Hausgeldansprüche in der Insolvenz des Wohnungseigentümers

Nonfiction, Reference & Language, Law, Civil Procedure
Cover of the book Hausgeldansprüche in der Insolvenz des Wohnungseigentümers by Fanny Göricke, GRIN Verlag
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Author: Fanny Göricke ISBN: 9783656297673
Publisher: GRIN Verlag Publication: October 26, 2012
Imprint: GRIN Verlag Language: German
Author: Fanny Göricke
ISBN: 9783656297673
Publisher: GRIN Verlag
Publication: October 26, 2012
Imprint: GRIN Verlag
Language: German

Bachelorarbeit aus dem Jahr 2012 im Fachbereich Jura - Zivilprozessrecht, Note: 2,0, Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin, Sprache: Deutsch, Abstract: Diese Arbeit befasst sich mit der Beitreibung von rückständigen Hausgeldern. Besonderes Augenmerk wird hierbei auf die Vorrechte der Wohnungseigentümergemeinschaft - im Folgenden Gemeinschaft genannt - im Zwangsversteigerungs- und Insolvenzrecht gelegt. Besondere Berücksichtigung findet hierbei die in der Literatur stark kritisierte Entscheidung des BGH. Der Hauptteil soll kurz die Situation vor dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes und anderer Gesetze vom 26.03.2007 darstellen, um sodann, das für die Beitreibung von Hausgeldern durch die WEG-Novelle geschaffene Vorrecht im Zwangsversteigerungsrecht zu erläutern. Hieraus ergibt sich die vom BGH zu klärende Fragestellung, inwiefern die Gemeinschaft im Insolvenzverfahren ein Absonderungsrecht nach § 49 InsO i. V. m. § 10 I Nr. 2 ZVG hat. Die sich aus der Entscheidung für die Praxis ergebenen Auswirkungen, werden anhand des nachstehenden Sachverhalts im Ausblick in Kapitel F näher erläutert. Als Ausgangspunkt soll folgende Fallsituation dienen: Ein Bauträger hat bereits einen Großteil der Wohneinheiten veräußert und für die Erwerber wurden zur Sicherung des Eigentumsübergangs im jeweiligen Wohnungsgrundbuch Eigentumsvormerkungen eingetragen. Nunmehr wird über das Vermögen des Bauträgers das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Verfasserin wird bei der Betrachtung des Sachverhalts nicht näher auf das Rechtssubjekt 'werdende Gemeinschaft' eingehen. Vielmehr soll hieran verdeutlicht werden, was mit den Eigentumsvormerkungen bei bereits vor Insolvenzeröffnung fällig gewordenen rückständigen Hausgeldern geschieht. Können rückständige Hausgelder aus der Rangklasse 2 gegen den teilenden Eigentümer beigetrieben werden? Erlischt die Vormerkung im Zwangsversteigerungsverfahren, wenn die Gemeinschaft aus den Hausgeldern betreibt oder einem bereits laufenden Verfahren beitritt? Gerichtet ist diese Arbeit an Insolvenzverwalter, Notare, Gemeinschaften und deren Verwaltungen. Davon ausgehend, dass diese bereits über ausreichend Grundkenntnisse im Insolvenz-, Wohnungseigentums- und Zwangsversteigerungsrecht verfügen, werde ich auf die Grundlagen der einzelnen Rechtsgebiete nicht näher eingehen.

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Bachelorarbeit aus dem Jahr 2012 im Fachbereich Jura - Zivilprozessrecht, Note: 2,0, Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin, Sprache: Deutsch, Abstract: Diese Arbeit befasst sich mit der Beitreibung von rückständigen Hausgeldern. Besonderes Augenmerk wird hierbei auf die Vorrechte der Wohnungseigentümergemeinschaft - im Folgenden Gemeinschaft genannt - im Zwangsversteigerungs- und Insolvenzrecht gelegt. Besondere Berücksichtigung findet hierbei die in der Literatur stark kritisierte Entscheidung des BGH. Der Hauptteil soll kurz die Situation vor dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes und anderer Gesetze vom 26.03.2007 darstellen, um sodann, das für die Beitreibung von Hausgeldern durch die WEG-Novelle geschaffene Vorrecht im Zwangsversteigerungsrecht zu erläutern. Hieraus ergibt sich die vom BGH zu klärende Fragestellung, inwiefern die Gemeinschaft im Insolvenzverfahren ein Absonderungsrecht nach § 49 InsO i. V. m. § 10 I Nr. 2 ZVG hat. Die sich aus der Entscheidung für die Praxis ergebenen Auswirkungen, werden anhand des nachstehenden Sachverhalts im Ausblick in Kapitel F näher erläutert. Als Ausgangspunkt soll folgende Fallsituation dienen: Ein Bauträger hat bereits einen Großteil der Wohneinheiten veräußert und für die Erwerber wurden zur Sicherung des Eigentumsübergangs im jeweiligen Wohnungsgrundbuch Eigentumsvormerkungen eingetragen. Nunmehr wird über das Vermögen des Bauträgers das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Verfasserin wird bei der Betrachtung des Sachverhalts nicht näher auf das Rechtssubjekt 'werdende Gemeinschaft' eingehen. Vielmehr soll hieran verdeutlicht werden, was mit den Eigentumsvormerkungen bei bereits vor Insolvenzeröffnung fällig gewordenen rückständigen Hausgeldern geschieht. Können rückständige Hausgelder aus der Rangklasse 2 gegen den teilenden Eigentümer beigetrieben werden? Erlischt die Vormerkung im Zwangsversteigerungsverfahren, wenn die Gemeinschaft aus den Hausgeldern betreibt oder einem bereits laufenden Verfahren beitritt? Gerichtet ist diese Arbeit an Insolvenzverwalter, Notare, Gemeinschaften und deren Verwaltungen. Davon ausgehend, dass diese bereits über ausreichend Grundkenntnisse im Insolvenz-, Wohnungseigentums- und Zwangsversteigerungsrecht verfügen, werde ich auf die Grundlagen der einzelnen Rechtsgebiete nicht näher eingehen.

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