Author: | Thomas Knappe | ISBN: | 9783638183437 |
Publisher: | GRIN Verlag | Publication: | April 10, 2003 |
Imprint: | GRIN Verlag | Language: | German |
Author: | Thomas Knappe |
ISBN: | 9783638183437 |
Publisher: | GRIN Verlag |
Publication: | April 10, 2003 |
Imprint: | GRIN Verlag |
Language: | German |
Studienarbeit aus dem Jahr 2002 im Fachbereich BWL - Recht, Note: 1,7, FOM Essen, Hochschule für Oekonomie & Management gemeinnützige GmbH, Hochschulleitung Essen früher Fachhochschule (Studienfach Unternehmensrecht), Sprache: Deutsch, Abstract: 1 Einleitung Am 01.01.1990 trat das Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG) in Kraft. Durch diese Einführung ergibt sich ein wesentlich verbesserter Verbraucherschutz und somit eine Haftungsverschärfung für den Hersteller. Dies bedeutet, dass der Hersteller eines Produktes für Personen- oder Sachschäden unabhängig davon haftet, ob ihn hinsichtlich des Fehlers ein Verschulden trifft oder nicht. Zu den Herstellern zählen nach dem ProdHaftG auch die Importeure aus Nicht-EU-Ländern, die Quasihersteller und die Händler. Mögliche Ansprüche von Geschädigten scheitern im Zuge dieses Gesetzes nicht mehr daran, dass zwar der Händler, nicht aber der eigentliche Hersteller ausfindig gemacht werden kann.1 Das Produktrecht ist für Nichtjuristen unübersichtlich. Voraussetzungen und Regelungen sind nicht allein im ProdHaftG zu finden, sondern auch in Verbindung mit anderen Gesetzestexten, wie dem Futtermittelgesetz, Arzneimittelgesetz und an verschiedenen Stellen des BGB.2
Studienarbeit aus dem Jahr 2002 im Fachbereich BWL - Recht, Note: 1,7, FOM Essen, Hochschule für Oekonomie & Management gemeinnützige GmbH, Hochschulleitung Essen früher Fachhochschule (Studienfach Unternehmensrecht), Sprache: Deutsch, Abstract: 1 Einleitung Am 01.01.1990 trat das Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG) in Kraft. Durch diese Einführung ergibt sich ein wesentlich verbesserter Verbraucherschutz und somit eine Haftungsverschärfung für den Hersteller. Dies bedeutet, dass der Hersteller eines Produktes für Personen- oder Sachschäden unabhängig davon haftet, ob ihn hinsichtlich des Fehlers ein Verschulden trifft oder nicht. Zu den Herstellern zählen nach dem ProdHaftG auch die Importeure aus Nicht-EU-Ländern, die Quasihersteller und die Händler. Mögliche Ansprüche von Geschädigten scheitern im Zuge dieses Gesetzes nicht mehr daran, dass zwar der Händler, nicht aber der eigentliche Hersteller ausfindig gemacht werden kann.1 Das Produktrecht ist für Nichtjuristen unübersichtlich. Voraussetzungen und Regelungen sind nicht allein im ProdHaftG zu finden, sondern auch in Verbindung mit anderen Gesetzestexten, wie dem Futtermittelgesetz, Arzneimittelgesetz und an verschiedenen Stellen des BGB.2