Divisio Regnorum und ordinatio imperii - Herrschaftsfolge und Erbaufteilung unter Karl dem Großen und Ludwig dem Frommen

Herrschaftsfolge und Erbaufteilung unter Karl dem Großen und Ludwig dem Frommen

Nonfiction, History, European General
Cover of the book Divisio Regnorum und ordinatio imperii - Herrschaftsfolge und Erbaufteilung unter Karl dem Großen und Ludwig dem Frommen by Christian Müller, GRIN Verlag
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Author: Christian Müller ISBN: 9783638011433
Publisher: GRIN Verlag Publication: February 26, 2008
Imprint: GRIN Verlag Language: German
Author: Christian Müller
ISBN: 9783638011433
Publisher: GRIN Verlag
Publication: February 26, 2008
Imprint: GRIN Verlag
Language: German

Studienarbeit aus dem Jahr 2002 im Fachbereich Geschichte Europa - and. Länder - Mittelalter, Frühe Neuzeit, Note: 2,7, Universität Rostock (Historisches Institut), 10 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Erb- und Thronfolgeregelung im fränkischen Imperium zu Zeiten Karls des Großen sowie Ludwigs des Frommen war eine schwerwiegende Entscheidung der beiden Regenten, die unweigerlich zum langsamen Niedergang der karolingischen Ära führen sollte. Beide Herrscher waren darum bemüht, das Frankenreich in seiner zur entsprechenden Zeit vorhandenen Form zu bewahren. Die divisio regnorum Karls des Großen aus dem Jahre 806 und die 817 entstandene ordinatio imperii Ludwigs des Frommen gehören zu den bedeutendsten Rechtstexten der karolingischen Ära. Mit der divisio regnorum wollte Karl sich an die traditionellen Teilungsgrundsätze, die des fränkischen Erbrechts, halten. Ihr Hauptanliegen war, dass alle erbberechtigten Söhne den gleichen Anteil am Reich erhalten sollten. Damit umging er die Schwierigkeiten, die sich aus der Übernahme des Kaisertitels angesichts von drei Nachfolgern ergeben mussten. Die ordinatio imperii hingegen spiegelt das Reformbewusstsein Ludwigs des Frommen wieder, einem Kaiser, der von jeher schon sehr stark von der Kirche beeinflusst war. Ludwig brach mit den traditionellen Vorstellungen in bezug auf die Erbfolgeregelung. Sein Modell sah vor, dass der Erstgeborene der Haupterbe und somit die Kaiserwürde erhalten sollte, weiterhin kämen diesem die Kernlande, also der Großteil des Reiches, zu. Die anderen Erben sollten Unterkönigreiche erhalten und durch den Kaiser in ihrer Amtsführung kontrolliert werden. So sollte die Gesamtherrschaft auf die karolingische Dynastie begrenzt werden und weitere Teilungen ausgeschlossen werden.

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Studienarbeit aus dem Jahr 2002 im Fachbereich Geschichte Europa - and. Länder - Mittelalter, Frühe Neuzeit, Note: 2,7, Universität Rostock (Historisches Institut), 10 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Erb- und Thronfolgeregelung im fränkischen Imperium zu Zeiten Karls des Großen sowie Ludwigs des Frommen war eine schwerwiegende Entscheidung der beiden Regenten, die unweigerlich zum langsamen Niedergang der karolingischen Ära führen sollte. Beide Herrscher waren darum bemüht, das Frankenreich in seiner zur entsprechenden Zeit vorhandenen Form zu bewahren. Die divisio regnorum Karls des Großen aus dem Jahre 806 und die 817 entstandene ordinatio imperii Ludwigs des Frommen gehören zu den bedeutendsten Rechtstexten der karolingischen Ära. Mit der divisio regnorum wollte Karl sich an die traditionellen Teilungsgrundsätze, die des fränkischen Erbrechts, halten. Ihr Hauptanliegen war, dass alle erbberechtigten Söhne den gleichen Anteil am Reich erhalten sollten. Damit umging er die Schwierigkeiten, die sich aus der Übernahme des Kaisertitels angesichts von drei Nachfolgern ergeben mussten. Die ordinatio imperii hingegen spiegelt das Reformbewusstsein Ludwigs des Frommen wieder, einem Kaiser, der von jeher schon sehr stark von der Kirche beeinflusst war. Ludwig brach mit den traditionellen Vorstellungen in bezug auf die Erbfolgeregelung. Sein Modell sah vor, dass der Erstgeborene der Haupterbe und somit die Kaiserwürde erhalten sollte, weiterhin kämen diesem die Kernlande, also der Großteil des Reiches, zu. Die anderen Erben sollten Unterkönigreiche erhalten und durch den Kaiser in ihrer Amtsführung kontrolliert werden. So sollte die Gesamtherrschaft auf die karolingische Dynastie begrenzt werden und weitere Teilungen ausgeschlossen werden.

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