Arbeitsrechtliche Loyalitätspflichten kirchlicher Mitarbeiter im kirchlichen und staatlichen Recht

Nonfiction, Reference & Language, Law, Labour & Employment
Cover of the book Arbeitsrechtliche Loyalitätspflichten kirchlicher Mitarbeiter im kirchlichen und staatlichen Recht by Daniel Kaiser, GRIN Verlag
View on Amazon View on AbeBooks View on Kobo View on B.Depository View on eBay View on Walmart
Author: Daniel Kaiser ISBN: 9783638465724
Publisher: GRIN Verlag Publication: February 6, 2006
Imprint: GRIN Verlag Language: German
Author: Daniel Kaiser
ISBN: 9783638465724
Publisher: GRIN Verlag
Publication: February 6, 2006
Imprint: GRIN Verlag
Language: German

Studienarbeit aus dem Jahr 2000 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Arbeitsrecht, Note: sehr gut, Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg, Veranstaltung: Seminar im Kirchen- und Staatskirchenrecht, 34 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: In jedem Schuldverhältnis gilt der Grundsatz der Leistungstreuepflicht, wonach die Vertragspartner gehalten sind, den Vertragszweck bzw den Leistungserfolg weder zu gefährden noch zu beeinträchtigen (sog. arbeitsrechtliche Treuepflicht, §242 BGB). Die Erfüllung kirchlicher Aufgaben verträgt keine scharfe Scheidung zwischen dienstlicher Loyalität und außerdienstlicher Ungebundenheit. Die Begriffe Loyalitätspflicht und Loyalitätsobliegenheit werden teilweise synonym verwendet, teilweise wird von Obliegenheiten dann gesprochen, wenn es um Verhaltensanforderungen geht, die im privaten, außerdienstlichen Bereich anzusiedeln sind, während echte Rechtspflichten dann angenommen werden sollen, wenn der Arbeitgeber nur durch das geschuldete Tun oder Unterlassen zufriedengestellt werden kann. Zur Begriffsvereinheitlichung wird vorgeschlagen, von Loyalitätsobliegenheiten nur dann zu sprechen, wenn es sich um Verstöße handelt, deren Nichtbeachtung eine Kündigung rechtfertigen würde: Dadurch werde klargestellt, daß die Verstöße nicht im Bereich der Hauptleistungspflichten anzusiedeln seien, was bei einer Interessenabwägung im Rahmen der Rechtmäßigkeitsprüfung der Kündigung stets eine Rolle spiele. Bei Verletzung echter Rechtspflichten hat der Arbeitgeber einen Anspruch auf Erfüllung, ebenso sind Schadensersatzansprüche denkbar. Die Reaktionsmöglichkeiten des Arbeitnehmers bei Obliegenheitsverletzungen sind beschränkt: Er kann einen Arbeitnehmer bei Beförderungsentscheidungen benachteiligen oder ihn abmahnen. Ansonsten kommt lediglich eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch Kündigung in Betracht, wobei diese nach Maßgabe der §§626 BGB bzw 1 II KSchG erfolgen muß.

View on Amazon View on AbeBooks View on Kobo View on B.Depository View on eBay View on Walmart

Studienarbeit aus dem Jahr 2000 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Arbeitsrecht, Note: sehr gut, Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg, Veranstaltung: Seminar im Kirchen- und Staatskirchenrecht, 34 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: In jedem Schuldverhältnis gilt der Grundsatz der Leistungstreuepflicht, wonach die Vertragspartner gehalten sind, den Vertragszweck bzw den Leistungserfolg weder zu gefährden noch zu beeinträchtigen (sog. arbeitsrechtliche Treuepflicht, §242 BGB). Die Erfüllung kirchlicher Aufgaben verträgt keine scharfe Scheidung zwischen dienstlicher Loyalität und außerdienstlicher Ungebundenheit. Die Begriffe Loyalitätspflicht und Loyalitätsobliegenheit werden teilweise synonym verwendet, teilweise wird von Obliegenheiten dann gesprochen, wenn es um Verhaltensanforderungen geht, die im privaten, außerdienstlichen Bereich anzusiedeln sind, während echte Rechtspflichten dann angenommen werden sollen, wenn der Arbeitgeber nur durch das geschuldete Tun oder Unterlassen zufriedengestellt werden kann. Zur Begriffsvereinheitlichung wird vorgeschlagen, von Loyalitätsobliegenheiten nur dann zu sprechen, wenn es sich um Verstöße handelt, deren Nichtbeachtung eine Kündigung rechtfertigen würde: Dadurch werde klargestellt, daß die Verstöße nicht im Bereich der Hauptleistungspflichten anzusiedeln seien, was bei einer Interessenabwägung im Rahmen der Rechtmäßigkeitsprüfung der Kündigung stets eine Rolle spiele. Bei Verletzung echter Rechtspflichten hat der Arbeitgeber einen Anspruch auf Erfüllung, ebenso sind Schadensersatzansprüche denkbar. Die Reaktionsmöglichkeiten des Arbeitnehmers bei Obliegenheitsverletzungen sind beschränkt: Er kann einen Arbeitnehmer bei Beförderungsentscheidungen benachteiligen oder ihn abmahnen. Ansonsten kommt lediglich eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch Kündigung in Betracht, wobei diese nach Maßgabe der §§626 BGB bzw 1 II KSchG erfolgen muß.

More books from GRIN Verlag

Cover of the book The influence of differing market characteristics on Lufthansa's strategies and operations by Daniel Kaiser
Cover of the book Low-Cost-Airlines auf der Fernstrecke - nur eine Vision? by Daniel Kaiser
Cover of the book Zur Demokratisierung Indiens und Abgleich mit dem Theorie-Ansatz von Dr. Hartmut Elsenhans by Daniel Kaiser
Cover of the book at-Tariq - Die Suche nach dem Vater als Symbol für den mystischen Pfad by Daniel Kaiser
Cover of the book Personalentwicklungskonzepte für ältere Mitarbeiter by Daniel Kaiser
Cover of the book Ausländer in der DDR by Daniel Kaiser
Cover of the book Die Führungskraft als Coach by Daniel Kaiser
Cover of the book Zur Geschichte der Synchronisation by Daniel Kaiser
Cover of the book 7 deadly sins by Daniel Kaiser
Cover of the book Was hilft bei Übergewicht im Kindes- und Jugendalter? Ernährungs-, Bewegungs- und andere Therapiemöglichkeiten by Daniel Kaiser
Cover of the book Die Kündigung wegen Zahlungsverzugs bei Wohnraummiete by Daniel Kaiser
Cover of the book Moral und Recht in der Wirtschaftsethik. Die Fußball-Weltmeisterschaft 2022 in Katar by Daniel Kaiser
Cover of the book Der Trainer im Wandel der Zeit - Der Blended Learning Trainer by Daniel Kaiser
Cover of the book IPv6 - Das neue Internetprotokoll by Daniel Kaiser
Cover of the book Räume im Offenen Unterricht by Daniel Kaiser
We use our own "cookies" and third party cookies to improve services and to see statistical information. By using this website, you agree to our Privacy Policy