Author: | Johannes Pudelko | ISBN: | 9783638037679 |
Publisher: | GRIN Verlag | Publication: | April 18, 2008 |
Imprint: | GRIN Verlag | Language: | German |
Author: | Johannes Pudelko |
ISBN: | 9783638037679 |
Publisher: | GRIN Verlag |
Publication: | April 18, 2008 |
Imprint: | GRIN Verlag |
Language: | German |
Studienarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 11, Justus-Liebig-Universität Gießen, 12 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Einführung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes im August 2006 bringt zahlreiche, zum Teil sehr weitreichende Veränderungen in verschiedenen Rechtsgebieten mit sich. Am stärksten in der Praxis betroffen sein wird zweifellos der Bereich des Arbeitsrechts. Die vorliegende Arbeit wird sich dem AGG und seinen Wirkungen im Bereich des Gesellschaftsrechts widmen. Arbeitsrechtliche Bezüge finden keine Berücksichtigung. Zunächst soll das AGG und seine Anwendung vorgestellt werden, insbesondere die verschiedenen Diskriminierungsmerkmale und deren Umfang. Letztlich wird das Gesetz auf die Besetzungsverfahren von Organen von GmbH und AG angewandt. Auf die Relevanz des AGG bei der Zusammensetzung der AG-Hauptversammlung wird verzichtet.
Studienarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 11, Justus-Liebig-Universität Gießen, 12 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Einführung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes im August 2006 bringt zahlreiche, zum Teil sehr weitreichende Veränderungen in verschiedenen Rechtsgebieten mit sich. Am stärksten in der Praxis betroffen sein wird zweifellos der Bereich des Arbeitsrechts. Die vorliegende Arbeit wird sich dem AGG und seinen Wirkungen im Bereich des Gesellschaftsrechts widmen. Arbeitsrechtliche Bezüge finden keine Berücksichtigung. Zunächst soll das AGG und seine Anwendung vorgestellt werden, insbesondere die verschiedenen Diskriminierungsmerkmale und deren Umfang. Letztlich wird das Gesetz auf die Besetzungsverfahren von Organen von GmbH und AG angewandt. Auf die Relevanz des AGG bei der Zusammensetzung der AG-Hauptversammlung wird verzichtet.