Der Entwurf 1962 als Grundlage des geltenden Rechts und seiner Reform - Raub, Erpressung und räuberischer Angriff auf den Kraftfahrer

Raub, Erpressung und räuberischer Angriff auf den Kraftfahrer

Nonfiction, Reference & Language, Law, Criminal law
Cover of the book Der Entwurf 1962 als Grundlage des geltenden Rechts und seiner Reform - Raub, Erpressung und räuberischer Angriff auf den Kraftfahrer by Stephan Weinrich, GRIN Verlag
View on Amazon View on AbeBooks View on Kobo View on B.Depository View on eBay View on Walmart
Author: Stephan Weinrich ISBN: 9783638568050
Publisher: GRIN Verlag Publication: November 11, 2006
Imprint: GRIN Verlag Language: German
Author: Stephan Weinrich
ISBN: 9783638568050
Publisher: GRIN Verlag
Publication: November 11, 2006
Imprint: GRIN Verlag
Language: German

Studienarbeit aus dem Jahr 2000 im Fachbereich Jura - Strafrecht, Note: 10 Punkte (vollbefriedigend), Universität Leipzig (Juristische Fakultät), Veranstaltung: Seminar: Der Entwurf 1962 als Grundlage des geltenden Rechts und seiner Reform, 44 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Der Raub (§§ 249-2511) wird vom StGB zusammen mit der Erpressung (§§ 253-255) im 20. Abschnitt unter einem gemeinsamen Titel behandelt. Hierzu kommt der im Titel nicht ausdrücklich erwähnte räuberische Diebstahl (§ 252). Raub, räuberischer Diebstahl und Erpressung weisen deutliche Gemeinsamkeiten auf. Alle Tatbestände schützen Vermögenswerte, und zwar vor den Mitteln der Nötigung, nämlich Gewalt und Drohung, wobei der Raub, der räuberische Diebstahl und die räuberische Erpressung (§ 255) die gesteigerten Nötigungsmittel der Gewalt gegen eine Person oder die Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben verlangen. Primäres Schutzgut der Raubtatbestände ist nach überwiegender Meinung das Eigentum, da sie die Wegnahme einer fremden beweglichen Sache voraussetzen und sich insoweit nicht vom Diebstahl unterscheiden. Schutz und Angriffsgut der Erpressungstatbestände ist im Gegensatz dazu in erster Linie das Vermögen als Ganzes, da sie die Herbeiführung eines Vermögensschadens in Bereicherungsabsicht erfordern. Während bei den Raubtatbeständen das Eigentum als einzelnes Vermögensgut im Zentrum des Schutzes steht, dreht es sich im Rahmen der Erpressungsdelikte um den Gesamtbestand sehr unterschiedlicher Rechtsgüter einer Person. Ein Blick auf die sich im Text des § 249 Abs. 1 widerspiegelnden Tatbestandsmerkmale läßt erkennnen, daß sich hier deutliche Parallelen zum Tatbestand des Diebstahls aufzeigen. So zählen einige Tatbestände zu den geschützten Rechtsgütern auch den Gewahrsam. Dennoch ist es verfehlt den Raub als eine bloße qualifizierte Erscheinungsform des Diebstahls anzusehen. Sein eigentümliches Gepräge erhält der Raub nämlich auf Grund des Hinzutretens weiterer Rechtsgüter, die durch einen vollendeten Raub verletzt und durch einen versuchten Raub zumindest gefährdet werden: Da der Raub mittels Gewalt gegen eine Person oder Drohung mit einer gegenwärtigen Gefahr für Leib oder Leben begeangen wird, ist auch die Freiheit der Willensentschließung und -betätigung betroffen. Auf dieses elemtare immaterielle Rechtsgut wird durch jede Form eines tatbestandsmäßigen Raubes eingewirkt.

View on Amazon View on AbeBooks View on Kobo View on B.Depository View on eBay View on Walmart

Studienarbeit aus dem Jahr 2000 im Fachbereich Jura - Strafrecht, Note: 10 Punkte (vollbefriedigend), Universität Leipzig (Juristische Fakultät), Veranstaltung: Seminar: Der Entwurf 1962 als Grundlage des geltenden Rechts und seiner Reform, 44 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Der Raub (§§ 249-2511) wird vom StGB zusammen mit der Erpressung (§§ 253-255) im 20. Abschnitt unter einem gemeinsamen Titel behandelt. Hierzu kommt der im Titel nicht ausdrücklich erwähnte räuberische Diebstahl (§ 252). Raub, räuberischer Diebstahl und Erpressung weisen deutliche Gemeinsamkeiten auf. Alle Tatbestände schützen Vermögenswerte, und zwar vor den Mitteln der Nötigung, nämlich Gewalt und Drohung, wobei der Raub, der räuberische Diebstahl und die räuberische Erpressung (§ 255) die gesteigerten Nötigungsmittel der Gewalt gegen eine Person oder die Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben verlangen. Primäres Schutzgut der Raubtatbestände ist nach überwiegender Meinung das Eigentum, da sie die Wegnahme einer fremden beweglichen Sache voraussetzen und sich insoweit nicht vom Diebstahl unterscheiden. Schutz und Angriffsgut der Erpressungstatbestände ist im Gegensatz dazu in erster Linie das Vermögen als Ganzes, da sie die Herbeiführung eines Vermögensschadens in Bereicherungsabsicht erfordern. Während bei den Raubtatbeständen das Eigentum als einzelnes Vermögensgut im Zentrum des Schutzes steht, dreht es sich im Rahmen der Erpressungsdelikte um den Gesamtbestand sehr unterschiedlicher Rechtsgüter einer Person. Ein Blick auf die sich im Text des § 249 Abs. 1 widerspiegelnden Tatbestandsmerkmale läßt erkennnen, daß sich hier deutliche Parallelen zum Tatbestand des Diebstahls aufzeigen. So zählen einige Tatbestände zu den geschützten Rechtsgütern auch den Gewahrsam. Dennoch ist es verfehlt den Raub als eine bloße qualifizierte Erscheinungsform des Diebstahls anzusehen. Sein eigentümliches Gepräge erhält der Raub nämlich auf Grund des Hinzutretens weiterer Rechtsgüter, die durch einen vollendeten Raub verletzt und durch einen versuchten Raub zumindest gefährdet werden: Da der Raub mittels Gewalt gegen eine Person oder Drohung mit einer gegenwärtigen Gefahr für Leib oder Leben begeangen wird, ist auch die Freiheit der Willensentschließung und -betätigung betroffen. Auf dieses elemtare immaterielle Rechtsgut wird durch jede Form eines tatbestandsmäßigen Raubes eingewirkt.

More books from GRIN Verlag

Cover of the book Zur Wirkungsweise der traditionellen chinesischen Medizin in der ambulanten Betreuung by Stephan Weinrich
Cover of the book Anselm Feuerbach (1829 - 1880) - Eine Werkbiographie by Stephan Weinrich
Cover of the book Einführung in die psychoanalytische Kunstinterpretation by Stephan Weinrich
Cover of the book Das Geschäftsmodell von eBay by Stephan Weinrich
Cover of the book Attraktivitätskriterien von Einkaufszentren by Stephan Weinrich
Cover of the book Die Schwarze Pädagogik des 18. und 19. Jahrhunderts nach Katharina Rutschky und deren Renaissance im 21. Jahrhundert by Stephan Weinrich
Cover of the book Mit Pod- und Vodcasts neue Wege in der Bildungswissenschaft beschreiten by Stephan Weinrich
Cover of the book Rahmenbedingungen beruflichen Lehrens und Lernens by Stephan Weinrich
Cover of the book 'Der Topos vom blutsaugenden, faulen und schmarotzenden Mönch' - Antimonastische Polemik und Kritik an Mönchtum und Klosterwesen by Stephan Weinrich
Cover of the book Juden und Antisemitismus in Europa - antisemitische Anfeindungen gegen Juden vom Mittelalter bis in die Neuzeit mit Schwerpunkt Deutschland by Stephan Weinrich
Cover of the book Erlangen Schüler durch interkulturelles Lernen in der Schule interkulturelle Kompetenz? by Stephan Weinrich
Cover of the book An Approach to Culture in Terms of Communication Sociology by Stephan Weinrich
Cover of the book Das Angola Modell. Der Tausch von Ressourcen gegen Infrastruktur am Beispiel Ghana by Stephan Weinrich
Cover of the book Welche Problemstellungen lassen sich im Bereich des Zentrallagers mit Hilfe der ABC-Analyse untersuchen by Stephan Weinrich
Cover of the book Transkulturelle Medizin by Stephan Weinrich
We use our own "cookies" and third party cookies to improve services and to see statistical information. By using this website, you agree to our Privacy Policy