Verbot der Doppelbestrafung im Schengen-Raum

Nonfiction, Reference & Language, Law, Constitutional
Cover of the book Verbot der Doppelbestrafung im Schengen-Raum by Siegfried Schwab, GRIN Verlag
View on Amazon View on AbeBooks View on Kobo View on B.Depository View on eBay View on Walmart
Author: Siegfried Schwab ISBN: 9783640434824
Publisher: GRIN Verlag Publication: September 29, 2009
Imprint: GRIN Verlag Language: German
Author: Siegfried Schwab
ISBN: 9783640434824
Publisher: GRIN Verlag
Publication: September 29, 2009
Imprint: GRIN Verlag
Language: German

Wissenschaftlicher Aufsatz aus dem Jahr 2009 im Fachbereich Jura - Öffentliches Recht / Staatsrecht / Grundrechte, Note: 1,1, Duale Hochschule Baden-Württemberg Mannheim, früher: Berufsakademie Mannheim (Fachrichtung Öffentliche Wirtschaft), Sprache: Deutsch, Abstract: Das Verbot der doppelten Verurteilung wegen derselben Tat gilt auch im Fall einer Verurteilung, die nie unmittelbar vollstreckt werden konnte. Damit soll vermieden werden, dass eine Person auf Grund des Umstands, dass sie ihr Recht auf Freizügigkeit ausübt, wegen derselben Tat im Hoheitsgebiet mehrerer Vertragsstaaten verfolgt wird. Vertragspartner des in der luxemburgischen Stadt Schengen am 19. Juni 1990 (Inkrafttreten am 26. März 1995) unterzeichneten Übereinkommens waren zunächst die Benelux-Länder, Deutschland und Frankreich. Dem Übereinkommen sind später Italien (1990), Portugal und Spanien (1991), Griechenland (1992), Österreich (1995) sowie 1996 die nordischen Staaten Dänemark, Finnland und Schweden beigetreten. Diese drei Länder waren bereits Mitglieder der sog. Nordischen Passunion. Der Erhalt der Freizügigkeit im Bereich der Nordischen Passunion machte es notwendig, dass alle Schengen-Staaten mit den restlichen Staaten der Nordischen Passunion, Norwegen und Island, ein Kooperationsabkommen abschließen. Neben den Nicht-EU-Staaten Norwegen und Island hat nun auch die Schweiz anlässlich des Rates der Innen- und Justizminister am 26. Oktober 2004 ein Schengen-Assoziierungsabkommen unterzeichnet. Die Schweiz hat sich damit verpflichtet, den Schengen-Besitzstand vollständig zu übernehmen. Großbritannien und Irland nehmen nur in eingeschränktem Umfang am Schengener Vertragswerk teil; sie beteiligen sich an den Maßnahmen zur polizeilichen und strafrechtlichen Zusammenarbeit

Zum Andenken an meinen Vater, der leider im Juli 2015 verstorben ist, wird sein Profil aufrecht erhalten und weiter geführt. Wir freuen uns, wenn Sie von seinen Büchern Gebrauch machen. Silke Schwab

View on Amazon View on AbeBooks View on Kobo View on B.Depository View on eBay View on Walmart

Wissenschaftlicher Aufsatz aus dem Jahr 2009 im Fachbereich Jura - Öffentliches Recht / Staatsrecht / Grundrechte, Note: 1,1, Duale Hochschule Baden-Württemberg Mannheim, früher: Berufsakademie Mannheim (Fachrichtung Öffentliche Wirtschaft), Sprache: Deutsch, Abstract: Das Verbot der doppelten Verurteilung wegen derselben Tat gilt auch im Fall einer Verurteilung, die nie unmittelbar vollstreckt werden konnte. Damit soll vermieden werden, dass eine Person auf Grund des Umstands, dass sie ihr Recht auf Freizügigkeit ausübt, wegen derselben Tat im Hoheitsgebiet mehrerer Vertragsstaaten verfolgt wird. Vertragspartner des in der luxemburgischen Stadt Schengen am 19. Juni 1990 (Inkrafttreten am 26. März 1995) unterzeichneten Übereinkommens waren zunächst die Benelux-Länder, Deutschland und Frankreich. Dem Übereinkommen sind später Italien (1990), Portugal und Spanien (1991), Griechenland (1992), Österreich (1995) sowie 1996 die nordischen Staaten Dänemark, Finnland und Schweden beigetreten. Diese drei Länder waren bereits Mitglieder der sog. Nordischen Passunion. Der Erhalt der Freizügigkeit im Bereich der Nordischen Passunion machte es notwendig, dass alle Schengen-Staaten mit den restlichen Staaten der Nordischen Passunion, Norwegen und Island, ein Kooperationsabkommen abschließen. Neben den Nicht-EU-Staaten Norwegen und Island hat nun auch die Schweiz anlässlich des Rates der Innen- und Justizminister am 26. Oktober 2004 ein Schengen-Assoziierungsabkommen unterzeichnet. Die Schweiz hat sich damit verpflichtet, den Schengen-Besitzstand vollständig zu übernehmen. Großbritannien und Irland nehmen nur in eingeschränktem Umfang am Schengener Vertragswerk teil; sie beteiligen sich an den Maßnahmen zur polizeilichen und strafrechtlichen Zusammenarbeit

Zum Andenken an meinen Vater, der leider im Juli 2015 verstorben ist, wird sein Profil aufrecht erhalten und weiter geführt. Wir freuen uns, wenn Sie von seinen Büchern Gebrauch machen. Silke Schwab

More books from GRIN Verlag

Cover of the book Aelbert Cuyp im Kontext der niederländischen Landschaftsmalerei by Siegfried Schwab
Cover of the book Richard Oswalds 'Dreyfus' - ein Film als zeitgenössische Warnung vor Antisemitismus und Faschismus by Siegfried Schwab
Cover of the book Femmes fatales und Kesse Väter: Über weibliche Homosexualität im Spielfilm by Siegfried Schwab
Cover of the book Aboriginality in Sally Morgan's MY PLACE by Siegfried Schwab
Cover of the book Welche rechtlichen Schritte muss der Betreiber eines Internet-Glücksspiels einleiten, um eine Genehmigung zu erhalten? by Siegfried Schwab
Cover of the book Die Österreichische Sozialpartnerschaft mit ihren Vor- und Nachteilen by Siegfried Schwab
Cover of the book Jesus im Koran by Siegfried Schwab
Cover of the book Augustus und der Senat by Siegfried Schwab
Cover of the book Cash Flow at Risk-Verfahren für das Risikomanagement by Siegfried Schwab
Cover of the book Unterrichtsstunde 'Einführung in den Barock' by Siegfried Schwab
Cover of the book Schulentwicklung durch zentrale Abschlussprüfungen by Siegfried Schwab
Cover of the book Criminal Offences, Sentences and its Enforcement under the Albanian Customary Law by Siegfried Schwab
Cover of the book William Pitt der Ältere: Erklärung zum Unabhängigkeitskrieg und Jean de Crevec?r: Brief zur Unsicherheit seiner Position - ein Quellenvergleich by Siegfried Schwab
Cover of the book Kritische Erziehungswissenschaft nach Herwig Blankertz by Siegfried Schwab
Cover of the book Predigtarbeit und Gottesdienst zu Lukas 16,19-31 (Reicher Mann und armer Lazarus) by Siegfried Schwab
We use our own "cookies" and third party cookies to improve services and to see statistical information. By using this website, you agree to our Privacy Policy