EuG, Urteil vom 17.09.2007, T-201/04 - Microsoft Corp./Kommission

Kritische Analyse im Hinblick auf den Vorwurf der Verweigerung von Schnittstelleninformationen

Nonfiction, Reference & Language, Law, Business
Cover of the book EuG, Urteil vom 17.09.2007, T-201/04 - Microsoft Corp./Kommission by Livia Wagner, GRIN Verlag
View on Amazon View on AbeBooks View on Kobo View on B.Depository View on eBay View on Walmart
Author: Livia Wagner ISBN: 9783640943401
Publisher: GRIN Verlag Publication: June 24, 2011
Imprint: GRIN Verlag Language: German
Author: Livia Wagner
ISBN: 9783640943401
Publisher: GRIN Verlag
Publication: June 24, 2011
Imprint: GRIN Verlag
Language: German

Studienarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 14,00 Punkte, Universität Bayreuth, Sprache: Deutsch, Abstract: Am 17. September 2007 erging das Urteil des Europäischen Gerichts Erster Instanz in Sachen Microsoft, das weit reichende Konsequenzen für den Softwarehersteller hat. Die eine Folge ist, dass Microsoft von nun an sein PC-Betriebssystem Windows in zwei Versionen anbieten muss (eine mit und eine ohne den Windows Media Player). Die vorliegende Arbeit beschäftigt sich mit der zweiten Folge des Urteils, der sog. 'Interoperabilitätsverfügung'. Microsoft wurde verpflichtet, bestimmte Schnittstelleninformationen offen zu legen. Das Unternehmen beherrscht seit langem den Markt für PC-Betriebssysteme. Es weigerte sich jedoch, die Schnittstelleninformationen zu seinem PC-Betriebssystem Windows 2000 Wettbewerbern auf dem nachgelagerten Markt für Arbeitsgruppenserverbetriebssysteme zur Verfügung zu stellen. Diese waren somit nicht in der Lage, Produkte herzustellen, mittels derer eine Kommunikation zu Rechnern mit Windows 2000 möglich war. Lediglich die Arbeitsgruppenserverbetriebssysteme von Microsoft konnten mit dem neuen Betriebssystem interagieren. Die Europäische Kommission warf Microsoft vor, die Dialogfähigkeit zwischen den besagten Produkten bewusst einzuschränken und stellte einen Missbrauch der marktbeherrschenden Stellung auf dem Markt für PC-Betriebssysteme fest. In ihrer Entscheidung vom 24. März 2004 gab sie dem Unternehmen auf, die vollständige Interoperabilität zwischen den fremden Arbeitsgruppenserverbetriebssystemen und dem eigenen PC-Betriebssystem herzustellen. Microsoft sollte die dazu erforderlichen Schnittstelleninformationen seinen Wettbewerbern zur Verfügung stellen. Diese Verpflichtung wurde durch das Urteil des Europäischen Gerichts Erster Instanz im letzten Jahr bestätigt. Die Interoperabilitätsverfügung erging im Rahmen der Essential Facility Doctrine und ist in die Linie der Rechtssachen Magill und IMS Health einzuordnen, welche die Missbräuchlichkeit von Lizenzverweigerungen zum Gegenstand hatten. Das Urteil zum Fall Microsoft weist zahlreiche rechtliche Besonderheiten auf, von denen vorab zwei genannt werden sollen: Zum einen rückt es die Geltung des Innovationswettbewerbs im Spannungsfeld zwischen den Rechten des geistigen Eigentums und dem Europäischen Kartellrecht in den Mittelpunkt der rechtswissenschaftlichen Diskussion. Zum anderen räumt das Urteil dem Konsumentenschutz bei der kartellrechtlichen Missbrauchskontrolle eine besondere Bedeutung ein.

View on Amazon View on AbeBooks View on Kobo View on B.Depository View on eBay View on Walmart

Studienarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 14,00 Punkte, Universität Bayreuth, Sprache: Deutsch, Abstract: Am 17. September 2007 erging das Urteil des Europäischen Gerichts Erster Instanz in Sachen Microsoft, das weit reichende Konsequenzen für den Softwarehersteller hat. Die eine Folge ist, dass Microsoft von nun an sein PC-Betriebssystem Windows in zwei Versionen anbieten muss (eine mit und eine ohne den Windows Media Player). Die vorliegende Arbeit beschäftigt sich mit der zweiten Folge des Urteils, der sog. 'Interoperabilitätsverfügung'. Microsoft wurde verpflichtet, bestimmte Schnittstelleninformationen offen zu legen. Das Unternehmen beherrscht seit langem den Markt für PC-Betriebssysteme. Es weigerte sich jedoch, die Schnittstelleninformationen zu seinem PC-Betriebssystem Windows 2000 Wettbewerbern auf dem nachgelagerten Markt für Arbeitsgruppenserverbetriebssysteme zur Verfügung zu stellen. Diese waren somit nicht in der Lage, Produkte herzustellen, mittels derer eine Kommunikation zu Rechnern mit Windows 2000 möglich war. Lediglich die Arbeitsgruppenserverbetriebssysteme von Microsoft konnten mit dem neuen Betriebssystem interagieren. Die Europäische Kommission warf Microsoft vor, die Dialogfähigkeit zwischen den besagten Produkten bewusst einzuschränken und stellte einen Missbrauch der marktbeherrschenden Stellung auf dem Markt für PC-Betriebssysteme fest. In ihrer Entscheidung vom 24. März 2004 gab sie dem Unternehmen auf, die vollständige Interoperabilität zwischen den fremden Arbeitsgruppenserverbetriebssystemen und dem eigenen PC-Betriebssystem herzustellen. Microsoft sollte die dazu erforderlichen Schnittstelleninformationen seinen Wettbewerbern zur Verfügung stellen. Diese Verpflichtung wurde durch das Urteil des Europäischen Gerichts Erster Instanz im letzten Jahr bestätigt. Die Interoperabilitätsverfügung erging im Rahmen der Essential Facility Doctrine und ist in die Linie der Rechtssachen Magill und IMS Health einzuordnen, welche die Missbräuchlichkeit von Lizenzverweigerungen zum Gegenstand hatten. Das Urteil zum Fall Microsoft weist zahlreiche rechtliche Besonderheiten auf, von denen vorab zwei genannt werden sollen: Zum einen rückt es die Geltung des Innovationswettbewerbs im Spannungsfeld zwischen den Rechten des geistigen Eigentums und dem Europäischen Kartellrecht in den Mittelpunkt der rechtswissenschaftlichen Diskussion. Zum anderen räumt das Urteil dem Konsumentenschutz bei der kartellrechtlichen Missbrauchskontrolle eine besondere Bedeutung ein.

More books from GRIN Verlag

Cover of the book Neue Ansätze im Bereich Budgetierung. Better Budgeting, Beyond Budgeting by Livia Wagner
Cover of the book 'Ein Klaps auf den Hintern hat noch keinem geschadet' - Gewalt in der Erziehung by Livia Wagner
Cover of the book Jerusalem: Hauptereignisse in der Geschichte der heiligen Stadt by Livia Wagner
Cover of the book Die Einführung eines Beschwerdemanagements in einer Kindertageseinrichtung. Aufgaben und Ziele by Livia Wagner
Cover of the book Geistiges Eigentum und Metallica by Livia Wagner
Cover of the book Einführung in die Sozialstruktur Deutschlands - Herausforderung Bevölkerungsentwicklung by Livia Wagner
Cover of the book Bindungstheorie und Bindungsforschung by Livia Wagner
Cover of the book Effiziente Architekturen und Technologien zur Realisierung von Smart Metering im Bereich der Nahkommunikation by Livia Wagner
Cover of the book Die archaischen Metopen von Selinunt by Livia Wagner
Cover of the book Außen- und Selbstwahrnehmung koreanischer und okinawanischer Identität by Livia Wagner
Cover of the book Multilateral and bilateral trade negotiations by Livia Wagner
Cover of the book Familie und Fernsehen by Livia Wagner
Cover of the book Erwachsenenlernen. Erwachsensein, Reife, Kompetenzen und andere Fragen der Erwachsenenbildung by Livia Wagner
Cover of the book PID output fuzzified water level control in MIMO coupled tank system by Livia Wagner
Cover of the book Die Rezeption und Hermeneutik des Zweiten Vatikanums als beständige Herausforderung nachkonziliarer Theologie by Livia Wagner
We use our own "cookies" and third party cookies to improve services and to see statistical information. By using this website, you agree to our Privacy Policy