Author: | Franz Meschke | ISBN: | 9783656557388 |
Publisher: | GRIN Verlag | Publication: | December 10, 2013 |
Imprint: | GRIN Verlag | Language: | German |
Author: | Franz Meschke |
ISBN: | 9783656557388 |
Publisher: | GRIN Verlag |
Publication: | December 10, 2013 |
Imprint: | GRIN Verlag |
Language: | German |
Examensarbeit aus dem Jahr 2013 im Fachbereich Jura - Steuerrecht, Note: 10, Universität Potsdam, Sprache: Deutsch, Abstract: Deutschland wird nicht jünger. Das hohe Alter stellt zahlreiche Familienunternehmer vor die Wahl: entweder das meist über viele Jahrzehnte mit Herzblut gewachsene Unternehmen aufgeben oder die große Herausforderung der Betriebsübergabe annehmen. Wohl dem, der schon früh einen Nachfolger gefunden hat. Daraus entwickelt sich dann die Frage nach der Versorgung des Übergebers. Schenkt der Familienunternehmer nämlich seinen Betrieb an die Kinder, dann verliert er in der Regel den größten Teil seines Vermögens. Deshalb wird in diesen Fällen häufig der Nießbrauch bestellt: als Mittel zur Alterssicherung. Der Nießbrauch findet seinen Ursprung im römischen Recht und wurde als Dienstbarkeit anfangs lediglich an Haus und Grund bestellt. Er ist das unveräußerliche und unvererbliche absolute Recht, die Früchte und Gebrauchsvorteile (Nutzungen) einer fremden Sache oder eines fremden Rechts zu ziehen. Der Nießbrauch trennt also Ertrag und Substanz voneinander. Die vorliegende Arbeit behandelt den Nießbrauch an Personen- und Kapitalgesellschaftsanteilen im Gesellschafts- und Steuerrecht.
Examensarbeit aus dem Jahr 2013 im Fachbereich Jura - Steuerrecht, Note: 10, Universität Potsdam, Sprache: Deutsch, Abstract: Deutschland wird nicht jünger. Das hohe Alter stellt zahlreiche Familienunternehmer vor die Wahl: entweder das meist über viele Jahrzehnte mit Herzblut gewachsene Unternehmen aufgeben oder die große Herausforderung der Betriebsübergabe annehmen. Wohl dem, der schon früh einen Nachfolger gefunden hat. Daraus entwickelt sich dann die Frage nach der Versorgung des Übergebers. Schenkt der Familienunternehmer nämlich seinen Betrieb an die Kinder, dann verliert er in der Regel den größten Teil seines Vermögens. Deshalb wird in diesen Fällen häufig der Nießbrauch bestellt: als Mittel zur Alterssicherung. Der Nießbrauch findet seinen Ursprung im römischen Recht und wurde als Dienstbarkeit anfangs lediglich an Haus und Grund bestellt. Er ist das unveräußerliche und unvererbliche absolute Recht, die Früchte und Gebrauchsvorteile (Nutzungen) einer fremden Sache oder eines fremden Rechts zu ziehen. Der Nießbrauch trennt also Ertrag und Substanz voneinander. Die vorliegende Arbeit behandelt den Nießbrauch an Personen- und Kapitalgesellschaftsanteilen im Gesellschafts- und Steuerrecht.