Die evangelische Kirche und ihr Eheverständnis - Konfessionsverschiedene Ehe

Konfessionsverschiedene Ehe

Nonfiction, Religion & Spirituality
Cover of the book Die evangelische Kirche und ihr Eheverständnis - Konfessionsverschiedene Ehe by Ferdinand Creutz, GRIN Verlag
View on Amazon View on AbeBooks View on Kobo View on B.Depository View on eBay View on Walmart
Author: Ferdinand Creutz ISBN: 9783638482431
Publisher: GRIN Verlag Publication: March 24, 2006
Imprint: GRIN Verlag Language: German
Author: Ferdinand Creutz
ISBN: 9783638482431
Publisher: GRIN Verlag
Publication: March 24, 2006
Imprint: GRIN Verlag
Language: German

Studienarbeit aus dem Jahr 1999 im Fachbereich Theologie - Praktische Theologie, Note: gut, Eberhard-Karls-Universität Tübingen, 12 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Die historischen Wurzeln für das protestantische Verständnis von Ehe lassen sich in der abendländischen Kirchenspaltung durch die Reformation finden. Martin Luther (1483-1546) entwickelte sein Konzept von Ehe gegensätzlich zum römisch-katholischen der 1. Hälfte des 16. Jh, das ins Zentrum den sakramentalen Charakter stellte. Martin Luther hingegen betonte, daß die Ehe ein 'weltlich Ding' sei. Das bedeutet aber nicht, daß er die Autorität der Kirche für die Ordnung und Führung von Ehe ablehnt, sondern daß die Ehe als 'Rechtsinstitut' in den weltlichen Bereich gehört. Er unterstrich die rechtliche Seite der Ehe, für welche dann die weltliche Autorität zuständig sei. Luther hielt daran fest, daß die Ehe als Lebensgemeinschaft zwischen Mann und Frau von Gott als 'göttlicher, seliger Stand' geschützt ist. In den protestantischen Städten und Territorien wurden Konsistorien und Ehegerichte gegründet, die als öffentliche Autorität für Rechtsfragen in der Ehe zuständig waren. Damit wollte Martin Luther im Grunde dasselbe erreichen, was dann auch das Tridentinische Konzil durchsetzte: Die Clandestinenehe, d. h. die heimliche Eheschließung, sollte verhindert werden. Luthers Ehe wurde vor Zeugen nach mittelalterlicher Sitte im eigenen Haus geschlossen. Für die Trauung nahm er also nicht mehr die Kirche in Anspruch. Es zeigt sich hier schon ein Auseinanderdriften von Eheschließung und kirchlicher Segnung der Ehe. In Sachen Ehescheidung gehen die Ansichten der einzelnen Reformatoren auseinander. Luther, Calvin und Bugenhagen gehörten zu der strengen Richtung, Zwingli und Melanchton zu der gemäßigten. In seiner Streitschrift 'Von der babylonischen Gefangenschaft der Kirche', in der Luther grundsätzlich die Ehe als Sakrament verwirft, schreibt er aber auch, daß er die Scheidung sehr hassen würde. Dessen ungeachtet läßt er bestimmte Scheidungsgründe gelten: Ehebruch und 'bösliche Verlassung'. Dem Ehebruch setzt er andere Gründe gleich: Etwa wenn sich ein Ehepartner beharrlich weigert, die 'eheliche Pflicht' zu erfüllen. Die Gründe für eine Weigerung fallen nicht ins Gewicht. Wer sich versagt, gilt als 'schuldig' und darf im Falle einer Scheidung nicht wieder heiraten. Die evangelischen Landeskirchenordnungen vom 16. Jh. hielten sich im Wesentlichen an die Scheidungsauffassungen Luthers. Als Scheidungsgründe galten darüber hinaus manchmal auch 'schwere Straftaten' oder 'schwere Krankheit'.

View on Amazon View on AbeBooks View on Kobo View on B.Depository View on eBay View on Walmart

Studienarbeit aus dem Jahr 1999 im Fachbereich Theologie - Praktische Theologie, Note: gut, Eberhard-Karls-Universität Tübingen, 12 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Die historischen Wurzeln für das protestantische Verständnis von Ehe lassen sich in der abendländischen Kirchenspaltung durch die Reformation finden. Martin Luther (1483-1546) entwickelte sein Konzept von Ehe gegensätzlich zum römisch-katholischen der 1. Hälfte des 16. Jh, das ins Zentrum den sakramentalen Charakter stellte. Martin Luther hingegen betonte, daß die Ehe ein 'weltlich Ding' sei. Das bedeutet aber nicht, daß er die Autorität der Kirche für die Ordnung und Führung von Ehe ablehnt, sondern daß die Ehe als 'Rechtsinstitut' in den weltlichen Bereich gehört. Er unterstrich die rechtliche Seite der Ehe, für welche dann die weltliche Autorität zuständig sei. Luther hielt daran fest, daß die Ehe als Lebensgemeinschaft zwischen Mann und Frau von Gott als 'göttlicher, seliger Stand' geschützt ist. In den protestantischen Städten und Territorien wurden Konsistorien und Ehegerichte gegründet, die als öffentliche Autorität für Rechtsfragen in der Ehe zuständig waren. Damit wollte Martin Luther im Grunde dasselbe erreichen, was dann auch das Tridentinische Konzil durchsetzte: Die Clandestinenehe, d. h. die heimliche Eheschließung, sollte verhindert werden. Luthers Ehe wurde vor Zeugen nach mittelalterlicher Sitte im eigenen Haus geschlossen. Für die Trauung nahm er also nicht mehr die Kirche in Anspruch. Es zeigt sich hier schon ein Auseinanderdriften von Eheschließung und kirchlicher Segnung der Ehe. In Sachen Ehescheidung gehen die Ansichten der einzelnen Reformatoren auseinander. Luther, Calvin und Bugenhagen gehörten zu der strengen Richtung, Zwingli und Melanchton zu der gemäßigten. In seiner Streitschrift 'Von der babylonischen Gefangenschaft der Kirche', in der Luther grundsätzlich die Ehe als Sakrament verwirft, schreibt er aber auch, daß er die Scheidung sehr hassen würde. Dessen ungeachtet läßt er bestimmte Scheidungsgründe gelten: Ehebruch und 'bösliche Verlassung'. Dem Ehebruch setzt er andere Gründe gleich: Etwa wenn sich ein Ehepartner beharrlich weigert, die 'eheliche Pflicht' zu erfüllen. Die Gründe für eine Weigerung fallen nicht ins Gewicht. Wer sich versagt, gilt als 'schuldig' und darf im Falle einer Scheidung nicht wieder heiraten. Die evangelischen Landeskirchenordnungen vom 16. Jh. hielten sich im Wesentlichen an die Scheidungsauffassungen Luthers. Als Scheidungsgründe galten darüber hinaus manchmal auch 'schwere Straftaten' oder 'schwere Krankheit'.

More books from GRIN Verlag

Cover of the book Aristoteles und die Verfassung by Ferdinand Creutz
Cover of the book Die großen Grundwasservorkommen der Erde - ihre Nutzung und Gefährdung by Ferdinand Creutz
Cover of the book Ausdauertraining. Trainingsplan für einen untrainierten 58-jährigen Mann by Ferdinand Creutz
Cover of the book Körperschaftsteuer: Inzidenzanalyse der Gewinnbesteuerung by Ferdinand Creutz
Cover of the book Der Shah-Bano-Fall und die Debatte um ein einheitliches Zivilrecht in Indien by Ferdinand Creutz
Cover of the book The New Negro of the Harlem Renaissance in the poems of Claude McKay by Ferdinand Creutz
Cover of the book Multiple Non-Linear Regression Analysis by Ferdinand Creutz
Cover of the book Kampf und Karitas, die Doppelgesichtigkeit der Hamas by Ferdinand Creutz
Cover of the book Das Freihandelsabkommen NAFTA aus der Perspektive Mexikos by Ferdinand Creutz
Cover of the book Arbeitszufriedenheit und Motivationspotential bei Bank-Mitarbeitern by Ferdinand Creutz
Cover of the book Der ontologische Gottesbegriff bei Rene Descartes by Ferdinand Creutz
Cover of the book Michel Foucault: Das Dispositiv der Sexualität und der politische Widerstand by Ferdinand Creutz
Cover of the book Angebotsvergleich im Einkauf (Unterweisung anhand der Fallmethode Industriekaufmann / -kauffrau) by Ferdinand Creutz
Cover of the book Die Rhetorik des Investiturstreits by Ferdinand Creutz
Cover of the book Deconstructing Eurocentric Representation in Charles Johnson's 'Middle Passage' by Ferdinand Creutz
We use our own "cookies" and third party cookies to improve services and to see statistical information. By using this website, you agree to our Privacy Policy