternehmerischen Geschehens bildet die Unternehmensführung. Ausgestattet mit allen Anordnungs- und Entscheidungsbefugnissen plant, gestaltet, steuert und prägt sie den betrieblichen Arbeitsvollzug. 2 Zur Gewährleistung einer optimalen Führung, Steuerung und Überwachung, bedient sich die Unternehmensführung dem Internen Kontrollsystem. 3 'Voraussetzung für den Wirkungsgrad sind klare Ziele, Planvorgaben und Verfahrensvorschriften.' 4 Die Unternehmensführung trägt die gesamte Verantwortung für die 'Einrichtung des Internen Kontrollsystems, den Ausbau in Übereinstimmung mit Betriebsgröße und Komplexität sowie die Anpassung an sich ändernde Rahmenbedingungen' 5 Das am 01.05.1998 in Kraft getretene Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich ist eine Forderung an die Unternehmen ein Risikomanagementsystem einzuführen. Das KonTraG ist kein eigenständiges Gesetz, vielmehr enthält es Änderungen und Ergänzungen in anderen Gesetzen hinsichtlich dieser Thematik. Der § 19 Abs. 2 AktG beinhaltet die Verpflichtung des Vorstandes, ein angemessenes Risikomanagement und ein angemessenes Überwachungssystem einzurichten. Das KonTraG enthält jedoch keine Angaben über die Gestaltung eines Risikomanagement- und Überwachungssystems. Es ist aber davon auszugehen, dass die Gesetzesanforderung, ein Risikomanagementsystem im Unternehmen einzuführen, im wesentlichen aus drei Elementen zu bestehen hat: 1. einem Frühwarnsystem für derzeitige und künftige Risiken, 2. einem internen Überwachungssystem und einem Controlling. 1 3. Grundsätzlich wird das interne Überwachungssystem durch die Interne Revision wahrgenommen.

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Studienarbeit aus dem Jahr 2002 im Fachbereich BWL - Revision, Prüfungswesen, Note: 2,3, Fachhochschule Erfurt, Sprache: Deutsch, Abstract: Durch die sich ständig ändernden Marktsituationen sind Unternehmen gezwungen, schnell und wirtschaftlich optimal auf Veränderungen einzugehen, um ihre Ziele zu verwirklichen und sich am Markt zu etablieren. Entstehende Unternehmensrisiken müssen jederzeit kalkulierbar und kontrollierbar bleiben. In diesem Zusammenhang versucht man in der heutigen Unternehmenspraxis Teile der Führungsaufgaben zu spezialisieren und zu verselbständigen. Im Verlauf dieses Entwicklungsprozesses gewann das Controlling und die Interne Revision an Bedeutung. Die Aufgaben von Interner Revision und Controlling wurden erweitert. Das Ziel beider Unternehmensbereiche ist es, die Unternehmensführung bei zukunftsbezogenen Entscheidungen zu unterstützen. 1 Zentrum des unternehmerischen Geschehens bildet die Unternehmensführung. Ausgestattet mit allen Anordnungs- und Entscheidungsbefugnissen plant, gestaltet, steuert und prägt sie den betrieblichen Arbeitsvollzug. 2 Zur Gewährleistung einer optimalen Führung, Steuerung und Überwachung, bedient sich die Unternehmensführung dem Internen Kontrollsystem. 3 'Voraussetzung für den Wirkungsgrad sind klare Ziele, Planvorgaben und Verfahrensvorschriften.' 4 Die Unternehmensführung trägt die gesamte Verantwortung für die 'Einrichtung des Internen Kontrollsystems, den Ausbau in Übereinstimmung mit Betriebsgröße und Komplexität sowie die Anpassung an sich ändernde Rahmenbedingungen' 5 Das am 01.05.1998 in Kraft getretene Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich ist eine Forderung an die Unternehmen ein Risikomanagementsystem einzuführen. Das KonTraG ist kein eigenständiges Gesetz, vielmehr enthält es Änderungen und Ergänzungen in anderen Gesetzen hinsichtlich dieser Thematik. Der § 19 Abs. 2 AktG beinhaltet die Verpflichtung des Vorstandes, ein angemessenes Risikomanagement und ein angemessenes Überwachungssystem einzurichten. Das KonTraG enthält jedoch keine Angaben über die Gestaltung eines Risikomanagement- und Überwachungssystems. Es ist aber davon auszugehen, dass die Gesetzesanforderung, ein Risikomanagementsystem im Unternehmen einzuführen, im wesentlichen aus drei Elementen zu bestehen hat: 1. einem Frühwarnsystem für derzeitige und künftige Risiken, 2. einem internen Überwachungssystem und einem Controlling. 1 3. Grundsätzlich wird das interne Überwachungssystem durch die Interne Revision wahrgenommen.

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