Rechtsfolgen von Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr

Nonfiction, Reference & Language, Law, Urban State & Local Government
Cover of the book Rechtsfolgen von Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr by Andreas Holz, GRIN Verlag
View on Amazon View on AbeBooks View on Kobo View on B.Depository View on eBay View on Walmart
Author: Andreas Holz ISBN: 9783638286961
Publisher: GRIN Verlag Publication: June 30, 2004
Imprint: GRIN Verlag Language: German
Author: Andreas Holz
ISBN: 9783638286961
Publisher: GRIN Verlag
Publication: June 30, 2004
Imprint: GRIN Verlag
Language: German

Studienarbeit aus dem Jahr 2002 im Fachbereich Jura - Öffentliches Recht / VerwaltungsR, Note: 13 von 15, Fachhochschule für Öffentliche Verwaltung Hamburg, Sprache: Deutsch, Abstract: 1.1 Definition des Begriffes Ordnungswidrigkeit Der Begriff der Ordnungswidrigkeit wird legal definiert durch § 1 des Ordnungswidrigkeitengesetzes (OWiG). Aus dem Inhalt des Gesetzes ergeben sich folgende Voraussetzungen für das Vorliegen einer Ordnungswidrigkeit: Es muss eine menschliche Handlung vorliegen, die den Tatbestand eines Gesetzes verwirklicht, welches lediglich ein Bussgeld als Rechtsfolge für diesen Tatbestand vorsieht. Der Tatbestand der Handlung muss rechtswidrig und vorwerfbar, also schuldhaft verwirklicht worden sein. In der Literatur spricht man auch von 'Zuwiderhandlungen' oder 'Delikten' bei der Beschreibung von Ordnungswidrigkeiten. 1 1.2 Abgrenzung von Straftaten Um sich ein klares Bild vom Wesen der Ordnungswidrigkeiten machen zu können, ist es erforderlich, diese klar von den Straftaten abzugrenzen, die nach dem Strafrecht zu ahnden sind. Ein entscheidender Unterschied lässt sich schon bei dem Vergleich der Rechtsfolgen erkennen. Ordnungswidrigkeiten können nur als solche geahndet werden, wenn der Tatbestand der Handlung ein Gesetz verletzt, welches ein Bussgeld als rechtliche Folge dafür vorsieht. Sofern aber ein Gesetz betroffen ist, welches eine Geld- oder Freiheitsstrafe als Rechtsfolge vorsieht, kann man eindeutig von einer Straftat ausgehen. Bei solchen Delikten muss die Verwaltungsbehörde das Verfahren laut § 46 OWiG grundsätzlich an die Staatsanwaltschaft abgeben. Bei der Verfolgung von Straftaten durch die Staatsanwaltschaft gilt das Legalitätsprinzip - es besteht also ein Verfolgungs- und Ahndungszwang für den Staat. Bei den Ordnungswidrigkeiten hingegen wird das Opportunitätsprinzip angewendetdemzufolge liegt ihre Verfolgung im Ermessen der jeweilig zuständigen Behörde. [...]

View on Amazon View on AbeBooks View on Kobo View on B.Depository View on eBay View on Walmart

Studienarbeit aus dem Jahr 2002 im Fachbereich Jura - Öffentliches Recht / VerwaltungsR, Note: 13 von 15, Fachhochschule für Öffentliche Verwaltung Hamburg, Sprache: Deutsch, Abstract: 1.1 Definition des Begriffes Ordnungswidrigkeit Der Begriff der Ordnungswidrigkeit wird legal definiert durch § 1 des Ordnungswidrigkeitengesetzes (OWiG). Aus dem Inhalt des Gesetzes ergeben sich folgende Voraussetzungen für das Vorliegen einer Ordnungswidrigkeit: Es muss eine menschliche Handlung vorliegen, die den Tatbestand eines Gesetzes verwirklicht, welches lediglich ein Bussgeld als Rechtsfolge für diesen Tatbestand vorsieht. Der Tatbestand der Handlung muss rechtswidrig und vorwerfbar, also schuldhaft verwirklicht worden sein. In der Literatur spricht man auch von 'Zuwiderhandlungen' oder 'Delikten' bei der Beschreibung von Ordnungswidrigkeiten. 1 1.2 Abgrenzung von Straftaten Um sich ein klares Bild vom Wesen der Ordnungswidrigkeiten machen zu können, ist es erforderlich, diese klar von den Straftaten abzugrenzen, die nach dem Strafrecht zu ahnden sind. Ein entscheidender Unterschied lässt sich schon bei dem Vergleich der Rechtsfolgen erkennen. Ordnungswidrigkeiten können nur als solche geahndet werden, wenn der Tatbestand der Handlung ein Gesetz verletzt, welches ein Bussgeld als rechtliche Folge dafür vorsieht. Sofern aber ein Gesetz betroffen ist, welches eine Geld- oder Freiheitsstrafe als Rechtsfolge vorsieht, kann man eindeutig von einer Straftat ausgehen. Bei solchen Delikten muss die Verwaltungsbehörde das Verfahren laut § 46 OWiG grundsätzlich an die Staatsanwaltschaft abgeben. Bei der Verfolgung von Straftaten durch die Staatsanwaltschaft gilt das Legalitätsprinzip - es besteht also ein Verfolgungs- und Ahndungszwang für den Staat. Bei den Ordnungswidrigkeiten hingegen wird das Opportunitätsprinzip angewendetdemzufolge liegt ihre Verfolgung im Ermessen der jeweilig zuständigen Behörde. [...]

More books from GRIN Verlag

Cover of the book How Useful is the Information Ratio to Evaluate the Performance of Portfolio Managers? by Andreas Holz
Cover of the book Lesekompetenz und deren schulische Förderung by Andreas Holz
Cover of the book Das eigenkapitalersetzende Gesellschafterdarlehen bei der GmbH und der GmbH & Co. KG by Andreas Holz
Cover of the book Language Acquisition by deaf children by Andreas Holz
Cover of the book Die Ämter und Aufgaben der Frauen in der Kirche des ersten Jahrhunderts by Andreas Holz
Cover of the book Freedom of the Press and the Iraq War by Andreas Holz
Cover of the book Markenaufbau als wesentliches Merkmal des Employer Brandings by Andreas Holz
Cover of the book Vorbestimmt und abgesegnet - Schleiermachers Begriff einer göttlichen Vorsehung by Andreas Holz
Cover of the book Kapitalerhöhung einer Aktiengesellschaft am Beispiel der 'Meinl European Land' by Andreas Holz
Cover of the book Hexenverfolgung bei Friedrich Graf Spee von Langenfeld by Andreas Holz
Cover of the book Post Development - Wunschvorstellung oder revolutionierendes Konzept der Entwicklungshilfe? by Andreas Holz
Cover of the book Gewissen in theologischer Perspektive by Andreas Holz
Cover of the book Ich sehe was , was du nicht siehst. Erkennen und Bewerten von Geschäftsideen by Andreas Holz
Cover of the book Überforderung des Kindes durch antiautoritäre Erziehung?! by Andreas Holz
Cover of the book Welche Wirkung haben moderne Medien auf den Lernfortschritt von Kindern in Lerninstitutionen? by Andreas Holz
We use our own "cookies" and third party cookies to improve services and to see statistical information. By using this website, you agree to our Privacy Policy