Author: | Andreas Pawlik | ISBN: | 9783656140795 |
Publisher: | GRIN Verlag | Publication: | February 24, 2012 |
Imprint: | GRIN Verlag | Language: | German |
Author: | Andreas Pawlik |
ISBN: | 9783656140795 |
Publisher: | GRIN Verlag |
Publication: | February 24, 2012 |
Imprint: | GRIN Verlag |
Language: | German |
Diplomarbeit aus dem Jahr 2009 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 1,0, Johannes Kepler Universität Linz, Sprache: Deutsch, Abstract: Seit den EuGH Entscheidungen Daily Mail Ltd, Centros Ltd, Überseering BV und Inspire Art Ltd steht fest, dass Unternehmen auch ausländische Rechtsformen zur Verfügung stehen, wobei sich besonders Kapitalgesellschaften ohne Mindestkapital, wie etwa die englische private company limited by shares (kurz: englische Limited), besonderer Beliebtheit erfreuen. Vor allem durch die drei letztgenannten Entscheidungen des EuGH kam es zu einem entscheidenden Wandel von der Sitz - zur Gründungstheorie, da die Anwendung der Sitztheorie eine Missachtung der Niederlassungsfreiheit darstellte, wodurch die Zulässigkeit so genannter Scheinauslandsgesellschaften bestätigt worden ist. Wohl täglich inserieren seither Unternehmensberater und andere Anbieter in verschiedensten Medien um auf die Vorteile einer Gründung einer englischen Limited im Vergleich zu einer österreichischen GmbH aufmerksam zu machen, so vor allem auf das fehlende Mindestkapital, die bestehende Anonymität der Gründer, angeblicher Steuervorteile und die geringeren Gründungskosten. Doch auch wenn dem zukünftigen Unternehmer dadurch die Gründung erleichtert wird, befindet man sich weitgehend auf unbekanntem Gebiet, da die gesellschaftsrechtlichen Fragen der englischen Limited immer noch englischem Recht unterstehen, welches Unternehmern, Rechtsanwälten und auch Steuerberatern meist nicht geläufig ist. Nachfolgend wird kritisch zu erläutern sein, ob die Gründung einer englischen Limited wirklich die Vorteile verspricht, die sich der euphorische Gründer davon erwartet, denn eine kurzfristige und auch recht günstige Gründung einer Gesellschaft bedeutet nicht, dass mittel- und langfristig die rechtlich sinnvollste Lösung gefunden worden ist.
Diplomarbeit aus dem Jahr 2009 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 1,0, Johannes Kepler Universität Linz, Sprache: Deutsch, Abstract: Seit den EuGH Entscheidungen Daily Mail Ltd, Centros Ltd, Überseering BV und Inspire Art Ltd steht fest, dass Unternehmen auch ausländische Rechtsformen zur Verfügung stehen, wobei sich besonders Kapitalgesellschaften ohne Mindestkapital, wie etwa die englische private company limited by shares (kurz: englische Limited), besonderer Beliebtheit erfreuen. Vor allem durch die drei letztgenannten Entscheidungen des EuGH kam es zu einem entscheidenden Wandel von der Sitz - zur Gründungstheorie, da die Anwendung der Sitztheorie eine Missachtung der Niederlassungsfreiheit darstellte, wodurch die Zulässigkeit so genannter Scheinauslandsgesellschaften bestätigt worden ist. Wohl täglich inserieren seither Unternehmensberater und andere Anbieter in verschiedensten Medien um auf die Vorteile einer Gründung einer englischen Limited im Vergleich zu einer österreichischen GmbH aufmerksam zu machen, so vor allem auf das fehlende Mindestkapital, die bestehende Anonymität der Gründer, angeblicher Steuervorteile und die geringeren Gründungskosten. Doch auch wenn dem zukünftigen Unternehmer dadurch die Gründung erleichtert wird, befindet man sich weitgehend auf unbekanntem Gebiet, da die gesellschaftsrechtlichen Fragen der englischen Limited immer noch englischem Recht unterstehen, welches Unternehmern, Rechtsanwälten und auch Steuerberatern meist nicht geläufig ist. Nachfolgend wird kritisch zu erläutern sein, ob die Gründung einer englischen Limited wirklich die Vorteile verspricht, die sich der euphorische Gründer davon erwartet, denn eine kurzfristige und auch recht günstige Gründung einer Gesellschaft bedeutet nicht, dass mittel- und langfristig die rechtlich sinnvollste Lösung gefunden worden ist.