Author: | Anita Rückert | ISBN: | 9783638011174 |
Publisher: | GRIN Verlag | Publication: | February 26, 2008 |
Imprint: | GRIN Verlag | Language: | German |
Author: | Anita Rückert |
ISBN: | 9783638011174 |
Publisher: | GRIN Verlag |
Publication: | February 26, 2008 |
Imprint: | GRIN Verlag |
Language: | German |
Studienarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Arbeitsrecht, Note: 1,7, Universität Hamburg, 13 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Der deutsche Arbeitsmarkt befindet sich im Wandel. Dies spiegelt sich unter anderem in Öffnungsklauseln in Tarifverträgen, weiterhin zunehmender Tertiärisierung, technologischem Wandel, unsteten Erwerbsbiographien oder einer steigenden Frauenerwerbsquote wider. Ebenso spielt die abnehmende Bedeutung vom Normalarbeitsverhältnis eine Rolle. Durch die tendenzielle Abkehr von der unbefristeten Vollzeitarbeitsstelle mit üblichen arbeits- und sozialrechtlichen Schutzvorschriften und der Zunahme von atypischen Beschäftigungsverhältnissen wird die Unterscheidung zwischen Arbeitnehmern auf arbeitsvertraglicher Grundlage und Selbstständigen auf Basis des Dienstleistungsvertrages immer schwieriger, was vor allem darauf zurück zu führen ist, dass es bis heute keine Legaldefinition des Arbeitnehmerbegriffs gibt. Etwaige Rechtsformverfehlungen führen immer wieder zu Rechtsstreitigkeiten zwischen den Vertragsparteien. Spätestens dann, wenn es zu einer Vertragsaufhebung des Auftraggebers kommt, ist dies der klassische Fall, welcher zu einer gerichtlichen Überprüfung des Rechtscharakters führt. Ob ein Vertrag als Arbeits- oder Dienstvertrag zu qualifizieren ist, richtet sich jedoch nicht nach den Wünschen und Vorstellungen der Vertragspartner, sondern danach, wie die Ver-tragsgestaltung nach ihrem Geschäftsinhalt objektiv einzuordnen ist; denn durch Parteivereinbarungen kann die Bewertung einer Rechtsbeziehung als Arbeitsverhältnis nicht abgedungen und der Geltungsbereich des Arbeitnehmerschutzsrechtes nicht eingeschränkt werden. Große Bedeutung gewann die Feststellung des Status aber auch in der Diskussion um die Scheinselbstständigkeit. Bei Scheinselbstständigen handelt es sich um Mitarbeiter, die arbeitsrechtlich, steuerrechtlich und/ oder sozialversicherungsrechtlich als Arbeitnehmer zu qualifizieren sind, die aber als Selbstständige auftreten und von Arbeitgeberseite auch als solche behandelt werden. Auch hier spielt eine Rechtsformverfehlung eine große Rolle, da ein Statuswechsel als Ergebnis eines Statusverfahrens zur Folge hat, dass das Rechtsverhältnis dem gesamten Arbeitsrecht unterstellt wird und dies nicht nur enorme Auswirkungen aus arbeitsrechtlicher Sicht, sondern auch aus sozialversicherungs- und steuerrechtlicher Sicht hat. In Anbetracht des Umfanges dieser Arbeit soll dieser Bereich jedoch im Folgenden nur zum Verständnis angeschnitten, nicht jedoch genauer erörtert werden.
Studienarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Arbeitsrecht, Note: 1,7, Universität Hamburg, 13 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Der deutsche Arbeitsmarkt befindet sich im Wandel. Dies spiegelt sich unter anderem in Öffnungsklauseln in Tarifverträgen, weiterhin zunehmender Tertiärisierung, technologischem Wandel, unsteten Erwerbsbiographien oder einer steigenden Frauenerwerbsquote wider. Ebenso spielt die abnehmende Bedeutung vom Normalarbeitsverhältnis eine Rolle. Durch die tendenzielle Abkehr von der unbefristeten Vollzeitarbeitsstelle mit üblichen arbeits- und sozialrechtlichen Schutzvorschriften und der Zunahme von atypischen Beschäftigungsverhältnissen wird die Unterscheidung zwischen Arbeitnehmern auf arbeitsvertraglicher Grundlage und Selbstständigen auf Basis des Dienstleistungsvertrages immer schwieriger, was vor allem darauf zurück zu führen ist, dass es bis heute keine Legaldefinition des Arbeitnehmerbegriffs gibt. Etwaige Rechtsformverfehlungen führen immer wieder zu Rechtsstreitigkeiten zwischen den Vertragsparteien. Spätestens dann, wenn es zu einer Vertragsaufhebung des Auftraggebers kommt, ist dies der klassische Fall, welcher zu einer gerichtlichen Überprüfung des Rechtscharakters führt. Ob ein Vertrag als Arbeits- oder Dienstvertrag zu qualifizieren ist, richtet sich jedoch nicht nach den Wünschen und Vorstellungen der Vertragspartner, sondern danach, wie die Ver-tragsgestaltung nach ihrem Geschäftsinhalt objektiv einzuordnen ist; denn durch Parteivereinbarungen kann die Bewertung einer Rechtsbeziehung als Arbeitsverhältnis nicht abgedungen und der Geltungsbereich des Arbeitnehmerschutzsrechtes nicht eingeschränkt werden. Große Bedeutung gewann die Feststellung des Status aber auch in der Diskussion um die Scheinselbstständigkeit. Bei Scheinselbstständigen handelt es sich um Mitarbeiter, die arbeitsrechtlich, steuerrechtlich und/ oder sozialversicherungsrechtlich als Arbeitnehmer zu qualifizieren sind, die aber als Selbstständige auftreten und von Arbeitgeberseite auch als solche behandelt werden. Auch hier spielt eine Rechtsformverfehlung eine große Rolle, da ein Statuswechsel als Ergebnis eines Statusverfahrens zur Folge hat, dass das Rechtsverhältnis dem gesamten Arbeitsrecht unterstellt wird und dies nicht nur enorme Auswirkungen aus arbeitsrechtlicher Sicht, sondern auch aus sozialversicherungs- und steuerrechtlicher Sicht hat. In Anbetracht des Umfanges dieser Arbeit soll dieser Bereich jedoch im Folgenden nur zum Verständnis angeschnitten, nicht jedoch genauer erörtert werden.