Der Gleichbehandlungsgrundsatz im Gesellschaftsrecht

Nonfiction, Reference & Language, Law, Business
Cover of the book Der Gleichbehandlungsgrundsatz im Gesellschaftsrecht by Marius Lampen, GRIN Verlag
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Author: Marius Lampen ISBN: 9783638247917
Publisher: GRIN Verlag Publication: January 24, 2004
Imprint: GRIN Verlag Language: German
Author: Marius Lampen
ISBN: 9783638247917
Publisher: GRIN Verlag
Publication: January 24, 2004
Imprint: GRIN Verlag
Language: German

Studienarbeit aus dem Jahr 2003 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: Vollbefriedigend (12 Punkte), Westfälische Wilhelms-Universität Münster (Institut für Deutsches und Europäisches Unternehmensrecht), Veranstaltung: Minderheitenschutz im Gesellschaftsrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: Der Gleichbehandlungsgrundsatz besagt, dass jedes Mitglied unter gleichen Voraussetzungen ebenso zu behandeln ist wie die übrigen Mitglieder.1 Er ist nicht auf eine schematische oder formale Gleichstellung der Gesellschafter gerichtet,2 sondern soll eine sachlich nicht gerechtfertigte, willkürliche Ungleichbehandlung ausschließen. 3 Maßgeblich dafür, ob eine Maßnahme einen Willkürakt enthält, ist die Situation zum Zeitpunkt ihrer Maßnahme; die weitere Entwicklung darf nur dann berücksichtigt werden, wenn sie die sachliche Berechtigung einer bereits getroffenen Entscheidung bestätigt.4 Im Gesellschaftsrecht ist der Gleichbehandlungsgrundsatz seit langer Zeit allgemein anerkannt.5 So ist er etwa für die Aktiengesellschaft in § 53 a AktG ausdrücklich normiert ('Aktionäre sind unter gleichen Voraussetzungen gleich zu behandeln'). Ein wesentlicher Bestandteil ist das gesellschaftsrechtliche Diskriminierungsverbot.6 Der Grundsatz lässt sich bis ins 19. Jahrhundert zurückverfolgen, wo dieser in einem ersten Aufsatz abgeleitet wird.7 Das Reichsgericht und später auch der BGH und das Bundesverfassungsgericht wandten die Überlegungen in der Folgezeit8 an und der Gleichbehandlungsgrundsatz entwickelte sich zu einem allgemein anerkannten Grundsatz des Gesellschaftsrechts. Diese Arbeit soll den Geltungsgrund und das Anwendungsgebiet bzw. die Auswirkungen, aber auch die verschiedenen Kritikpunkte des Gleichbehandlungsgrundsatzes verdeutlichen. 1 Eisenhardt, Gesellschaftsrecht, Rn 63. 2 BGH WM 1965, 1284 (1286); Karsten Schmidt, Gesellschaftsrecht, S. 379. 3 Erman-Westermann, § 705, Rn 37; Götz Hueck, S. 179ff.; BGHZ 116, 359 (373). 4 Götz Hueck, S. 325. 5 BVerfGE 14, 263 (285); RGZ 38, 14 (15f.); RGZ 120, 363 (371f.); BGHZ 20, 363 (369); Götz Hueck, S. 35ff., 225ff., 333ff.; Eisenhardt, Gesellschaftsrecht, Rn 63. 6 Karsten Schmidt, Gesellschaftsrecht, S. 462. 7 Roitzsch, Minderheitenschutz im Verbandrecht, S. 33. 8 Vgl. Fußnote 4.

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Studienarbeit aus dem Jahr 2003 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: Vollbefriedigend (12 Punkte), Westfälische Wilhelms-Universität Münster (Institut für Deutsches und Europäisches Unternehmensrecht), Veranstaltung: Minderheitenschutz im Gesellschaftsrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: Der Gleichbehandlungsgrundsatz besagt, dass jedes Mitglied unter gleichen Voraussetzungen ebenso zu behandeln ist wie die übrigen Mitglieder.1 Er ist nicht auf eine schematische oder formale Gleichstellung der Gesellschafter gerichtet,2 sondern soll eine sachlich nicht gerechtfertigte, willkürliche Ungleichbehandlung ausschließen. 3 Maßgeblich dafür, ob eine Maßnahme einen Willkürakt enthält, ist die Situation zum Zeitpunkt ihrer Maßnahme; die weitere Entwicklung darf nur dann berücksichtigt werden, wenn sie die sachliche Berechtigung einer bereits getroffenen Entscheidung bestätigt.4 Im Gesellschaftsrecht ist der Gleichbehandlungsgrundsatz seit langer Zeit allgemein anerkannt.5 So ist er etwa für die Aktiengesellschaft in § 53 a AktG ausdrücklich normiert ('Aktionäre sind unter gleichen Voraussetzungen gleich zu behandeln'). Ein wesentlicher Bestandteil ist das gesellschaftsrechtliche Diskriminierungsverbot.6 Der Grundsatz lässt sich bis ins 19. Jahrhundert zurückverfolgen, wo dieser in einem ersten Aufsatz abgeleitet wird.7 Das Reichsgericht und später auch der BGH und das Bundesverfassungsgericht wandten die Überlegungen in der Folgezeit8 an und der Gleichbehandlungsgrundsatz entwickelte sich zu einem allgemein anerkannten Grundsatz des Gesellschaftsrechts. Diese Arbeit soll den Geltungsgrund und das Anwendungsgebiet bzw. die Auswirkungen, aber auch die verschiedenen Kritikpunkte des Gleichbehandlungsgrundsatzes verdeutlichen. 1 Eisenhardt, Gesellschaftsrecht, Rn 63. 2 BGH WM 1965, 1284 (1286); Karsten Schmidt, Gesellschaftsrecht, S. 379. 3 Erman-Westermann, § 705, Rn 37; Götz Hueck, S. 179ff.; BGHZ 116, 359 (373). 4 Götz Hueck, S. 325. 5 BVerfGE 14, 263 (285); RGZ 38, 14 (15f.); RGZ 120, 363 (371f.); BGHZ 20, 363 (369); Götz Hueck, S. 35ff., 225ff., 333ff.; Eisenhardt, Gesellschaftsrecht, Rn 63. 6 Karsten Schmidt, Gesellschaftsrecht, S. 462. 7 Roitzsch, Minderheitenschutz im Verbandrecht, S. 33. 8 Vgl. Fußnote 4.

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