Author: | Tobias Bunse | ISBN: | 9783640355983 |
Publisher: | GRIN Verlag | Publication: | June 24, 2009 |
Imprint: | GRIN Verlag | Language: | German |
Author: | Tobias Bunse |
ISBN: | 9783640355983 |
Publisher: | GRIN Verlag |
Publication: | June 24, 2009 |
Imprint: | GRIN Verlag |
Language: | German |
Studienarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich Geschichte Europa - and. Länder - Mittelalter, Frühe Neuzeit, Note: 3,0, Universität Paderborn, Sprache: Deutsch, Abstract: Im 11. und 12. Jahrhundert erreichte der Streit zwischen Kirche und Staat einen neuen Höhepunkt. Mittelpunkt des Konfliktes war die Rolle der weltlichen Herrscher bei der Amteinsetzung von Bischöfen und Äbten, im Genauen bei der Überreichung von Ring und Stab an den geistlichen Würdenträger durch den weltlichen Herrscher. Diese so genannte Laieninvestitur stieß jedoch bei der Kirche innerhalb des 11. Jahrhunderts immer stärker auf Ablehnung. Die Geistlichkeit wollte das Investiturrecht für sich beanspruchen und somit den Einfluss des weltlichen Herrschers bei der Amtseinsetzung zurücktreiben. Eine entsprechende kirchliche Reformbewegung ging schließlich vom Kloster Cluny aus, die auf ein komplettes Laieninvestiturverbot drängte. Das Wormser Konkordat, welches von Kaiser Heinrich IV. und Papst Gregor VII. unterzeichnet wurde, schuf nach jahrzehntelangen Auseinandersetzungen zwischen Kirche und Staat letztendlich einen Kompromiss. Das Konkordat sah vor, dass der Bischof im Deutschen Reich in der Gegenwart des Königs gewählt werden sollte. Darüber hinaus erhielt der Gewählte vom König durch das Zepter die Regalien, während der Papst ihm die geistliche Gewalt und als deren Zeichen Ring und Stab verlieh. Im Deutschen Reich fand die Investitur unmittelbar vor der Weihe statt, in Italien und Burgund innerhalb von sechs Monaten nach Auferlegung der Regalien. Kernpunkt der vorliegenden Hausarbeit wird es sein, die Veränderungen für das König- bzw. Kaisertum sowie das Papsttum herauszuarbeiten, die das Wormser Konkordat nach sich zog. Dazu finden die Papst- und Kaiserurkunde besondere Beachtung, die zum Einen analysiert und zum Anderen einem Vergleich unterzogen werden sollen. Am Inhalt der beiden Urkunden lassen sich bereits viele Folgen für den Staat und die Kirche ableiten, die der Investiturstreit und das Konkordat mit sich brachten.
Studienarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich Geschichte Europa - and. Länder - Mittelalter, Frühe Neuzeit, Note: 3,0, Universität Paderborn, Sprache: Deutsch, Abstract: Im 11. und 12. Jahrhundert erreichte der Streit zwischen Kirche und Staat einen neuen Höhepunkt. Mittelpunkt des Konfliktes war die Rolle der weltlichen Herrscher bei der Amteinsetzung von Bischöfen und Äbten, im Genauen bei der Überreichung von Ring und Stab an den geistlichen Würdenträger durch den weltlichen Herrscher. Diese so genannte Laieninvestitur stieß jedoch bei der Kirche innerhalb des 11. Jahrhunderts immer stärker auf Ablehnung. Die Geistlichkeit wollte das Investiturrecht für sich beanspruchen und somit den Einfluss des weltlichen Herrschers bei der Amtseinsetzung zurücktreiben. Eine entsprechende kirchliche Reformbewegung ging schließlich vom Kloster Cluny aus, die auf ein komplettes Laieninvestiturverbot drängte. Das Wormser Konkordat, welches von Kaiser Heinrich IV. und Papst Gregor VII. unterzeichnet wurde, schuf nach jahrzehntelangen Auseinandersetzungen zwischen Kirche und Staat letztendlich einen Kompromiss. Das Konkordat sah vor, dass der Bischof im Deutschen Reich in der Gegenwart des Königs gewählt werden sollte. Darüber hinaus erhielt der Gewählte vom König durch das Zepter die Regalien, während der Papst ihm die geistliche Gewalt und als deren Zeichen Ring und Stab verlieh. Im Deutschen Reich fand die Investitur unmittelbar vor der Weihe statt, in Italien und Burgund innerhalb von sechs Monaten nach Auferlegung der Regalien. Kernpunkt der vorliegenden Hausarbeit wird es sein, die Veränderungen für das König- bzw. Kaisertum sowie das Papsttum herauszuarbeiten, die das Wormser Konkordat nach sich zog. Dazu finden die Papst- und Kaiserurkunde besondere Beachtung, die zum Einen analysiert und zum Anderen einem Vergleich unterzogen werden sollen. Am Inhalt der beiden Urkunden lassen sich bereits viele Folgen für den Staat und die Kirche ableiten, die der Investiturstreit und das Konkordat mit sich brachten.