Author: | Stephan Weinrich | ISBN: | 9783638568043 |
Publisher: | GRIN Verlag | Publication: | November 11, 2006 |
Imprint: | GRIN Verlag | Language: | German |
Author: | Stephan Weinrich |
ISBN: | 9783638568043 |
Publisher: | GRIN Verlag |
Publication: | November 11, 2006 |
Imprint: | GRIN Verlag |
Language: | German |
Studienarbeit aus dem Jahr 2001 im Fachbereich Jura - Europarecht, Völkerrecht, Internationales Privatrecht, Note: 16 Punkte (sehr gut), Universität Leipzig (Juristische Fakultät), Veranstaltung: Seminar: Friedensicherung durch Völkerrecht, 33 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Der internationale Menschenrechtsschutz entfaltet zu Beginn des 21. Jahrhunderts einen der dynamischsten Entwicklungsprozesse des modernen Völkerrechts. Stand die erste Hälfte des 20. Jahrhunderts noch ganz im Zeichen des nach innen und außen souveränen Nationalstaates, wuchs nach den schrecklichen Erfahrungen zweier Weltkriege das Bewußtsein, daß allein der Nationalstaat als Garant von Bürgerrechten nicht mehr ausreichte. Menschenrechte wandelten sich von innerstaatlichen Angelegenheiten zur Sache der Völkergemeinschaft. Im Namen der universalen Idee der Menschenrechte entwickelte sich im Rahmen der Vereinten Nationen und verschiedenen Regionalbündnissen ein institutionalisiertes System eines präventiven und repressiven Menschenrechtsschutzes. Der Schutz der Menschenrechte und das Verbot der Gewaltausübung wurden zu den wichtigsten zivilen Errungenschaften der Vereinten Nationen. Mit der Beilegung des Ost-West-Konflikts und dem Ende des 'Kalten Krieges' entzündeten sich in zahlreichen Regionen der Welt alte oder bisher von der jeweiligen Hegemonialmacht unterdrückte Aggressionsherde. Forderungen nach einer überstaatlichen Vermittlungs- und Ordnungsinstanz wurden laut, die sich so-wohl auf politische als auch auf militärische Aktionen bezogen. Dem Sicherheitsrat der Vereinten Nationen kommt in diesem Bereich eine zentrale Bedeutung zu. Nach Art. 24 Abs. 1 UN-Charta soll der Sicherheitsrat 'ein schnelles und wirk-sames Handeln der Vereinten Nationen' gewährleisten und 'die Hauptverantwortung für die Wahrung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit' tragen. In den letzten Jahren zeigte sich, daß dieser bisher mehr oder weniger handlungsunfähige Rat in der Lage war, diese ihm durch die Charta der Vereinten Nationen zugewiesene Rolle verstärkt wahrzunehmen. Gerade durch die Zunahme von Krisen und Konflikten in verschiedensten Regionen der Welt, wuchs das Bedürfnis nach militärischen Aktionen der internationalen Staatengemeinschaft und der politische Druck auf die Vereinten Nationen und regionale Sicherheitseinrichtungen, wie beispielsweise die OSZE und die NATO. Im Folgenden soll die Problematik der sogenannten 'humanitären Intervention' als Instrument der Konfliktbewältigung näher untersucht werden und anhand zahlreicher Beispiele völkerrechtlich bewertet werden.
Studienarbeit aus dem Jahr 2001 im Fachbereich Jura - Europarecht, Völkerrecht, Internationales Privatrecht, Note: 16 Punkte (sehr gut), Universität Leipzig (Juristische Fakultät), Veranstaltung: Seminar: Friedensicherung durch Völkerrecht, 33 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Der internationale Menschenrechtsschutz entfaltet zu Beginn des 21. Jahrhunderts einen der dynamischsten Entwicklungsprozesse des modernen Völkerrechts. Stand die erste Hälfte des 20. Jahrhunderts noch ganz im Zeichen des nach innen und außen souveränen Nationalstaates, wuchs nach den schrecklichen Erfahrungen zweier Weltkriege das Bewußtsein, daß allein der Nationalstaat als Garant von Bürgerrechten nicht mehr ausreichte. Menschenrechte wandelten sich von innerstaatlichen Angelegenheiten zur Sache der Völkergemeinschaft. Im Namen der universalen Idee der Menschenrechte entwickelte sich im Rahmen der Vereinten Nationen und verschiedenen Regionalbündnissen ein institutionalisiertes System eines präventiven und repressiven Menschenrechtsschutzes. Der Schutz der Menschenrechte und das Verbot der Gewaltausübung wurden zu den wichtigsten zivilen Errungenschaften der Vereinten Nationen. Mit der Beilegung des Ost-West-Konflikts und dem Ende des 'Kalten Krieges' entzündeten sich in zahlreichen Regionen der Welt alte oder bisher von der jeweiligen Hegemonialmacht unterdrückte Aggressionsherde. Forderungen nach einer überstaatlichen Vermittlungs- und Ordnungsinstanz wurden laut, die sich so-wohl auf politische als auch auf militärische Aktionen bezogen. Dem Sicherheitsrat der Vereinten Nationen kommt in diesem Bereich eine zentrale Bedeutung zu. Nach Art. 24 Abs. 1 UN-Charta soll der Sicherheitsrat 'ein schnelles und wirk-sames Handeln der Vereinten Nationen' gewährleisten und 'die Hauptverantwortung für die Wahrung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit' tragen. In den letzten Jahren zeigte sich, daß dieser bisher mehr oder weniger handlungsunfähige Rat in der Lage war, diese ihm durch die Charta der Vereinten Nationen zugewiesene Rolle verstärkt wahrzunehmen. Gerade durch die Zunahme von Krisen und Konflikten in verschiedensten Regionen der Welt, wuchs das Bedürfnis nach militärischen Aktionen der internationalen Staatengemeinschaft und der politische Druck auf die Vereinten Nationen und regionale Sicherheitseinrichtungen, wie beispielsweise die OSZE und die NATO. Im Folgenden soll die Problematik der sogenannten 'humanitären Intervention' als Instrument der Konfliktbewältigung näher untersucht werden und anhand zahlreicher Beispiele völkerrechtlich bewertet werden.