Author: | Alexander Loehr | ISBN: | 9783656958116 |
Publisher: | GRIN Verlag | Publication: | May 8, 2015 |
Imprint: | GRIN Verlag | Language: | German |
Author: | Alexander Loehr |
ISBN: | 9783656958116 |
Publisher: | GRIN Verlag |
Publication: | May 8, 2015 |
Imprint: | GRIN Verlag |
Language: | German |
Studienarbeit aus dem Jahr 2015 im Fachbereich Jura - Öffentliches Recht / Sonstiges, Note: 12, Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg, Veranstaltung: Schwerpunktseminar 'Meinungsfreiheit in der Demokratie', Sprache: Deutsch, Abstract: Diese Seminararbeit bearbeitet die Frage, ob und inwieweit Verfassungsorgane zu Äußerungen über politische Parteien legitimiert sind. Anhand von Urteilen und Beschlüssen des Bundesverfassungsgerichts und der Verfassungsgerichtshöfe der Länder werden die von der Rechtsprechung entwickelten Ansätze bezüglich der parteipolitische Neutralität der Bundesregierung und der Landesregierungen dargestellt und analysiert, um sodann die daraus gewonnenen Erkenntnisse mit dem Gauck-Urteil des BVerfG zu vergleichen (BVerfG, 10.06.2014 - 2 BvE 4/13). Die Äußerungsbefugnis des Bundespräsidenten wird mit der Äußerungsbefugnis von Bundes- und Landesregierung verglichen.
Studienarbeit aus dem Jahr 2015 im Fachbereich Jura - Öffentliches Recht / Sonstiges, Note: 12, Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg, Veranstaltung: Schwerpunktseminar 'Meinungsfreiheit in der Demokratie', Sprache: Deutsch, Abstract: Diese Seminararbeit bearbeitet die Frage, ob und inwieweit Verfassungsorgane zu Äußerungen über politische Parteien legitimiert sind. Anhand von Urteilen und Beschlüssen des Bundesverfassungsgerichts und der Verfassungsgerichtshöfe der Länder werden die von der Rechtsprechung entwickelten Ansätze bezüglich der parteipolitische Neutralität der Bundesregierung und der Landesregierungen dargestellt und analysiert, um sodann die daraus gewonnenen Erkenntnisse mit dem Gauck-Urteil des BVerfG zu vergleichen (BVerfG, 10.06.2014 - 2 BvE 4/13). Die Äußerungsbefugnis des Bundespräsidenten wird mit der Äußerungsbefugnis von Bundes- und Landesregierung verglichen.