Allgemeine Aufgaben des Betriebsrates nach § 80 (1) BetrVG (Stand 2008)

Nonfiction, Reference & Language, Law, Labour & Employment
Cover of the book Allgemeine Aufgaben des Betriebsrates nach § 80 (1) BetrVG (Stand 2008) by Silke Kalkowski, GRIN Verlag
View on Amazon View on AbeBooks View on Kobo View on B.Depository View on eBay View on Walmart
Author: Silke Kalkowski ISBN: 9783640110339
Publisher: GRIN Verlag Publication: July 23, 2008
Imprint: GRIN Verlag Language: German
Author: Silke Kalkowski
ISBN: 9783640110339
Publisher: GRIN Verlag
Publication: July 23, 2008
Imprint: GRIN Verlag
Language: German

Studienarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Arbeitsrecht, Note: 1,7, FOM Essen, Hochschule für Oekonomie & Management gemeinnützige GmbH, Hochschulleitung Essen früher Fachhochschule, 22 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Diese Arbeit beschäftigt sich in erster Linie mit den allgemeinen Aufgaben des Betriebsrats gem. § 80 (1) des Betriebsverfassungsgesetzes. Als Einstieg in die Thematik sollen jedoch zunächst einige grundlegende Erläuterungen erfolgen; die die Voraussetzungen der Entstehung, die Entstehung als solche sowie die Bedeutung des Betriebsrates veranschaulichen sollen. [...] Anders als bei kleinen Betrieben, in denen es allein dem Arbeitgeber obliegt, die sozialen, personellen und wirtschaftlichen Entscheidungen zu treffen, sieht das Betriebsverfassungsrecht für solche Betriebe, die eine bestimmte Betriebsgröße überschreiten, eine besondere Betriebsverfassung vor. In dieser besonderen Betriebsverfassung sind Arbeitnehmervertretungen vorgesehen, denen kraft Gesetz in verschiedenen Entscheidungsbereichen Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte zugeteilt werden. In diesen Bereichen erlischt somit die Befugnis des Arbeitsgebers, Entscheidungen eigenmächtig zu treffen. Er ist nur noch eingeschränkt leitungsbefugt. Diese Bestimmungen finden ihre gesetzliche Regelung im Betriebsverfassungsgesetz von 1972. [...] In § 130 BetrVG ist festgelegt, dass das Betriebsverfassungsgesetz grundsätzlich nicht im öffentlichen Dienst, sondern nur in der Privatwirtschaft Anwendung findet. Für diesen Bereich gilt das Personalvertretungsgesetz bzw. das Bundespersonalvertretungsgesetz. Die Entscheidung, ob das Betriebsverfassungsgesetz oder das Personalvertretungsgesetz anzuwenden ist, richtet sich also ausschließlich nach der Rechtsform eines Unternehmens. [...]

View on Amazon View on AbeBooks View on Kobo View on B.Depository View on eBay View on Walmart

Studienarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Arbeitsrecht, Note: 1,7, FOM Essen, Hochschule für Oekonomie & Management gemeinnützige GmbH, Hochschulleitung Essen früher Fachhochschule, 22 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Diese Arbeit beschäftigt sich in erster Linie mit den allgemeinen Aufgaben des Betriebsrats gem. § 80 (1) des Betriebsverfassungsgesetzes. Als Einstieg in die Thematik sollen jedoch zunächst einige grundlegende Erläuterungen erfolgen; die die Voraussetzungen der Entstehung, die Entstehung als solche sowie die Bedeutung des Betriebsrates veranschaulichen sollen. [...] Anders als bei kleinen Betrieben, in denen es allein dem Arbeitgeber obliegt, die sozialen, personellen und wirtschaftlichen Entscheidungen zu treffen, sieht das Betriebsverfassungsrecht für solche Betriebe, die eine bestimmte Betriebsgröße überschreiten, eine besondere Betriebsverfassung vor. In dieser besonderen Betriebsverfassung sind Arbeitnehmervertretungen vorgesehen, denen kraft Gesetz in verschiedenen Entscheidungsbereichen Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte zugeteilt werden. In diesen Bereichen erlischt somit die Befugnis des Arbeitsgebers, Entscheidungen eigenmächtig zu treffen. Er ist nur noch eingeschränkt leitungsbefugt. Diese Bestimmungen finden ihre gesetzliche Regelung im Betriebsverfassungsgesetz von 1972. [...] In § 130 BetrVG ist festgelegt, dass das Betriebsverfassungsgesetz grundsätzlich nicht im öffentlichen Dienst, sondern nur in der Privatwirtschaft Anwendung findet. Für diesen Bereich gilt das Personalvertretungsgesetz bzw. das Bundespersonalvertretungsgesetz. Die Entscheidung, ob das Betriebsverfassungsgesetz oder das Personalvertretungsgesetz anzuwenden ist, richtet sich also ausschließlich nach der Rechtsform eines Unternehmens. [...]

More books from GRIN Verlag

Cover of the book Quacking Up a Storm of Business. Case Studies in Export Management by Silke Kalkowski
Cover of the book Leiterplatten erstellen und bestücken (Unterweisung Elektroniker / -in für Geräte und Systeme) by Silke Kalkowski
Cover of the book Ideologisierung von Unterrichtswerken - das deutsche Lesebuch in der Zeit des Nationalsozialismus by Silke Kalkowski
Cover of the book Teamteaching: Bereicherung, Kompromiss oder beides? Weshalb neuerdings im Team unterrichten? by Silke Kalkowski
Cover of the book Jugend und Politik in der (Beziehungs-)krise by Silke Kalkowski
Cover of the book Projektunterricht: Eine umfassende Betrachtung by Silke Kalkowski
Cover of the book Nie wieder schwarzer Freitag - Der Weg in die Krise 1919 - 1932 - ein kurzer Überblick by Silke Kalkowski
Cover of the book Betriebsratswahl 2014. Rechtliche und tatsächliche Wirksamkeitshindernisse in der Praxis by Silke Kalkowski
Cover of the book Erfolge und Grenzen der Ausländerintegration in Deutschland by Silke Kalkowski
Cover of the book Zum Welt- und Schöpfungsbegriff bei Averroes und Thomas von Aquin by Silke Kalkowski
Cover of the book Der Zusammenhang zwischen Luhmanns Machtbegriff und seiner Bestimmung der Grundrechtsfunktion by Silke Kalkowski
Cover of the book Die Ergebnisse der PISA - Studie 2000 by Silke Kalkowski
Cover of the book Was bedeutet Armut als relationales Konzept? by Silke Kalkowski
Cover of the book Ethnic Conflict by Silke Kalkowski
Cover of the book Ökonomische Analyse der Haftungsregelungen für Wirtschaftsprüfer by Silke Kalkowski
We use our own "cookies" and third party cookies to improve services and to see statistical information. By using this website, you agree to our Privacy Policy