Präventive Gewinnabschöpfung (PräGe). Entscheidungssammlung in Volltexten, mit Leitsätzen, grundsätzlichen Aussagen/Feststellungen und thematischen Veröffentlichungshinweisen

4., überarbeitete & erweiterte Auflage 2017

Nonfiction, Reference & Language, Law, Urban State & Local Government
Cover of the book Präventive Gewinnabschöpfung (PräGe). Entscheidungssammlung in Volltexten, mit Leitsätzen, grundsätzlichen Aussagen/Feststellungen und thematischen Veröffentlichungshinweisen by Ernst Hunsicker, GRIN Verlag
View on Amazon View on AbeBooks View on Kobo View on B.Depository View on eBay View on Walmart
Author: Ernst Hunsicker ISBN: 9783638029124
Publisher: GRIN Verlag Publication: March 27, 2008
Imprint: GRIN Verlag Language: German
Author: Ernst Hunsicker
ISBN: 9783638029124
Publisher: GRIN Verlag
Publication: March 27, 2008
Imprint: GRIN Verlag
Language: German

Sammelband aus dem Jahr 2017 im Fachbereich Jura - Öffentliches Recht / VerwaltungsR, , Sprache: Deutsch, Abstract: Die Präventiven Gewinnabschöpfung (PräGe) dient der Abschöpfung offensichtlich deliktischer Gewinne mit präventiven - also gefahrenabwehrenden - Mitteln, um a) Eigentumsansprüche Berechtigter über das Strafermittlungsverfahren hinaus zu wahren ('Eigentumsschutz') und/oder b) Sachen dem 'kriminellen Kreislauf' zu entziehen ('Abwehr einer gegenwärtigen Gefahr'). Der Erlös der sichergestellten und danach in Verwahrung genommenen Sachen (Gegenstände) bzw. das unmittelbar sichergestellte Bargeld fallen an den Fiskus (je nach Zuständigkeit Kommune, Land oder Bund), sofern nach Ablauf der gesetzlichen Fristen keine Eigentümer oder sonst Berechtigte festgestellt werden können und/oder die Sachen zur Abwehr einer gegenwärtigen Gefahr sichergestellt wurden. Die fiskalische Verwertung ist im Falle der Nicht-Herausgabe von sekundärer Bedeutung. Von der Möglichkeit der PräGe wurde in den letzten Jahren in den meisten Bundesländern mehr und mehr Gebrauch gemacht. Wegen der Zunahme der PräGe-Verfahren verwundert es deshalb auch nicht, dass die Verwaltungsgerichte zunehmend mehr zu diesen Verfahren durch Urteile und Beschlüsse entscheiden. Die Gerichte, die Staatsanwaltschaften, die Verwaltungs- bzw. Ordnungsbehörden und nicht zuletzt die Polizeien der Länder und des Bundes orientieren sich neben den einschlägigen Gesetzen (hier: Gefahrenabwehrgesetze) bei der Fallauswahl, Fallbegründung und Fallanalyse in einem besonderen Maße an der Rechtsprechung der Gerichte. Inzwischen liegen weitere verwaltungsgerichtliche Entscheidungen zur PräGe vor, die in dieser nunmehr 4., überarbeiteten & erweiterten Auflage 2017 enthalten sind sowie grundsätzliche Aussagen/Feststellungen zu dem Für und Wider der PräGe und neue thematische Veröffentlichungshinweise und Fachbuchbeiträge. PräGe-Verfahren kamen zunächst bundesweit nur bei den Verwaltungsbehörden (Niedersachsen) und den Polizeibehörden (andere Bundesländer, Bund) zur Durchführung. Nunmehr haben auch Zollfahndungsämter gemäß § 32b Zollfahndungsdienstgesetz (ZFdG) Bargeld zur Abwehr einer gegenwärtigen Gefahr sichergestellt. Weitere verwaltungsgerichtliche Entscheidungen der 1. und 2. Instanz sind eingearbeitet. Neu eingefügt ist eine Bilanz der Präventiven Gewinnabschöpfung nach einem Zeitraum von rund zehn Jahren - auch aktuelle Fallzahlen aus Niedersachsen.

Kriminaldirektor a.D. Ernst Hunsicker (Jahrgang 1944) trat 1962 in den Polizeivollzugsdienst des Landes Niedersachsen ein. Nach der Grundausbildung und der obligaten Verwendung in der Bereitschaftspolizei wurde er 1965 zum Polizeiabschnitt Lingen/Ems versetzt, wo er im SOV-Dienst (Sicherheit, Ordnung, Verkehr) eingesetzt war. 1967 wurde Hunsicker zur Landeskriminalpolizeistelle Osnabrück versetzt, wo er in verschiedenen Dienstbereichen (Sachbearbeiter Wirtschaftskriminalität/Betrug/ Fälschungen, Wachgruppenleiter im Kriminaldauerdienst, Mitglied der 1. Mordkommission) tätig war. Von 1972 bis 1975 erfolgte seine Ausbildung für den gehobenen Polizeivollzugsdienst der Kriminalpolizei. Danach bis 1979 Verwendung als Führungsgehilfe K 1 beim Leiter der Kriminalpolizei im (ehemaligen) Regierungsbezirk Osnabrück, Leiter des 3. Fachkommissariats (Wirtschaftskriminalität/Betrug/Fälschungen) in Lingen/Ems und Fachlehrer an der Landespolizeischule Hann. Münden in Kommissarslehrgängen. Daran schloss sich das Studium für den höheren Polizeivollzugsdienst der Kriminalpolizei an (1979 bis 1981). Im Anschluss fand Hunsicker Verwendung als Fachlehrer an der Landespolizeischule Hann. Münden (bis 1982), stellvertretender Ausbildungsstättenleiter in Bad Iburg/LK Osnabrück (bis 1988), stellvertretender Leiter der Kriminalpolizeiinspektion Osnabrück (bis 1993) und Leiter der Kriminalpolizeiinspektion Lingen/Ems (bis 1994). Von 1994 bis zu seiner Pensionierung mit Ablauf des Monats Februar 2004 leitete er den Zentralen Kriminaldienst bei der Polizeiinspektion (Z) Osnabrück-Stadt und war in Personalunion stellvertretender Inspektionsleiter. Hunsicker hat sich in zahlreichen Veröffentlichungen mit der Kriminali-tätsverfolgung und -verhütung, dem - auch kundenorientierten - Einsatz der Polizei und dem polizeilich relevanten Recht befasst. Dazu zählen auch Fachbücher und autobiografische Werke. Vielleicht 'besuchen' Sie Ernst Hunsicker einmal auf seiner Homepage, wo Sie unter http://ernsthunsicker.de mehr erfahren können.

View on Amazon View on AbeBooks View on Kobo View on B.Depository View on eBay View on Walmart

Sammelband aus dem Jahr 2017 im Fachbereich Jura - Öffentliches Recht / VerwaltungsR, , Sprache: Deutsch, Abstract: Die Präventiven Gewinnabschöpfung (PräGe) dient der Abschöpfung offensichtlich deliktischer Gewinne mit präventiven - also gefahrenabwehrenden - Mitteln, um a) Eigentumsansprüche Berechtigter über das Strafermittlungsverfahren hinaus zu wahren ('Eigentumsschutz') und/oder b) Sachen dem 'kriminellen Kreislauf' zu entziehen ('Abwehr einer gegenwärtigen Gefahr'). Der Erlös der sichergestellten und danach in Verwahrung genommenen Sachen (Gegenstände) bzw. das unmittelbar sichergestellte Bargeld fallen an den Fiskus (je nach Zuständigkeit Kommune, Land oder Bund), sofern nach Ablauf der gesetzlichen Fristen keine Eigentümer oder sonst Berechtigte festgestellt werden können und/oder die Sachen zur Abwehr einer gegenwärtigen Gefahr sichergestellt wurden. Die fiskalische Verwertung ist im Falle der Nicht-Herausgabe von sekundärer Bedeutung. Von der Möglichkeit der PräGe wurde in den letzten Jahren in den meisten Bundesländern mehr und mehr Gebrauch gemacht. Wegen der Zunahme der PräGe-Verfahren verwundert es deshalb auch nicht, dass die Verwaltungsgerichte zunehmend mehr zu diesen Verfahren durch Urteile und Beschlüsse entscheiden. Die Gerichte, die Staatsanwaltschaften, die Verwaltungs- bzw. Ordnungsbehörden und nicht zuletzt die Polizeien der Länder und des Bundes orientieren sich neben den einschlägigen Gesetzen (hier: Gefahrenabwehrgesetze) bei der Fallauswahl, Fallbegründung und Fallanalyse in einem besonderen Maße an der Rechtsprechung der Gerichte. Inzwischen liegen weitere verwaltungsgerichtliche Entscheidungen zur PräGe vor, die in dieser nunmehr 4., überarbeiteten & erweiterten Auflage 2017 enthalten sind sowie grundsätzliche Aussagen/Feststellungen zu dem Für und Wider der PräGe und neue thematische Veröffentlichungshinweise und Fachbuchbeiträge. PräGe-Verfahren kamen zunächst bundesweit nur bei den Verwaltungsbehörden (Niedersachsen) und den Polizeibehörden (andere Bundesländer, Bund) zur Durchführung. Nunmehr haben auch Zollfahndungsämter gemäß § 32b Zollfahndungsdienstgesetz (ZFdG) Bargeld zur Abwehr einer gegenwärtigen Gefahr sichergestellt. Weitere verwaltungsgerichtliche Entscheidungen der 1. und 2. Instanz sind eingearbeitet. Neu eingefügt ist eine Bilanz der Präventiven Gewinnabschöpfung nach einem Zeitraum von rund zehn Jahren - auch aktuelle Fallzahlen aus Niedersachsen.

Kriminaldirektor a.D. Ernst Hunsicker (Jahrgang 1944) trat 1962 in den Polizeivollzugsdienst des Landes Niedersachsen ein. Nach der Grundausbildung und der obligaten Verwendung in der Bereitschaftspolizei wurde er 1965 zum Polizeiabschnitt Lingen/Ems versetzt, wo er im SOV-Dienst (Sicherheit, Ordnung, Verkehr) eingesetzt war. 1967 wurde Hunsicker zur Landeskriminalpolizeistelle Osnabrück versetzt, wo er in verschiedenen Dienstbereichen (Sachbearbeiter Wirtschaftskriminalität/Betrug/ Fälschungen, Wachgruppenleiter im Kriminaldauerdienst, Mitglied der 1. Mordkommission) tätig war. Von 1972 bis 1975 erfolgte seine Ausbildung für den gehobenen Polizeivollzugsdienst der Kriminalpolizei. Danach bis 1979 Verwendung als Führungsgehilfe K 1 beim Leiter der Kriminalpolizei im (ehemaligen) Regierungsbezirk Osnabrück, Leiter des 3. Fachkommissariats (Wirtschaftskriminalität/Betrug/Fälschungen) in Lingen/Ems und Fachlehrer an der Landespolizeischule Hann. Münden in Kommissarslehrgängen. Daran schloss sich das Studium für den höheren Polizeivollzugsdienst der Kriminalpolizei an (1979 bis 1981). Im Anschluss fand Hunsicker Verwendung als Fachlehrer an der Landespolizeischule Hann. Münden (bis 1982), stellvertretender Ausbildungsstättenleiter in Bad Iburg/LK Osnabrück (bis 1988), stellvertretender Leiter der Kriminalpolizeiinspektion Osnabrück (bis 1993) und Leiter der Kriminalpolizeiinspektion Lingen/Ems (bis 1994). Von 1994 bis zu seiner Pensionierung mit Ablauf des Monats Februar 2004 leitete er den Zentralen Kriminaldienst bei der Polizeiinspektion (Z) Osnabrück-Stadt und war in Personalunion stellvertretender Inspektionsleiter. Hunsicker hat sich in zahlreichen Veröffentlichungen mit der Kriminali-tätsverfolgung und -verhütung, dem - auch kundenorientierten - Einsatz der Polizei und dem polizeilich relevanten Recht befasst. Dazu zählen auch Fachbücher und autobiografische Werke. Vielleicht 'besuchen' Sie Ernst Hunsicker einmal auf seiner Homepage, wo Sie unter http://ernsthunsicker.de mehr erfahren können.

More books from GRIN Verlag

Cover of the book Das gestohlene Foto. Eine Fallanalyse zum Urheberrecht by Ernst Hunsicker
Cover of the book Die Sprache des Bildes by Ernst Hunsicker
Cover of the book Foreign aid and development in Bangladesh. by Ernst Hunsicker
Cover of the book Kerninhalte eines postmodernen Verständnisses von Sozialarbeit by Ernst Hunsicker
Cover of the book Die Bedeutung der Wortbildung und ihre Auswirkungen auf den Wortschatz am Beispiel romanischer Sprachen by Ernst Hunsicker
Cover of the book Siyasa Shariya und Qadi-Gerichtsbarkeit-Judikative Rechtsprechung und der Kompetenzbereich des Herrschers im heutigen Saudi-Arabien by Ernst Hunsicker
Cover of the book A Minimalist Perspective on Head Movement of Verbs and Auxiliaries in English by Ernst Hunsicker
Cover of the book Verspottung von Politikern in Athen - dargestellt am Beispiel des Strategen Kleon in Aristophanes' 'Ritter' by Ernst Hunsicker
Cover of the book Canadian Culture and National Identity by Ernst Hunsicker
Cover of the book Die Benachteiligung der Kinder mit Migrationshintergrund im deutschen Schulsystem by Ernst Hunsicker
Cover of the book Die Budgetierung als Instrument zur Steuerung mittelständischer Unternehmen by Ernst Hunsicker
Cover of the book Wachstum ohne Ende? by Ernst Hunsicker
Cover of the book Die Bedeutung Münchens als Standort für Populärmusik-Tonträgerunternehmen by Ernst Hunsicker
Cover of the book Autonomie der Kunst by Ernst Hunsicker
Cover of the book Die Ethik politischen Handelns bei Edith Stein im Vergleich mit der katholischen Soziallehre by Ernst Hunsicker
We use our own "cookies" and third party cookies to improve services and to see statistical information. By using this website, you agree to our Privacy Policy