Author: | Lewis Atholl Johnston | ISBN: | 9783653973662 |
Publisher: | Peter Lang | Publication: | June 30, 2015 |
Imprint: | Peter Lang GmbH, Internationaler Verlag der Wissenschaften | Language: | German |
Author: | Lewis Atholl Johnston |
ISBN: | 9783653973662 |
Publisher: | Peter Lang |
Publication: | June 30, 2015 |
Imprint: | Peter Lang GmbH, Internationaler Verlag der Wissenschaften |
Language: | German |
Das Buch betont die Bedeutung der Rhetorik für die Rechtsprechung und zeigt auf, dass sich die in juristischen Entscheidungen verwendete Argumentationsweise enthymematisch, also mittels rhetorischer Schlüsse, vollzieht. Früheren Studien zufolge sind in zahlreichen verfassungs- und verwaltungsgerichtlichen Entscheidungen neben dem den Verstand ansprechenden Logos das emotive Pathos und das sozialcharakterliche Ethos vorhanden. Der Autor unterzieht amtsgerichtliche Strafentscheidungen einer rhetorischen Analyse, um aufzudecken, dass auch Strafrichter alle Wirkmittel der Rhetorik kunstvoll einzusetzen verstehen. Er kategorisiert und visualisiert die Argumentation der Entscheidungen und untersucht das Verhältnis von Logos und Pathos, um zu ermitteln, ob sich zuvor beobachtete Zusammenhänge zwischen diesen beiden rhetorischen Aspekten auch für die Strafgerichtsbarkeit bestätigen lassen.
Das Buch betont die Bedeutung der Rhetorik für die Rechtsprechung und zeigt auf, dass sich die in juristischen Entscheidungen verwendete Argumentationsweise enthymematisch, also mittels rhetorischer Schlüsse, vollzieht. Früheren Studien zufolge sind in zahlreichen verfassungs- und verwaltungsgerichtlichen Entscheidungen neben dem den Verstand ansprechenden Logos das emotive Pathos und das sozialcharakterliche Ethos vorhanden. Der Autor unterzieht amtsgerichtliche Strafentscheidungen einer rhetorischen Analyse, um aufzudecken, dass auch Strafrichter alle Wirkmittel der Rhetorik kunstvoll einzusetzen verstehen. Er kategorisiert und visualisiert die Argumentation der Entscheidungen und untersucht das Verhältnis von Logos und Pathos, um zu ermitteln, ob sich zuvor beobachtete Zusammenhänge zwischen diesen beiden rhetorischen Aspekten auch für die Strafgerichtsbarkeit bestätigen lassen.