Author: | Tobias Scheidacker, Sascha Lambert | ISBN: | 9783640818211 |
Publisher: | GRIN Verlag | Publication: | February 4, 2011 |
Imprint: | GRIN Verlag | Language: | German |
Author: | Tobias Scheidacker, Sascha Lambert |
ISBN: | 9783640818211 |
Publisher: | GRIN Verlag |
Publication: | February 4, 2011 |
Imprint: | GRIN Verlag |
Language: | German |
Skript aus dem Jahr 2011 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / BGB AT / Schuldrecht / Sachenrecht, , Veranstaltung: Berliner Seminare für Verwalter und Vermieter, Sprache: Deutsch, Abstract: Wann ist wie oft zu mahnen? Welche Mahnkosten sind umlagefähig? Wie beantrage ich einen Mahnbescheid? Das Skript wendet sich speziell an die Sachbearbeiter von Hausverwaltungen, die mit der Beitreibung von offenen Mietforderungen befasst sind. Es gibt einen kurzen Überblick über die rechtlichen Grundlagen des Mahnwesens, warnt vor häufigen Fehlerquellen in Mietkonten - welche anhand von Praxisbeispielen erläutert werden - und führt dann durch den Computer-Vordruck für einen Mahnbescheidsantrag, welchen es erläutert. Zwar dürfen Hausverwalter den Vermieter gerichtlich nicht (mehr) vertreten, was auch im Mahnverfahren gilt; häufig wird jedoch auch eigener Bestand verwaltet.
Skript aus dem Jahr 2011 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / BGB AT / Schuldrecht / Sachenrecht, , Veranstaltung: Berliner Seminare für Verwalter und Vermieter, Sprache: Deutsch, Abstract: Wann ist wie oft zu mahnen? Welche Mahnkosten sind umlagefähig? Wie beantrage ich einen Mahnbescheid? Das Skript wendet sich speziell an die Sachbearbeiter von Hausverwaltungen, die mit der Beitreibung von offenen Mietforderungen befasst sind. Es gibt einen kurzen Überblick über die rechtlichen Grundlagen des Mahnwesens, warnt vor häufigen Fehlerquellen in Mietkonten - welche anhand von Praxisbeispielen erläutert werden - und führt dann durch den Computer-Vordruck für einen Mahnbescheidsantrag, welchen es erläutert. Zwar dürfen Hausverwalter den Vermieter gerichtlich nicht (mehr) vertreten, was auch im Mahnverfahren gilt; häufig wird jedoch auch eigener Bestand verwaltet.