Rechtliche Grenzen des Reality-TV vor dem Hintergrund der Menschenwürde

Nonfiction, Reference & Language, Law, Constitutional
Cover of the book Rechtliche Grenzen des Reality-TV vor dem Hintergrund der Menschenwürde by Johan-Till Broer, GRIN Verlag
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Author: Johan-Till Broer ISBN: 9783638502894
Publisher: GRIN Verlag Publication: May 20, 2006
Imprint: GRIN Verlag Language: German
Author: Johan-Till Broer
ISBN: 9783638502894
Publisher: GRIN Verlag
Publication: May 20, 2006
Imprint: GRIN Verlag
Language: German

Studienarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich Jura - Öffentliches Recht / Staatsrecht / Grundrechte, Note: 16 Punkte (1), Universität Hamburg (Fakultät für Rechtswissenschaft), Veranstaltung: Medien- und Kommunikationsverfassungsrecht, 41 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Der Medienwissenschaftler Lothar Mikos konstatiert eine steigende lebensweltliche Orientierung des Fernsehens. Es gewinnen immer stärker solche Formate an Bedeutung, die das Verhalten und die Selbstdarstellung 'authentischer' Personen in den Mittelpunkt stellen. Es lässt sich also ein Trend zu Formen mit einem hohen 'Authentizitätsanspruch' ausmachen. Hickethier hält fest, dass 'der Anteil der fiktionalen Unterhaltung zugunsten der nicht fiktionalen Unterhaltung langfristig abnimmt'. Ein Großteil dieser Entwicklung wird bestimmt durch die stetig steigende Anzahl an Formaten, die der Genrefamilie des Reality-TV´s zuzuordnen sind. Diese Art der Fernsehunterhaltung wird seit ihrem ersten Erscheinen auf den bundesdeutschen Bildschirmen in Form von Talk-Shows Anfang der neunziger Jahre von einer heftigen gesellschaftlichen Debatte begleitet. Kritisiert wird an diesen Sendungen vor allem immer wieder, dass Menschen zu Schauobjekten degradiert würden, dass sie Beschimpfungen und Diskriminierungen ausgesetzt würden und dass die Grenze zwischen Öffentlichkeit und Privatssphäre aufgehoben würde. Aus rechtlicher Sicht steht bei all diesen Problemen im Mittelpunkt vor allem die Frage nach der Achtung der Menschenwürde. Ihren vorläufigen Höhepunkt erreichte der Diskurs sowohl in gesellschaftlicher als auch in juristischer Hinsicht 1999 mit der Einführung des Formats 'Big Brother' durch RTL 2. Verschiedene Rechtswissenschaftler setzten sich in Aufsätzen und Gutachten mit der Frage der medienrechtlichen Zulässigkeit der Sendung auseinander, die mehrheitlich bejaht wurde. Doch die Frage nach den rechtlichen Grenzen, die dem Reality-TV aufgrund der Menschenwürde gesetzt sind, ist angesichts der Programmentwicklung in jüngster Vergangenheit weiterhin von Bedeutung. Zwar ist die einst sehr hitzig geführte Debatte mittlerweile etwas abgekühlt, doch ist beim Entstehen neuer Formate ein ständiges Absenken der Hemmschwelle auf Seiten der Programmveranstalter zu beobachten. Der ehemalige Intendant des ZDF Dieter Stolte sieht in dieser Entwicklung gar die Gefahr einer Veränderung des Menschenbildes durch das Fernsehen. Großes öffentliches Aufsehen erregte 2004 die Dschungel-Show 'Ich bin ein Star - holt mich hier raus'. Der Vorsitzende der SPD-Medienkommission, Kurt Beck, warf der Produktionsfirma ENDEMOL vor, 'die Menschenwürde mit Füßen zu treten' und die 'Grenzen bei weitem zu sprengen'.

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Studienarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich Jura - Öffentliches Recht / Staatsrecht / Grundrechte, Note: 16 Punkte (1), Universität Hamburg (Fakultät für Rechtswissenschaft), Veranstaltung: Medien- und Kommunikationsverfassungsrecht, 41 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Der Medienwissenschaftler Lothar Mikos konstatiert eine steigende lebensweltliche Orientierung des Fernsehens. Es gewinnen immer stärker solche Formate an Bedeutung, die das Verhalten und die Selbstdarstellung 'authentischer' Personen in den Mittelpunkt stellen. Es lässt sich also ein Trend zu Formen mit einem hohen 'Authentizitätsanspruch' ausmachen. Hickethier hält fest, dass 'der Anteil der fiktionalen Unterhaltung zugunsten der nicht fiktionalen Unterhaltung langfristig abnimmt'. Ein Großteil dieser Entwicklung wird bestimmt durch die stetig steigende Anzahl an Formaten, die der Genrefamilie des Reality-TV´s zuzuordnen sind. Diese Art der Fernsehunterhaltung wird seit ihrem ersten Erscheinen auf den bundesdeutschen Bildschirmen in Form von Talk-Shows Anfang der neunziger Jahre von einer heftigen gesellschaftlichen Debatte begleitet. Kritisiert wird an diesen Sendungen vor allem immer wieder, dass Menschen zu Schauobjekten degradiert würden, dass sie Beschimpfungen und Diskriminierungen ausgesetzt würden und dass die Grenze zwischen Öffentlichkeit und Privatssphäre aufgehoben würde. Aus rechtlicher Sicht steht bei all diesen Problemen im Mittelpunkt vor allem die Frage nach der Achtung der Menschenwürde. Ihren vorläufigen Höhepunkt erreichte der Diskurs sowohl in gesellschaftlicher als auch in juristischer Hinsicht 1999 mit der Einführung des Formats 'Big Brother' durch RTL 2. Verschiedene Rechtswissenschaftler setzten sich in Aufsätzen und Gutachten mit der Frage der medienrechtlichen Zulässigkeit der Sendung auseinander, die mehrheitlich bejaht wurde. Doch die Frage nach den rechtlichen Grenzen, die dem Reality-TV aufgrund der Menschenwürde gesetzt sind, ist angesichts der Programmentwicklung in jüngster Vergangenheit weiterhin von Bedeutung. Zwar ist die einst sehr hitzig geführte Debatte mittlerweile etwas abgekühlt, doch ist beim Entstehen neuer Formate ein ständiges Absenken der Hemmschwelle auf Seiten der Programmveranstalter zu beobachten. Der ehemalige Intendant des ZDF Dieter Stolte sieht in dieser Entwicklung gar die Gefahr einer Veränderung des Menschenbildes durch das Fernsehen. Großes öffentliches Aufsehen erregte 2004 die Dschungel-Show 'Ich bin ein Star - holt mich hier raus'. Der Vorsitzende der SPD-Medienkommission, Kurt Beck, warf der Produktionsfirma ENDEMOL vor, 'die Menschenwürde mit Füßen zu treten' und die 'Grenzen bei weitem zu sprengen'.

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