Abfindungsanspruch nach § 1a KSchG - Voraussetzung, Anwendungsbereich, Rechtscharakter und praktische Probleme

Voraussetzung, Anwendungsbereich, Rechtscharakter und praktische Probleme

Nonfiction, Reference & Language, Law, Labour & Employment
Cover of the book Abfindungsanspruch nach § 1a KSchG - Voraussetzung, Anwendungsbereich, Rechtscharakter und praktische Probleme by Christina Schröder, GRIN Verlag
View on Amazon View on AbeBooks View on Kobo View on B.Depository View on eBay View on Walmart
Author: Christina Schröder ISBN: 9783640355419
Publisher: GRIN Verlag Publication: June 24, 2009
Imprint: GRIN Verlag Language: German
Author: Christina Schröder
ISBN: 9783640355419
Publisher: GRIN Verlag
Publication: June 24, 2009
Imprint: GRIN Verlag
Language: German

Studienarbeit aus dem Jahr 2009 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Arbeitsrecht, Note: 1,7, Verwaltungs- und Wirtschaftsakademie Hellweg-Sauerland GmbH, Veranstaltung: Arbeitsrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Vorschrift des § 1a wurde vom Gesetzgeber im Zusammenhang mit dem Ar-beitsmarktreformgesetz vom 24.12.2003 in das Kündigungsschutzgesetz eingefügt und lautet wie folgt: § 1a Abfindungsanspruch bei betriebsbedingter Kündigung (1) Kündigt der Arbeitgeber wegen dringender betrieblicher Erfordernisse nach § 1 Abs. 2 Satz 1 und erhebt der Arbeitnehmer bis zum Ablauf der Frist des § 4 Satz 1 keine Klage auf Feststellung, dass das Arbeitsverhältnis durch die Kündigung nicht aufgelöst ist, hat der Arbeitnehmer mit dem Ablauf der Kündigungsfrist Anspruch auf eine Abfindung. Der Anspruch setzt den Hinweis des Arbeitgebers in der Kündigungserklärung voraus, dass die Kündigung auf dringende betriebliche Erfordernisse gestützt ist und der Arbeitnehmer bei Verstreichenlassen der Klage-frist die Abfindung beanspruchen kann. (2) Die Höhe der Abfindung beträgt 0,5 Monatsverdienste für jedes Jahr des Be-stehens des Arbeitsverhältnisses. § 10 Abs. 3 gilt entsprechend. Bei der Ermittlung der Dauer des Arbeitsverhältnisses ist ein Zeitraum von mehr als sechs Monaten auf ein volles Jahr aufzurunden. Sie ist bzw. war eine der wenigen Neuerungen und trat zum 01.01.2004 in Kraft. Grund der Einführung sollte eine einfach zu handhabende Regelung und moderne und unbürokratische Alternative zum Kündigungsschutzgesetz sein, da vor allem die Kündigungsschutzprozesse häufig zu ähnlichen Ergebnissen kamen. Der Gesetzgeber bietet dem AN hiermit eine Wahl zwischen Abfindungs- und Bestandsschutz. Aus AG-Sicht bietet § 1a KSchG die Möglichkeit, dem AN eine nach § 1a Abs.2 KSchG zu berechnende Abfindung im Rahmen einer betriebsbe-dingten Kündigung an, sofern dieser im Bezug auf die Kündigung keine Klage erhebt. Diese Arbeit soll einen genaueren Einblick über den Abfindungsanspruch nach § 1a KSchG geben. Dazu werden in Kapitel 2 zunächst untersuchungsrelevante Grundlagen dargestellt um einen ersten Einblick in das Thema zu finden. Im drit-ten Kapitel wird dann insbesondere auf den Anwendungsbereich, die Vorausset-zungen, den Rechtscharakter und die praktischen Probleme des § 1a eingegangen. Im vierten Kapitel geht es konkret um die zu erhaltende Abfindung, sofern hierfür alle Voraussetzungen erfüllt sind. Im fünften und letzten Kapitel werden die Er-gebnisse der Arbeit zusammengefasst. Das Fazit gibt Aufschluss darüber, ob § 1a KSchG tatsächlich für die Praxis so bedeutend ist, wie es vom Gesetzgeber ursprünglich angedacht war.

View on Amazon View on AbeBooks View on Kobo View on B.Depository View on eBay View on Walmart

Studienarbeit aus dem Jahr 2009 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Arbeitsrecht, Note: 1,7, Verwaltungs- und Wirtschaftsakademie Hellweg-Sauerland GmbH, Veranstaltung: Arbeitsrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Vorschrift des § 1a wurde vom Gesetzgeber im Zusammenhang mit dem Ar-beitsmarktreformgesetz vom 24.12.2003 in das Kündigungsschutzgesetz eingefügt und lautet wie folgt: § 1a Abfindungsanspruch bei betriebsbedingter Kündigung (1) Kündigt der Arbeitgeber wegen dringender betrieblicher Erfordernisse nach § 1 Abs. 2 Satz 1 und erhebt der Arbeitnehmer bis zum Ablauf der Frist des § 4 Satz 1 keine Klage auf Feststellung, dass das Arbeitsverhältnis durch die Kündigung nicht aufgelöst ist, hat der Arbeitnehmer mit dem Ablauf der Kündigungsfrist Anspruch auf eine Abfindung. Der Anspruch setzt den Hinweis des Arbeitgebers in der Kündigungserklärung voraus, dass die Kündigung auf dringende betriebliche Erfordernisse gestützt ist und der Arbeitnehmer bei Verstreichenlassen der Klage-frist die Abfindung beanspruchen kann. (2) Die Höhe der Abfindung beträgt 0,5 Monatsverdienste für jedes Jahr des Be-stehens des Arbeitsverhältnisses. § 10 Abs. 3 gilt entsprechend. Bei der Ermittlung der Dauer des Arbeitsverhältnisses ist ein Zeitraum von mehr als sechs Monaten auf ein volles Jahr aufzurunden. Sie ist bzw. war eine der wenigen Neuerungen und trat zum 01.01.2004 in Kraft. Grund der Einführung sollte eine einfach zu handhabende Regelung und moderne und unbürokratische Alternative zum Kündigungsschutzgesetz sein, da vor allem die Kündigungsschutzprozesse häufig zu ähnlichen Ergebnissen kamen. Der Gesetzgeber bietet dem AN hiermit eine Wahl zwischen Abfindungs- und Bestandsschutz. Aus AG-Sicht bietet § 1a KSchG die Möglichkeit, dem AN eine nach § 1a Abs.2 KSchG zu berechnende Abfindung im Rahmen einer betriebsbe-dingten Kündigung an, sofern dieser im Bezug auf die Kündigung keine Klage erhebt. Diese Arbeit soll einen genaueren Einblick über den Abfindungsanspruch nach § 1a KSchG geben. Dazu werden in Kapitel 2 zunächst untersuchungsrelevante Grundlagen dargestellt um einen ersten Einblick in das Thema zu finden. Im drit-ten Kapitel wird dann insbesondere auf den Anwendungsbereich, die Vorausset-zungen, den Rechtscharakter und die praktischen Probleme des § 1a eingegangen. Im vierten Kapitel geht es konkret um die zu erhaltende Abfindung, sofern hierfür alle Voraussetzungen erfüllt sind. Im fünften und letzten Kapitel werden die Er-gebnisse der Arbeit zusammengefasst. Das Fazit gibt Aufschluss darüber, ob § 1a KSchG tatsächlich für die Praxis so bedeutend ist, wie es vom Gesetzgeber ursprünglich angedacht war.

More books from GRIN Verlag

Cover of the book Paragone: Alabastermadonnen by Christina Schröder
Cover of the book Gewerbesteuer Kommunaler Standortwettbewerb und effizienzorientierte Besteuerung by Christina Schröder
Cover of the book TTIP, das transatlantische Freihandelsabkommen. Analyse weltwirtschaftlicher Faktoren und Veränderungsprozesse im Technologie-, Nahrungsmittel-, Finanz- und Agrarsektor by Christina Schröder
Cover of the book 'Literarische' Religionskritik anhand ausgewählter Werke von Felix Mitterer by Christina Schröder
Cover of the book Die Ära Karls des Großen by Christina Schröder
Cover of the book Luxus oder Überlebenshelfer für Flüchtlinge? Das Smartphone als Konfliktpotenzial by Christina Schröder
Cover of the book Corpus Study of Synonymy in English by Christina Schröder
Cover of the book Gaius Gracchus - ein Reformer oder Gefälligkeitspolitiker? by Christina Schröder
Cover of the book Pierre Bourdieu 'Die männliche Herrschaft' by Christina Schröder
Cover of the book Hauptströmungen der Psychologie: Behaviorismus, Kognitivismus und Psychoanalyse by Christina Schröder
Cover of the book Das Lücke-Theorem als Bindeglied zwischen Dividendenbarwertmodell und Residual Income Modell by Christina Schröder
Cover of the book Informelles Lernen in Lernprozessen von Erwachsenen by Christina Schröder
Cover of the book Die EU-Osterweiterung - Konturen einer Instabilität für die Europäische Union? by Christina Schröder
Cover of the book Exegese zu Matthäus 12,9-14. Die Heilung der verdorrten Hand am Sabbat by Christina Schröder
Cover of the book Unterrichtsentwurf zum Gedicht: 'Die Jugend ist verrückt' by Christina Schröder
We use our own "cookies" and third party cookies to improve services and to see statistical information. By using this website, you agree to our Privacy Policy