Die Verwaltung und das Verwaltungshandeln. Demokratisierung des Verwaltungsverfahrens und frühe Öffentlichkeitsbeteiligung - Aarhus-Konvention

Nonfiction, Reference & Language, Law, Urban State & Local Government
Cover of the book Die Verwaltung und das Verwaltungshandeln. Demokratisierung des Verwaltungsverfahrens und frühe Öffentlichkeitsbeteiligung - Aarhus-Konvention by Siegfried Schwab, GRIN Verlag
View on Amazon View on AbeBooks View on Kobo View on B.Depository View on eBay View on Walmart
Author: Siegfried Schwab ISBN: 9783656730637
Publisher: GRIN Verlag Publication: August 27, 2014
Imprint: GRIN Verlag Language: German
Author: Siegfried Schwab
ISBN: 9783656730637
Publisher: GRIN Verlag
Publication: August 27, 2014
Imprint: GRIN Verlag
Language: German

Forschungsarbeit aus dem Jahr 2014 im Fachbereich Jura - Öffentliches Recht / VerwaltungsR, Note: 1,0, Duale Hochschule Baden-Württemberg Mannheim, früher: Berufsakademie Mannheim (Forschungsinstitut (FOI)), Sprache: Deutsch, Abstract: Mitwirkungsoffenes Verwaltungshandeln gibt dem Bürger ein Stück persönlichkeitsbildender Selbstbestimmung zurück. Die analytisch kommunikative Verwaltung steht den Bürgern in liberalisierten Netzen in neuen Kooperation und Netzstrukturen gegenüber. Die Verwaltung ist konstitutiv nur der Verfassung unterstellt, so dass es keinen rechtsfreien Raum geben kann, Art. 1 Abs. 1 S. 2, Abs. 3, 20 Abs. 3 GG. Eine rechtsfreie Exekutive ist nach dem GG nicht denkbar. Kompetenzen müssen der Verwaltung von der Rechtsordnung ausdrücklich eingeräumt werden. Ansonsten sind die Kompetenzen der Verwaltung (ausdrücklich) beschränkt. Unter der normativen Geltung des GG gibt es keine außerrechtliche Staatszwecklehre, die innerrechtliche Befugnisse eröffnet. Das Recht ist Steuerungsmedium, es ist aber vor allem eine materielle Ordnung. Seine Bedeutung darf deshalb nicht auf eine Instrumentalfunktion beschränkt werden. Die grundgesetzliche Ordnung baut auf das Recht und ist auf Recht angewiesen. Die Rechtlichkeit, Rechtmäßigkeit oder Unwirksamkeit des Verwaltungshandelns bestimmt sich aus der administrativen Handlungsperspektive und sekundär aus der richterlichen Kontrollperspektive. Das Verwaltungshandeln ist rechtsstaatlich und demokratisch zu ordnen. Die Verwaltung hat nicht allein Recht zu vollziehen, sondern Leistungen zu erbringen. Dabei muss sie das Wirtschaftlichkeitsprinzip beachten. Die Öffentlichkeit ist ein Netzwerk für die Kommunikation von Inhalten, Stellungnahmen und Meinungen' Die öffentliche Kommunikation wird von wirtschaftlichen und sozialen Privatinteressen beherrscht. Das Recht kann normative Grund- und Rahmenbedingungen vorgeben und gestalten, um die Fairness des Verhandlungsprozesses und die Ausgewogenheit des Ergebnisses sicherzustellen. Es darf aber den notwendigen Kommunikationsprozessen nicht die Offenheit und Flexibilität rauben. Der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung unterliegen alle Vorhaben, die nicht nur unwesentliche Auswirkungen auf die Belange einer größeren Zahl von Dritten haben können. Vorhaben im Sinne des § 25 Abs. 3 VwVfG sind nicht nur planfeststellungspflichtige Vorhaben, sondern Ergebnisse von Verwaltungsverfahren, die sich in einer Veränderung der Gestaltung und/oder Nutzung des Raumes niederschlagen. Das können Verkehrsprojekte, andere Infrastrukturvorhaben, aber auch immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftige, ortsfeste Anlagen sein. Unerheblich ist, ob es sich um einen öffentlichen oder privaten Vorhabenträger handelt.

Zum Andenken an meinen Vater, der leider im Juli 2015 verstorben ist, wird sein Profil aufrecht erhalten und weiter geführt. Wir freuen uns, wenn Sie von seinen Büchern Gebrauch machen. Silke Schwab

View on Amazon View on AbeBooks View on Kobo View on B.Depository View on eBay View on Walmart

Forschungsarbeit aus dem Jahr 2014 im Fachbereich Jura - Öffentliches Recht / VerwaltungsR, Note: 1,0, Duale Hochschule Baden-Württemberg Mannheim, früher: Berufsakademie Mannheim (Forschungsinstitut (FOI)), Sprache: Deutsch, Abstract: Mitwirkungsoffenes Verwaltungshandeln gibt dem Bürger ein Stück persönlichkeitsbildender Selbstbestimmung zurück. Die analytisch kommunikative Verwaltung steht den Bürgern in liberalisierten Netzen in neuen Kooperation und Netzstrukturen gegenüber. Die Verwaltung ist konstitutiv nur der Verfassung unterstellt, so dass es keinen rechtsfreien Raum geben kann, Art. 1 Abs. 1 S. 2, Abs. 3, 20 Abs. 3 GG. Eine rechtsfreie Exekutive ist nach dem GG nicht denkbar. Kompetenzen müssen der Verwaltung von der Rechtsordnung ausdrücklich eingeräumt werden. Ansonsten sind die Kompetenzen der Verwaltung (ausdrücklich) beschränkt. Unter der normativen Geltung des GG gibt es keine außerrechtliche Staatszwecklehre, die innerrechtliche Befugnisse eröffnet. Das Recht ist Steuerungsmedium, es ist aber vor allem eine materielle Ordnung. Seine Bedeutung darf deshalb nicht auf eine Instrumentalfunktion beschränkt werden. Die grundgesetzliche Ordnung baut auf das Recht und ist auf Recht angewiesen. Die Rechtlichkeit, Rechtmäßigkeit oder Unwirksamkeit des Verwaltungshandelns bestimmt sich aus der administrativen Handlungsperspektive und sekundär aus der richterlichen Kontrollperspektive. Das Verwaltungshandeln ist rechtsstaatlich und demokratisch zu ordnen. Die Verwaltung hat nicht allein Recht zu vollziehen, sondern Leistungen zu erbringen. Dabei muss sie das Wirtschaftlichkeitsprinzip beachten. Die Öffentlichkeit ist ein Netzwerk für die Kommunikation von Inhalten, Stellungnahmen und Meinungen' Die öffentliche Kommunikation wird von wirtschaftlichen und sozialen Privatinteressen beherrscht. Das Recht kann normative Grund- und Rahmenbedingungen vorgeben und gestalten, um die Fairness des Verhandlungsprozesses und die Ausgewogenheit des Ergebnisses sicherzustellen. Es darf aber den notwendigen Kommunikationsprozessen nicht die Offenheit und Flexibilität rauben. Der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung unterliegen alle Vorhaben, die nicht nur unwesentliche Auswirkungen auf die Belange einer größeren Zahl von Dritten haben können. Vorhaben im Sinne des § 25 Abs. 3 VwVfG sind nicht nur planfeststellungspflichtige Vorhaben, sondern Ergebnisse von Verwaltungsverfahren, die sich in einer Veränderung der Gestaltung und/oder Nutzung des Raumes niederschlagen. Das können Verkehrsprojekte, andere Infrastrukturvorhaben, aber auch immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftige, ortsfeste Anlagen sein. Unerheblich ist, ob es sich um einen öffentlichen oder privaten Vorhabenträger handelt.

Zum Andenken an meinen Vater, der leider im Juli 2015 verstorben ist, wird sein Profil aufrecht erhalten und weiter geführt. Wir freuen uns, wenn Sie von seinen Büchern Gebrauch machen. Silke Schwab

More books from GRIN Verlag

Cover of the book Goffmans Theater by Siegfried Schwab
Cover of the book Ausschreibungen von Massenanfragen gewinnen by Siegfried Schwab
Cover of the book Systematisierung und Entwicklung von Betriebsformen im Einzelhandel by Siegfried Schwab
Cover of the book Der Missionsbarock der Jesuiten in Paraguay am Beispiel der Musik by Siegfried Schwab
Cover of the book Die These der postnationalen Konstellation von J. Habermas im Vergleich zum aktuellen Status Europas by Siegfried Schwab
Cover of the book Bacchus und Ariadne von Pier Francesco Mola im Vergleich zu anderen Darstellungen by Siegfried Schwab
Cover of the book Warming up for the EU. Iceland and European Integration by Siegfried Schwab
Cover of the book Heinrich I - Ein deutscher König? by Siegfried Schwab
Cover of the book Folgen Wechselkurse einem Random Walk? by Siegfried Schwab
Cover of the book Vertrauen - Begriff und Wirkungszusammenhänge by Siegfried Schwab
Cover of the book Straßenkindheit und die Rolle der Familie by Siegfried Schwab
Cover of the book Der Aggressionstrieb by Siegfried Schwab
Cover of the book Eine Auseinandersetzung mit Descartes' 'Die Leidenschaften der Seele' by Siegfried Schwab
Cover of the book Verhaltensgestörte Kinder. Buchbesprechung: 'Kinder, die hassen. Auflösung und Zusammenbruch der Selbstkontrolle' von Fritz Redl und David Wineman by Siegfried Schwab
Cover of the book Produktentwicklung - Der Einsatz des Target Costing in der Produktentwicklung by Siegfried Schwab
We use our own "cookies" and third party cookies to improve services and to see statistical information. By using this website, you agree to our Privacy Policy