Die evangelische Kirche und ihr Eheverständnis - Konfessionsverschiedene Ehe

Konfessionsverschiedene Ehe

Nonfiction, Religion & Spirituality
Cover of the book Die evangelische Kirche und ihr Eheverständnis - Konfessionsverschiedene Ehe by Ferdinand Creutz, GRIN Verlag
View on Amazon View on AbeBooks View on Kobo View on B.Depository View on eBay View on Walmart
Author: Ferdinand Creutz ISBN: 9783638482431
Publisher: GRIN Verlag Publication: March 24, 2006
Imprint: GRIN Verlag Language: German
Author: Ferdinand Creutz
ISBN: 9783638482431
Publisher: GRIN Verlag
Publication: March 24, 2006
Imprint: GRIN Verlag
Language: German

Studienarbeit aus dem Jahr 1999 im Fachbereich Theologie - Praktische Theologie, Note: gut, Eberhard-Karls-Universität Tübingen, 12 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Die historischen Wurzeln für das protestantische Verständnis von Ehe lassen sich in der abendländischen Kirchenspaltung durch die Reformation finden. Martin Luther (1483-1546) entwickelte sein Konzept von Ehe gegensätzlich zum römisch-katholischen der 1. Hälfte des 16. Jh, das ins Zentrum den sakramentalen Charakter stellte. Martin Luther hingegen betonte, daß die Ehe ein 'weltlich Ding' sei. Das bedeutet aber nicht, daß er die Autorität der Kirche für die Ordnung und Führung von Ehe ablehnt, sondern daß die Ehe als 'Rechtsinstitut' in den weltlichen Bereich gehört. Er unterstrich die rechtliche Seite der Ehe, für welche dann die weltliche Autorität zuständig sei. Luther hielt daran fest, daß die Ehe als Lebensgemeinschaft zwischen Mann und Frau von Gott als 'göttlicher, seliger Stand' geschützt ist. In den protestantischen Städten und Territorien wurden Konsistorien und Ehegerichte gegründet, die als öffentliche Autorität für Rechtsfragen in der Ehe zuständig waren. Damit wollte Martin Luther im Grunde dasselbe erreichen, was dann auch das Tridentinische Konzil durchsetzte: Die Clandestinenehe, d. h. die heimliche Eheschließung, sollte verhindert werden. Luthers Ehe wurde vor Zeugen nach mittelalterlicher Sitte im eigenen Haus geschlossen. Für die Trauung nahm er also nicht mehr die Kirche in Anspruch. Es zeigt sich hier schon ein Auseinanderdriften von Eheschließung und kirchlicher Segnung der Ehe. In Sachen Ehescheidung gehen die Ansichten der einzelnen Reformatoren auseinander. Luther, Calvin und Bugenhagen gehörten zu der strengen Richtung, Zwingli und Melanchton zu der gemäßigten. In seiner Streitschrift 'Von der babylonischen Gefangenschaft der Kirche', in der Luther grundsätzlich die Ehe als Sakrament verwirft, schreibt er aber auch, daß er die Scheidung sehr hassen würde. Dessen ungeachtet läßt er bestimmte Scheidungsgründe gelten: Ehebruch und 'bösliche Verlassung'. Dem Ehebruch setzt er andere Gründe gleich: Etwa wenn sich ein Ehepartner beharrlich weigert, die 'eheliche Pflicht' zu erfüllen. Die Gründe für eine Weigerung fallen nicht ins Gewicht. Wer sich versagt, gilt als 'schuldig' und darf im Falle einer Scheidung nicht wieder heiraten. Die evangelischen Landeskirchenordnungen vom 16. Jh. hielten sich im Wesentlichen an die Scheidungsauffassungen Luthers. Als Scheidungsgründe galten darüber hinaus manchmal auch 'schwere Straftaten' oder 'schwere Krankheit'.

View on Amazon View on AbeBooks View on Kobo View on B.Depository View on eBay View on Walmart

Studienarbeit aus dem Jahr 1999 im Fachbereich Theologie - Praktische Theologie, Note: gut, Eberhard-Karls-Universität Tübingen, 12 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Die historischen Wurzeln für das protestantische Verständnis von Ehe lassen sich in der abendländischen Kirchenspaltung durch die Reformation finden. Martin Luther (1483-1546) entwickelte sein Konzept von Ehe gegensätzlich zum römisch-katholischen der 1. Hälfte des 16. Jh, das ins Zentrum den sakramentalen Charakter stellte. Martin Luther hingegen betonte, daß die Ehe ein 'weltlich Ding' sei. Das bedeutet aber nicht, daß er die Autorität der Kirche für die Ordnung und Führung von Ehe ablehnt, sondern daß die Ehe als 'Rechtsinstitut' in den weltlichen Bereich gehört. Er unterstrich die rechtliche Seite der Ehe, für welche dann die weltliche Autorität zuständig sei. Luther hielt daran fest, daß die Ehe als Lebensgemeinschaft zwischen Mann und Frau von Gott als 'göttlicher, seliger Stand' geschützt ist. In den protestantischen Städten und Territorien wurden Konsistorien und Ehegerichte gegründet, die als öffentliche Autorität für Rechtsfragen in der Ehe zuständig waren. Damit wollte Martin Luther im Grunde dasselbe erreichen, was dann auch das Tridentinische Konzil durchsetzte: Die Clandestinenehe, d. h. die heimliche Eheschließung, sollte verhindert werden. Luthers Ehe wurde vor Zeugen nach mittelalterlicher Sitte im eigenen Haus geschlossen. Für die Trauung nahm er also nicht mehr die Kirche in Anspruch. Es zeigt sich hier schon ein Auseinanderdriften von Eheschließung und kirchlicher Segnung der Ehe. In Sachen Ehescheidung gehen die Ansichten der einzelnen Reformatoren auseinander. Luther, Calvin und Bugenhagen gehörten zu der strengen Richtung, Zwingli und Melanchton zu der gemäßigten. In seiner Streitschrift 'Von der babylonischen Gefangenschaft der Kirche', in der Luther grundsätzlich die Ehe als Sakrament verwirft, schreibt er aber auch, daß er die Scheidung sehr hassen würde. Dessen ungeachtet läßt er bestimmte Scheidungsgründe gelten: Ehebruch und 'bösliche Verlassung'. Dem Ehebruch setzt er andere Gründe gleich: Etwa wenn sich ein Ehepartner beharrlich weigert, die 'eheliche Pflicht' zu erfüllen. Die Gründe für eine Weigerung fallen nicht ins Gewicht. Wer sich versagt, gilt als 'schuldig' und darf im Falle einer Scheidung nicht wieder heiraten. Die evangelischen Landeskirchenordnungen vom 16. Jh. hielten sich im Wesentlichen an die Scheidungsauffassungen Luthers. Als Scheidungsgründe galten darüber hinaus manchmal auch 'schwere Straftaten' oder 'schwere Krankheit'.

More books from GRIN Verlag

Cover of the book Die Besteuerung der privaten Lebensversicherung nach altem und neuem Recht by Ferdinand Creutz
Cover of the book Miturheber: Gemeinsame Werkschöpfung in Abgrenzung zur Anregung und Gehilfenschaft by Ferdinand Creutz
Cover of the book Organisationsentwicklung - Schulentwicklung by Ferdinand Creutz
Cover of the book Intelligenz - Lehr-/Lernvorgänge aus neurowissenschaftlicher, evolutionsbiologischer und genetischer Perspektive by Ferdinand Creutz
Cover of the book Musikalische Erwachsenenbildung: Erlernen eines Instruments im Erwachsenenalter by Ferdinand Creutz
Cover of the book Darstellung weiblicher und männlicher Charaktere im japanischen Videospiel by Ferdinand Creutz
Cover of the book »Die Meistersinger von Nürnberg« in der Tradition der deutschen Komischen Oper - Eckstein oder Sprengung der Gattung? by Ferdinand Creutz
Cover of the book Die Belagerung von Kaiserswerth im Spanischen Erbfolgekrieg (1701-1714) by Ferdinand Creutz
Cover of the book The financial crisis. A crititcal analysis of its causes and consequences by Ferdinand Creutz
Cover of the book Pädagogik der Vielfalt nach Annedore Prengel by Ferdinand Creutz
Cover of the book Female Voicelessness in Conrad and Welsh - in Heart of Darkness and Marabou Stork Nightmares by Ferdinand Creutz
Cover of the book Die Entwicklung einer soziologischen Theorie des Wohnens unter Bezugnahme der Kritischen Theorie by Ferdinand Creutz
Cover of the book Personalcontrolling in einem international agierenden Konzern by Ferdinand Creutz
Cover of the book Aus der Rede Ottilie Baaders auf der Internationalen Konferenz Sozialistischer Frauen vom August 1907 in Stuttgart by Ferdinand Creutz
Cover of the book Nicht-kooperative Spiele und das Nash-Gleichgewicht by Ferdinand Creutz
We use our own "cookies" and third party cookies to improve services and to see statistical information. By using this website, you agree to our Privacy Policy