Die Hauptversammlung der AG

Ein Überblick über Auskunftsrecht des Aktionärs, Stimmrechte, Nichtigkeit und Anfechtbarkeit von Hauptversammlungsbeschlüssen

Nonfiction, Reference & Language, Law, Business
Cover of the book Die Hauptversammlung der AG by Maximilian Schmitz-Klüner, GRIN Verlag
View on Amazon View on AbeBooks View on Kobo View on B.Depository View on eBay View on Walmart
Author: Maximilian Schmitz-Klüner ISBN: 9783668275744
Publisher: GRIN Verlag Publication: August 17, 2016
Imprint: GRIN Verlag Language: German
Author: Maximilian Schmitz-Klüner
ISBN: 9783668275744
Publisher: GRIN Verlag
Publication: August 17, 2016
Imprint: GRIN Verlag
Language: German

Studienarbeit aus dem Jahr 2016 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 1,7, Fachhochschule Südwestfalen; Abteilung Meschede, Sprache: Deutsch, Abstract: In Deutschland existierten Ende 2010 zirka 17.000 Aktiengesellschaften. Diese Anzahl erscheint recht klein im Vergleich zur Gesamtanzahl von 3.629.666 deutscher Unternehmen. Betrachtet man hingegen das Grundkapital dieser Gesellschaften von zirka 170 Mrd. Euro, lässt sich erkennen, dass sie eine große wirtschaftliche Rolle spielen. Eine Aktiengesellschaft oder kurz auch AG genannt, ist eine Handelsgesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit (juristische Person gemäß § 1 Abs. 1 AktG). Eigene Rechtspersönlichkeit meint, dass die Aktiengesellschaft selbst Trägerin von Rechten und Pflichten ist. Sie erhält diese Rechtspersönlichkeit erst mit ihrer Eintragung ins Handelsregister Abteilung B. Diese Eintragung kann jedoch erst erfolgen, wenn mindestens 25 % des Nennwertes jeder Aktie eingezahlt worden ist (vgl. § 36a AktG i. V. m. § 37 AktG). Das heißt, dass wenigstens 12.500,00 ? eingezahlt werden müssen, bei einem Mindestkapital einer Aktiengesellschaft von 50.000,00 ? (§ 7 AktG). Dieses sogenannte Grundkapital ist in Aktien aufzuteilen (§ 1 Abs. 2 AktG), welche zumeist von den Gründern übernommen werden (vgl. § 2 AktG). Eine Aktie ist ein Wertpapier, welches von einem Aktionär gehalten wird. Wenn die Aktien nicht als Stückaktien, also Aktien, die alle mit dem gleichen Anteil am Grundkapital beteiligt sind (ohne Nennwert) (§ 8 Abs. 3 AktG), sondern als Nennbetragsaktien, Aktien mit einem Nennwert, ausgegeben werden, muss dieser auf mindestens 1 Euro lauten (§ 8 Abs. 2 AktG). Die Aktiengesellschaft kann von einer oder mehreren Personen gegründet werden (§ 2 AktG). Die Gründer bestellen dann den ersten Aufsichtsrat, der anschließend den Vorstand wählt (§ 30 AktG). Der gesamte Vorstand sowie der Aufsichtsrat bilden zusammen mit der Hauptversammlung die Organe der Aktiengesellschaft. Der Vorstand (§§ 76-94 AktG) ist das leitende Organ und wird vom Aufsichtsrat auf maximal 5 Jahre gewählt. Er vertritt die Gesellschaft sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich. Der Aufsichtsrat (§§ 95-116 AktG) ist das Kontrollorgan und besteht aus Vertretern der Aktionäre sowie der Belegschaft. Er wird für 4 Jahre gewählt. Die Hauptversammlung (§§ 118-149 AktG) ist das beschließende Organ und besteht aus den Aktionären.

View on Amazon View on AbeBooks View on Kobo View on B.Depository View on eBay View on Walmart

Studienarbeit aus dem Jahr 2016 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 1,7, Fachhochschule Südwestfalen; Abteilung Meschede, Sprache: Deutsch, Abstract: In Deutschland existierten Ende 2010 zirka 17.000 Aktiengesellschaften. Diese Anzahl erscheint recht klein im Vergleich zur Gesamtanzahl von 3.629.666 deutscher Unternehmen. Betrachtet man hingegen das Grundkapital dieser Gesellschaften von zirka 170 Mrd. Euro, lässt sich erkennen, dass sie eine große wirtschaftliche Rolle spielen. Eine Aktiengesellschaft oder kurz auch AG genannt, ist eine Handelsgesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit (juristische Person gemäß § 1 Abs. 1 AktG). Eigene Rechtspersönlichkeit meint, dass die Aktiengesellschaft selbst Trägerin von Rechten und Pflichten ist. Sie erhält diese Rechtspersönlichkeit erst mit ihrer Eintragung ins Handelsregister Abteilung B. Diese Eintragung kann jedoch erst erfolgen, wenn mindestens 25 % des Nennwertes jeder Aktie eingezahlt worden ist (vgl. § 36a AktG i. V. m. § 37 AktG). Das heißt, dass wenigstens 12.500,00 ? eingezahlt werden müssen, bei einem Mindestkapital einer Aktiengesellschaft von 50.000,00 ? (§ 7 AktG). Dieses sogenannte Grundkapital ist in Aktien aufzuteilen (§ 1 Abs. 2 AktG), welche zumeist von den Gründern übernommen werden (vgl. § 2 AktG). Eine Aktie ist ein Wertpapier, welches von einem Aktionär gehalten wird. Wenn die Aktien nicht als Stückaktien, also Aktien, die alle mit dem gleichen Anteil am Grundkapital beteiligt sind (ohne Nennwert) (§ 8 Abs. 3 AktG), sondern als Nennbetragsaktien, Aktien mit einem Nennwert, ausgegeben werden, muss dieser auf mindestens 1 Euro lauten (§ 8 Abs. 2 AktG). Die Aktiengesellschaft kann von einer oder mehreren Personen gegründet werden (§ 2 AktG). Die Gründer bestellen dann den ersten Aufsichtsrat, der anschließend den Vorstand wählt (§ 30 AktG). Der gesamte Vorstand sowie der Aufsichtsrat bilden zusammen mit der Hauptversammlung die Organe der Aktiengesellschaft. Der Vorstand (§§ 76-94 AktG) ist das leitende Organ und wird vom Aufsichtsrat auf maximal 5 Jahre gewählt. Er vertritt die Gesellschaft sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich. Der Aufsichtsrat (§§ 95-116 AktG) ist das Kontrollorgan und besteht aus Vertretern der Aktionäre sowie der Belegschaft. Er wird für 4 Jahre gewählt. Die Hauptversammlung (§§ 118-149 AktG) ist das beschließende Organ und besteht aus den Aktionären.

More books from GRIN Verlag

Cover of the book Auf dem Weg der postfamilialen Familie - Ausdruck neuer Freiheit oder Konsequenz gesellschaftlicher Zwänge by Maximilian Schmitz-Klüner
Cover of the book Eine Auseinandersetzung mit der Personalprälatur Opus Dei by Maximilian Schmitz-Klüner
Cover of the book Ein Ausflug in die Geschichte der Hochsprungtechniken - Vom Hocksprung zum Flop by Maximilian Schmitz-Klüner
Cover of the book Die Relevanz der Ellipse in der alltäglichen Kommunikationspraxis by Maximilian Schmitz-Klüner
Cover of the book Unterrichtsentwurf zum Symbolwert des Begriffes 'Brücke' unter Einbeziehung des Gleichnisses 'Der verlorene Sohn' (Lk 15, 11-32) by Maximilian Schmitz-Klüner
Cover of the book Die Auswirkungen des Web 2.0 und Twitter auf das Imagemanagement von Nonprofit-Organisationen by Maximilian Schmitz-Klüner
Cover of the book Die Bestandssteuerung im Konsumgüter-Industrieunternehmen by Maximilian Schmitz-Klüner
Cover of the book Verres als Legat: Der Skandal von Lampsakos (Verr. 2, 1, 63-69) by Maximilian Schmitz-Klüner
Cover of the book Rechtsauffassung bei Thukydides. Dargestellt anhand des Konfliktes zwischen Athen und Korinth um Kerkyra by Maximilian Schmitz-Klüner
Cover of the book Othello - Sichtweisen des Character Criticism und des Historical Criticism by Maximilian Schmitz-Klüner
Cover of the book Die Millenniumsentwicklungsziele und ihr Bezug zu Wasser by Maximilian Schmitz-Klüner
Cover of the book Betrachtung des Assessment-Centers anhand methodischer Gütekriterien by Maximilian Schmitz-Klüner
Cover of the book Die Grundlagen der Gemeinkostenplanung in der flexiblen Plankostenrechnung by Maximilian Schmitz-Klüner
Cover of the book Der aktuelle Konflikt in der Ituri-Region by Maximilian Schmitz-Klüner
Cover of the book Der Versorgungsausgleich in der notariellen Praxis by Maximilian Schmitz-Klüner
We use our own "cookies" and third party cookies to improve services and to see statistical information. By using this website, you agree to our Privacy Policy