Author: | Martin Schäfer, Carsten Schmier | ISBN: | 9783638358156 |
Publisher: | GRIN Verlag | Publication: | March 15, 2005 |
Imprint: | GRIN Verlag | Language: | German |
Author: | Martin Schäfer, Carsten Schmier |
ISBN: | 9783638358156 |
Publisher: | GRIN Verlag |
Publication: | March 15, 2005 |
Imprint: | GRIN Verlag |
Language: | German |
Studienarbeit aus dem Jahr 2004 im Fachbereich BWL - Recht, Note: 2,3, Hochschule Fulda, Veranstaltung: HGB und Gesellschaftsrecht (Hauptstudium), 5 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: 'Eine Gesellschaft, deren Zweck auf den Betrieb eines Handelsgewerbes unter gemeinschaftlicher Firma gerichtet ist, ist eine offene Handelsgesellschaft, wenn bei keinem der Gesellschafter die Haftung gegenüber den Gesellschaftsgläubigern beschränkt ist.' Die OHG ist eine Abwandlung der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR). Sie unterscheidet sich darin, dass sie auf einem Gesellschaftsvertrag von mindestens 2 Personen beruht, die einem gemeinsamen Zweck folgen. Weitere Unterschiede sind, dass diese Gesellschaft einen gemeinschaftlichen Firmennamen haben muss, unter dem sie Rechte erwirbt, Verbindlichkeiten eingehen kann, sowie vor Gericht klagen, als auch verklagt werden kann (§124 HGB). Da die OHG eine Mehrpersonengesellschaft ist, muss im Firmennamen ein Zusatz darauf hinweisen; z.B.: Albert, Berg & Schmidt; Albert & Co.; Albert OHG; Gebr. Albert.
Studienarbeit aus dem Jahr 2004 im Fachbereich BWL - Recht, Note: 2,3, Hochschule Fulda, Veranstaltung: HGB und Gesellschaftsrecht (Hauptstudium), 5 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: 'Eine Gesellschaft, deren Zweck auf den Betrieb eines Handelsgewerbes unter gemeinschaftlicher Firma gerichtet ist, ist eine offene Handelsgesellschaft, wenn bei keinem der Gesellschafter die Haftung gegenüber den Gesellschaftsgläubigern beschränkt ist.' Die OHG ist eine Abwandlung der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR). Sie unterscheidet sich darin, dass sie auf einem Gesellschaftsvertrag von mindestens 2 Personen beruht, die einem gemeinsamen Zweck folgen. Weitere Unterschiede sind, dass diese Gesellschaft einen gemeinschaftlichen Firmennamen haben muss, unter dem sie Rechte erwirbt, Verbindlichkeiten eingehen kann, sowie vor Gericht klagen, als auch verklagt werden kann (§124 HGB). Da die OHG eine Mehrpersonengesellschaft ist, muss im Firmennamen ein Zusatz darauf hinweisen; z.B.: Albert, Berg & Schmidt; Albert & Co.; Albert OHG; Gebr. Albert.