Arbeitnehmerdatenschutz: Zulässigkeit der Überwachung und Datenerhebung von Arbeitnehmern

Unter Einbeziehung neuerer Rechtsentwicklungen

Nonfiction, Reference & Language, Law, Labour & Employment
Cover of the book Arbeitnehmerdatenschutz: Zulässigkeit der Überwachung und Datenerhebung von Arbeitnehmern by Sven König, GRIN Verlag
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Author: Sven König ISBN: 9783640674558
Publisher: GRIN Verlag Publication: August 2, 2010
Imprint: GRIN Verlag Language: German
Author: Sven König
ISBN: 9783640674558
Publisher: GRIN Verlag
Publication: August 2, 2010
Imprint: GRIN Verlag
Language: German

Bachelorarbeit aus dem Jahr 2010 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Arbeitsrecht, Note: 2,0, Fachhochschule Bielefeld, Sprache: Deutsch, Abstract: Diese Arbeit soll die neue Rechtslage im Arbeitnehmerdatenschutz aufzeigen und erörtern. Beginnend mit dem Bundesdatenschutzgesetz werden zunächst die wichtigsten Regelungen des Arbeitnehmerdatenschutzes und insbesondere auch die Neuregelung des § 32 BDSG erläutert. Anschließend erfolgt eine kurze Einordnung des BDSG in den europarechtlichen Rahmen, hinsichtlich des Anwendungsbereichs des BDSG bei grenzüberschreitenden Sachverhalten. Besonderer Bedeutung, weil der Praxis am Nächsten, kommt dem folgenden Kapitel 'Datenschutz in Unternehmen' zu. Die datenschutzrechtliche Zulässigkeit der Überwachung von Telefon, Internet und E-Mail sowie neuer Techniken zur Bewegungsdatenerfassung wird erläutert. Schließlich werden die Möglichkeiten des Betriebsrats aufgezeigt, auf die Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung personenbezogener Daten der Beschäftigten durch den Arbeitgeber Einfluss zu nehmen. Zu nennen ist hier vor allem das Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG, welches z.B. bei der Installation einer Videokamera im Betrieb greift, die Arbeitsabläufe überwachen soll. Im Anschluss wird die Rolle des betrieblichen Datenschutzbeauftragten erörtert, hinsichtlich der Frage wann ein solcher bestellt werden muss, wer sich für das Amt eignet und welche Aufgaben er inne hat. In diesem Zusammenhang wird auch die Rolle der Aufsichtsbehörde erklärt. Abschließend erfolgt eine Schlussbetrachtung, in der Stellung genommen wird zum Arbeitnehmerdatenschutz in Deutschland, den Defiziten in der derzeitigen Rechtslage, der Notwendigkeit eines Arbeitnehmerdatenschutzgesetzes und zu zwei aktuellen Diskussionsentwürfen für ein solches.

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Bachelorarbeit aus dem Jahr 2010 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Arbeitsrecht, Note: 2,0, Fachhochschule Bielefeld, Sprache: Deutsch, Abstract: Diese Arbeit soll die neue Rechtslage im Arbeitnehmerdatenschutz aufzeigen und erörtern. Beginnend mit dem Bundesdatenschutzgesetz werden zunächst die wichtigsten Regelungen des Arbeitnehmerdatenschutzes und insbesondere auch die Neuregelung des § 32 BDSG erläutert. Anschließend erfolgt eine kurze Einordnung des BDSG in den europarechtlichen Rahmen, hinsichtlich des Anwendungsbereichs des BDSG bei grenzüberschreitenden Sachverhalten. Besonderer Bedeutung, weil der Praxis am Nächsten, kommt dem folgenden Kapitel 'Datenschutz in Unternehmen' zu. Die datenschutzrechtliche Zulässigkeit der Überwachung von Telefon, Internet und E-Mail sowie neuer Techniken zur Bewegungsdatenerfassung wird erläutert. Schließlich werden die Möglichkeiten des Betriebsrats aufgezeigt, auf die Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung personenbezogener Daten der Beschäftigten durch den Arbeitgeber Einfluss zu nehmen. Zu nennen ist hier vor allem das Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG, welches z.B. bei der Installation einer Videokamera im Betrieb greift, die Arbeitsabläufe überwachen soll. Im Anschluss wird die Rolle des betrieblichen Datenschutzbeauftragten erörtert, hinsichtlich der Frage wann ein solcher bestellt werden muss, wer sich für das Amt eignet und welche Aufgaben er inne hat. In diesem Zusammenhang wird auch die Rolle der Aufsichtsbehörde erklärt. Abschließend erfolgt eine Schlussbetrachtung, in der Stellung genommen wird zum Arbeitnehmerdatenschutz in Deutschland, den Defiziten in der derzeitigen Rechtslage, der Notwendigkeit eines Arbeitnehmerdatenschutzgesetzes und zu zwei aktuellen Diskussionsentwürfen für ein solches.

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