Author: | Sebastian Herholz | ISBN: | 9783638280723 |
Publisher: | GRIN Verlag | Publication: | June 4, 2004 |
Imprint: | GRIN Verlag | Language: | German |
Author: | Sebastian Herholz |
ISBN: | 9783638280723 |
Publisher: | GRIN Verlag |
Publication: | June 4, 2004 |
Imprint: | GRIN Verlag |
Language: | German |
Studienarbeit aus dem Jahr 2003 im Fachbereich Psychologie - Sozialpsychologie, Note: 1,7, Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg (Fachbereich Sozialpädagogik / Studiengang Pflege), Veranstaltung: Konzepte der Sterbebegleitung, Sprache: Deutsch, Abstract: Die moderne Hochleistungsmedizin hat dazu geführt, dass die Lebenserwartung im Durchschnitt stetig steigt. Das verlängerte Leben bringt aber nicht nur Freude und Glück mit sich, sondern stellt für viele Menschen -besonders Schwerstkranke - nur eine Sterbens- und Leidensveränderung am Lebensende dar. Diese Menschen wünschen sich ein Sterben in Würde, sprich ein friedvollen und schmerzlosen Tod. Das ist sicherlich einer der Gründe, warum der Ruf nach ärztlicher Sterbehilfe immer lauter wird. Die Niederlande haben als das erste europäische Land auf diese Rufe geantwortet und die ärztliche Sterbehilfe am 10.04.2001 legalisiert. Damit hat die Niederlande die ohnehin bislang sehr liberale Gesetzgebung zur ärztlichen Sterbehilfe noch weiter geöffnet, '... welche es seit vielen Jahren erlaubte, aktive Sterbehilfe zu dulden, wenn bestimmte 'Sorgfaltsbedingungen' erfüllt waren.' (Oduncu /Eisenmenger 2002, S.327) Mein persönliches Interesse an dem Thema 'Sterbehilfe' beruht auf einem Erlebnis, das ich während des Praktikums beim Ombudsmann des Universitätskrankenhauses Hamburg Eppendorf hatte. Mit der Bearbeitung dieses Themas erhoffe ich mir einen Überblick darüber zu gewinnen, wie das Sterbehilfegesetz in den Niederlanden zustande kam und unter welchen Bedingungen es angewendet werden darf. Meine Arbeit gliedert sich in drei Bereiche auf. Der erste Teil befasst sich mit den Begriffen der Euthanasie und Sterbehilfe. Im zweiten Abschnitt wird die Rechtslage der Sterbehilfe in Deutschland und anderen europäischen und angloamerikanischen Ländern aufgezeigt. Der letzte Teil beschäftigt sich dann mit dem rechtlichen Sonderweg der Niederlande zur Sterbehilfe.
Studienarbeit aus dem Jahr 2003 im Fachbereich Psychologie - Sozialpsychologie, Note: 1,7, Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg (Fachbereich Sozialpädagogik / Studiengang Pflege), Veranstaltung: Konzepte der Sterbebegleitung, Sprache: Deutsch, Abstract: Die moderne Hochleistungsmedizin hat dazu geführt, dass die Lebenserwartung im Durchschnitt stetig steigt. Das verlängerte Leben bringt aber nicht nur Freude und Glück mit sich, sondern stellt für viele Menschen -besonders Schwerstkranke - nur eine Sterbens- und Leidensveränderung am Lebensende dar. Diese Menschen wünschen sich ein Sterben in Würde, sprich ein friedvollen und schmerzlosen Tod. Das ist sicherlich einer der Gründe, warum der Ruf nach ärztlicher Sterbehilfe immer lauter wird. Die Niederlande haben als das erste europäische Land auf diese Rufe geantwortet und die ärztliche Sterbehilfe am 10.04.2001 legalisiert. Damit hat die Niederlande die ohnehin bislang sehr liberale Gesetzgebung zur ärztlichen Sterbehilfe noch weiter geöffnet, '... welche es seit vielen Jahren erlaubte, aktive Sterbehilfe zu dulden, wenn bestimmte 'Sorgfaltsbedingungen' erfüllt waren.' (Oduncu /Eisenmenger 2002, S.327) Mein persönliches Interesse an dem Thema 'Sterbehilfe' beruht auf einem Erlebnis, das ich während des Praktikums beim Ombudsmann des Universitätskrankenhauses Hamburg Eppendorf hatte. Mit der Bearbeitung dieses Themas erhoffe ich mir einen Überblick darüber zu gewinnen, wie das Sterbehilfegesetz in den Niederlanden zustande kam und unter welchen Bedingungen es angewendet werden darf. Meine Arbeit gliedert sich in drei Bereiche auf. Der erste Teil befasst sich mit den Begriffen der Euthanasie und Sterbehilfe. Im zweiten Abschnitt wird die Rechtslage der Sterbehilfe in Deutschland und anderen europäischen und angloamerikanischen Ländern aufgezeigt. Der letzte Teil beschäftigt sich dann mit dem rechtlichen Sonderweg der Niederlande zur Sterbehilfe.