Der Entwurf 1962 als Grundlage des geltenden Rechts und seiner Reform - Raub, Erpressung und räuberischer Angriff auf den Kraftfahrer

Raub, Erpressung und räuberischer Angriff auf den Kraftfahrer

Nonfiction, Reference & Language, Law, Criminal law
Cover of the book Der Entwurf 1962 als Grundlage des geltenden Rechts und seiner Reform - Raub, Erpressung und räuberischer Angriff auf den Kraftfahrer by Stephan Weinrich, GRIN Verlag
View on Amazon View on AbeBooks View on Kobo View on B.Depository View on eBay View on Walmart
Author: Stephan Weinrich ISBN: 9783638568050
Publisher: GRIN Verlag Publication: November 11, 2006
Imprint: GRIN Verlag Language: German
Author: Stephan Weinrich
ISBN: 9783638568050
Publisher: GRIN Verlag
Publication: November 11, 2006
Imprint: GRIN Verlag
Language: German

Studienarbeit aus dem Jahr 2000 im Fachbereich Jura - Strafrecht, Note: 10 Punkte (vollbefriedigend), Universität Leipzig (Juristische Fakultät), Veranstaltung: Seminar: Der Entwurf 1962 als Grundlage des geltenden Rechts und seiner Reform, 44 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Der Raub (§§ 249-2511) wird vom StGB zusammen mit der Erpressung (§§ 253-255) im 20. Abschnitt unter einem gemeinsamen Titel behandelt. Hierzu kommt der im Titel nicht ausdrücklich erwähnte räuberische Diebstahl (§ 252). Raub, räuberischer Diebstahl und Erpressung weisen deutliche Gemeinsamkeiten auf. Alle Tatbestände schützen Vermögenswerte, und zwar vor den Mitteln der Nötigung, nämlich Gewalt und Drohung, wobei der Raub, der räuberische Diebstahl und die räuberische Erpressung (§ 255) die gesteigerten Nötigungsmittel der Gewalt gegen eine Person oder die Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben verlangen. Primäres Schutzgut der Raubtatbestände ist nach überwiegender Meinung das Eigentum, da sie die Wegnahme einer fremden beweglichen Sache voraussetzen und sich insoweit nicht vom Diebstahl unterscheiden. Schutz und Angriffsgut der Erpressungstatbestände ist im Gegensatz dazu in erster Linie das Vermögen als Ganzes, da sie die Herbeiführung eines Vermögensschadens in Bereicherungsabsicht erfordern. Während bei den Raubtatbeständen das Eigentum als einzelnes Vermögensgut im Zentrum des Schutzes steht, dreht es sich im Rahmen der Erpressungsdelikte um den Gesamtbestand sehr unterschiedlicher Rechtsgüter einer Person. Ein Blick auf die sich im Text des § 249 Abs. 1 widerspiegelnden Tatbestandsmerkmale läßt erkennnen, daß sich hier deutliche Parallelen zum Tatbestand des Diebstahls aufzeigen. So zählen einige Tatbestände zu den geschützten Rechtsgütern auch den Gewahrsam. Dennoch ist es verfehlt den Raub als eine bloße qualifizierte Erscheinungsform des Diebstahls anzusehen. Sein eigentümliches Gepräge erhält der Raub nämlich auf Grund des Hinzutretens weiterer Rechtsgüter, die durch einen vollendeten Raub verletzt und durch einen versuchten Raub zumindest gefährdet werden: Da der Raub mittels Gewalt gegen eine Person oder Drohung mit einer gegenwärtigen Gefahr für Leib oder Leben begeangen wird, ist auch die Freiheit der Willensentschließung und -betätigung betroffen. Auf dieses elemtare immaterielle Rechtsgut wird durch jede Form eines tatbestandsmäßigen Raubes eingewirkt.

View on Amazon View on AbeBooks View on Kobo View on B.Depository View on eBay View on Walmart

Studienarbeit aus dem Jahr 2000 im Fachbereich Jura - Strafrecht, Note: 10 Punkte (vollbefriedigend), Universität Leipzig (Juristische Fakultät), Veranstaltung: Seminar: Der Entwurf 1962 als Grundlage des geltenden Rechts und seiner Reform, 44 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Der Raub (§§ 249-2511) wird vom StGB zusammen mit der Erpressung (§§ 253-255) im 20. Abschnitt unter einem gemeinsamen Titel behandelt. Hierzu kommt der im Titel nicht ausdrücklich erwähnte räuberische Diebstahl (§ 252). Raub, räuberischer Diebstahl und Erpressung weisen deutliche Gemeinsamkeiten auf. Alle Tatbestände schützen Vermögenswerte, und zwar vor den Mitteln der Nötigung, nämlich Gewalt und Drohung, wobei der Raub, der räuberische Diebstahl und die räuberische Erpressung (§ 255) die gesteigerten Nötigungsmittel der Gewalt gegen eine Person oder die Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben verlangen. Primäres Schutzgut der Raubtatbestände ist nach überwiegender Meinung das Eigentum, da sie die Wegnahme einer fremden beweglichen Sache voraussetzen und sich insoweit nicht vom Diebstahl unterscheiden. Schutz und Angriffsgut der Erpressungstatbestände ist im Gegensatz dazu in erster Linie das Vermögen als Ganzes, da sie die Herbeiführung eines Vermögensschadens in Bereicherungsabsicht erfordern. Während bei den Raubtatbeständen das Eigentum als einzelnes Vermögensgut im Zentrum des Schutzes steht, dreht es sich im Rahmen der Erpressungsdelikte um den Gesamtbestand sehr unterschiedlicher Rechtsgüter einer Person. Ein Blick auf die sich im Text des § 249 Abs. 1 widerspiegelnden Tatbestandsmerkmale läßt erkennnen, daß sich hier deutliche Parallelen zum Tatbestand des Diebstahls aufzeigen. So zählen einige Tatbestände zu den geschützten Rechtsgütern auch den Gewahrsam. Dennoch ist es verfehlt den Raub als eine bloße qualifizierte Erscheinungsform des Diebstahls anzusehen. Sein eigentümliches Gepräge erhält der Raub nämlich auf Grund des Hinzutretens weiterer Rechtsgüter, die durch einen vollendeten Raub verletzt und durch einen versuchten Raub zumindest gefährdet werden: Da der Raub mittels Gewalt gegen eine Person oder Drohung mit einer gegenwärtigen Gefahr für Leib oder Leben begeangen wird, ist auch die Freiheit der Willensentschließung und -betätigung betroffen. Auf dieses elemtare immaterielle Rechtsgut wird durch jede Form eines tatbestandsmäßigen Raubes eingewirkt.

More books from GRIN Verlag

Cover of the book Wissensmanagement: Der Einfluß Peter M. Senges by Stephan Weinrich
Cover of the book Intermedialität in Computer und Film - Computerspielverfilmungen am Beispiel von Lara Croft: Tomb Raider by Stephan Weinrich
Cover of the book Leonard Nelson by Stephan Weinrich
Cover of the book Das subjektive Sicherheitsgefühl als Maßstab rechtspolitischen Handelns by Stephan Weinrich
Cover of the book Vulgärlatein by Stephan Weinrich
Cover of the book Konfliktmanagement in Teams by Stephan Weinrich
Cover of the book Japans wirtschaftliche Zukunft und Bedeutung - ein Ausblick by Stephan Weinrich
Cover of the book Die Erforschung von Wissen und Werten in der Migrationsgesellschaft by Stephan Weinrich
Cover of the book Teilnehmer mit Migrationshintergrund in der Erwachsenenbildung - didaktische Prinzipien und pädagogische Konzepte in Theorie und Praxis by Stephan Weinrich
Cover of the book Rostows Stadienmodell by Stephan Weinrich
Cover of the book Finanzwirtschaftliche Prognose geschlossener Immobilienfonds. Vollständige Finanzplanung und simulative Risikoanalyse (Monte-Carlo) by Stephan Weinrich
Cover of the book Händehygiene (Unterweisung Hauswirtschafter / Hauswirtschafterin) by Stephan Weinrich
Cover of the book Zur Entwicklung und Förderung emotionaler Intelligenz bei Kindern im Vorschulalter by Stephan Weinrich
Cover of the book E-Fulfillment und E-Commerce. Grundlagen, Prozesse und Probleme by Stephan Weinrich
Cover of the book 'Emil und die Detektive' von Erich Kästner. Zwischen Realität und Roman by Stephan Weinrich
We use our own "cookies" and third party cookies to improve services and to see statistical information. By using this website, you agree to our Privacy Policy